Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1217
BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87 (https://dejure.org/1990,1217)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1990 - 6 P 3.87 (https://dejure.org/1990,1217)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 6 P 3.87 (https://dejure.org/1990,1217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Abwesenheitsliste - Mitbestimmung des Personalrats - Dienstgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von Abwesenheitslisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3033
  • NVwZ 1991, 75 (Ls.)
  • DVBl 1990, 1236
  • DÖV 1990, 1018
  • PersV 1990, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Die dabei als Nebenzweck mitverfolgte Absicht, die Erreichbarkeit dienstlich abwesender Mitarbeiter zu verbessern, betrifft zwar - soweit es die übrigen Mitarbeiter der Personalabteilung angeht - mittelbar und im weitesten Sinne deren Arbeitsablauf, d.h. die funktionelle, räumliche und zeitliche Abfolge der verschiedenen unselbständigen Arbeitsvorgänge (-schritte) und den äußeren Verlauf einzelner dieser Arbeitsvorgänge (vgl. BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - 6 P 20/83]).

    Der Mitbestimmungstatbestand hat nämlich nicht den Betriebsablauf, sondern den arbeitenden Menschen und seine mögliche Mehrbelastung durch Anhebung des Arbeitspensums zum Gegenstand (vgl. BVerwGE 72, 94 [BVerwG 30.08.1985 - 6 P 20/83]).

    Der Fortfall solcher atypischen (kurzfristigen und/oder seltenen) Unterbrechungen der eigentlichen Tätigkeit stellt im allgemeinen keine Erleichterung des für den jeweiligen Funktionsbereich typischen Arbeitsablaufs dar (vgl. BVerwGE 72, 94, 107 f.) [BVerwG 30.08.1985 - 6 P 20/83].

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist.

    Die im öffentlichen Dienst zu erfüllenden Aufgaben sind durch den Gesetzgeber und den von ihm ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

    Verhält es sich bei der Zweckbestimmung einer Regelung so, dann ist sie nach der Rechtsprechung des Senats mitbestimmungsfrei (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist.

    Die im öffentlichen Dienst zu erfüllenden Aufgaben sind durch den Gesetzgeber und den von ihm ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser Mitbestimmungstatbestand, mag auch der personelle Schutzbereich mit demjenigen des § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPersVG nicht identisch sein, läßt vielmehr erkennen, daß der Gesetzgeber, was die Art der Kontrolle betrifft, gerade nicht jede Art von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung unterstellen wollte, sondern nur die Überwachung durch technische Einrichtungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 15 S 1489/82 - <BB 1983, 634 f.>; BAGE 47, 96, 105 ff. [BAG 23.10.1984 - 1 ABR 2/83]; BAG, Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1982 - 15 S 1489/82

    Mitbestimmung; Führung von Strichliste zur Leistungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser Mitbestimmungstatbestand, mag auch der personelle Schutzbereich mit demjenigen des § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPersVG nicht identisch sein, läßt vielmehr erkennen, daß der Gesetzgeber, was die Art der Kontrolle betrifft, gerade nicht jede Art von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung unterstellen wollte, sondern nur die Überwachung durch technische Einrichtungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 15 S 1489/82 - <BB 1983, 634 f.>; BAGE 47, 96, 105 ff. [BAG 23.10.1984 - 1 ABR 2/83]; BAG, Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Solch unstreitiges Vorbringen darf aus Gründen der Prozeßökonomie vom Rechtsbeschwerdegericht berücksichtigt werden (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - ; BVerwGE 29, 127, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - <DVBl. 1986, 108 f.>; Grunsky, ArbGG. 6. Auflage 1990, § 73 Rdnr. 31).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 1/78

    Zeitungsverlag - Mitbestimmungsrecht - Redakteur - Überstunden - Formular

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser Mitbestimmungstatbestand, mag auch der personelle Schutzbereich mit demjenigen des § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPersVG nicht identisch sein, läßt vielmehr erkennen, daß der Gesetzgeber, was die Art der Kontrolle betrifft, gerade nicht jede Art von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitbestimmung unterstellen wollte, sondern nur die Überwachung durch technische Einrichtungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 15 S 1489/82 - <BB 1983, 634 f.>; BAGE 47, 96, 105 ff. [BAG 23.10.1984 - 1 ABR 2/83]; BAG, Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 1/78 - ).
  • BAG, 25.05.1982 - 1 AZR 1073/79

    Dienstordnung - Dienstpflichtverletzung - Mitbestimmung - Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Für die Entscheidung im vorliegenden Falle kann es im übrigen dahinstehen, ob - wie der Antragsteller meint - Anwesenheitskontrollen bei gleitender Arbeitszeit der Mitbestimmung unterliegen (so Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, BPersVG. 2. Auflage 1985, § 75 Rdnr. 72; Fischer/Gceres in Fürst, GKÖD V, K § 75 Rz. 107 a; ihnen folgend: BAGE 39, 76 [BAG 25.05.1982 - 1 AZR 1037/79]; Ruppert, a.a.O., § 77 Rdnr. 43).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist.
  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87
    Solch unstreitiges Vorbringen darf aus Gründen der Prozeßökonomie vom Rechtsbeschwerdegericht berücksichtigt werden (vgl. Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - ; BVerwGE 29, 127, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - <DVBl. 1986, 108 f.>; Grunsky, ArbGG. 6. Auflage 1990, § 73 Rdnr. 31).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1978 - CL 5/78
  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

    Derartige unstreitige Tatsachen dürfen vom Revisionsgericht aus Gründen der Prozessökonomie berücksichtigt werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127; Beschluss vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3 und Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

    Den insoweit vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten tatsächlichen Umständen sind die Beteiligten in ihrem weiteren Vorbringen und auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht entgegengetreten, sondern haben lediglich unterschiedliche Folgerungen daraus gezogen, so daß auch der Senat von diesem Sachverhalt ausgehen kann (vgl. Urteil vom 14. Februar 1968 <BVerwGE 29, 127, 130> [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - ).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist (Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - Buchholz 251.8 § 77 RhPPersVG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99

    Mitbestimmung bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993, PersR 1993, 491).
  • BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Regelungen zur Ordnung der Dienststelle

    In den zitierten vier Beschlüssen (- BVerwG 6 P 25.80 - vom 11. März 1983 , - BVerwG 6 P 20.82 - vom 30. Dezember 1987 , - BVerwG 6 P 7.88 - vom 5. Oktober 1989 und - BVerwG 6 P 3.87 - vom 19. Juni 1990 <NJW 1990, 3033>) hat das Bundesverwaltungsgericht den allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, daß Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten, nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen.

    Das ist dann der Fall, wenn die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalles in erster Linie die Voraussetzungen für die Erfüllung der konkreten dienstlichen Aufgaben der einzelnen Beschäftigten sicherstellen soll (Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 6 P 3.87 - ).

  • VG Berlin, 16.11.2011 - 60 K 9.11

    Kennzeichnung von Polizeibeamten nicht mitbestimmungspflichtig

    Anordnungen, die die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben der Beschäftigten regeln, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Arbeitsverhalten), unterliegen dagegen nach dem Sinn und Zweck der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 1983 - 6 P 25.80 -, PersV 1984, 318, vom 30. Dezember 1987 - 6 P 20.82 -, PersV 1989, 71 und vom 19. Juni 1990 - 6 P 3.87 -, PersV 1990, 534).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2009 - PL 15 S 1/07

    Einführung von Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulverwaltung nicht

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990 - 6 P 3.87 -, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491).
  • VGH Hessen, 18.02.2010 - 22 A 2457/08

    Mitbestimmung bei Zielvereinbarung mit Schulleitung

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990 - 6 P 3.87 -, PersR 1990, 259, vom 06.02.1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138, 139, und vom 07.07.1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 5029/98

    Ausgestaltung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Gebrauchsanweisung für die

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 4.91 -, PersR 1993, 491, 494, vom 6. Februar 1991 - 6 PB 6.90 -, PersR 1991, 138 und vom 1. März 1983 - 6 P 25.80 -, BVerwGE 67, 61 zu § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG, sowie Beschluss vom 19. Juni 1990 - 6 P 3.87 -, ZfPR 1990, 142, 143, zum entsprechenden § 77 Abs. 1 Nr. 7 LPVG Rh-Pf.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - PL 15 S 623/02

    Keine Mitbestimmung bei Einführung einheitlicher Hausschrift

    Die Beteiligung der Mitarbeiter über die von ihnen gewählte Vertretung an den sie berührenden personellen und sozialen Fragen im Wege der Mitbestimmung findet dort ihre Grenze, wo die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle - insbesondere die Dienstausübung im eigentlichen Sinne - im Vordergrund steht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.06.1990, PersR 1990, 259 = PersV 1990, 534; und vom 06.02.1991, PersR 1991, 138, 139, sowie vom 07.07.1993, PersR 1993, 491).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20

    Mitbestimmungsrecht - Dienstanweisung - Unfälle mit Dienstfahrzeugen

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

  • VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Erfassungsbelegs Pause

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht