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   BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88   

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BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88 (https://dejure.org/1990,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1990 - 6 P 19.88 (https://dejure.org/1990,1759)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 (https://dejure.org/1990,1759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsrecht - Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung - Dienstliche Einzelweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1990, 1241
  • DÖV 1991, 257
  • PersV 1991, 73
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Eine Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten, trifft, ohne daß es auf ihre Form ankommt (Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - <BVerwGE 77, 1 = DVBl. 1987, 739 = ZBR 1987, 245 = PersR 1987, 165 = PersV 1987, 464> m.w.N.; Beschluß vom 22. März 1990 - BVerwG 6 P 17.88 -).

    Anordnungen, die sich auf die Aufgaben und Befugnisse bestimmter Beschäftigter oder eines bestimmten, eng begrenzten Kreises desselben beziehen, fallen aber nicht unter diesen Begriff (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - und vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - <ZBR 1985, 285 = PersR 1986, 57>).

  • BVerwG, 19.09.1988 - 6 P 28.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Lehrer - Weiterbildung - Beratungslehrer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, es dem Personalrat zu ermöglichen, darüber zu wachen, daß die Auswahl der Beschäftigten für die Fortbildungsveranstaltung nach möglichst gleichmäßigen Kriterien erfolgt und alle Beschäftigten unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Leistung die Chance zur Fortbildung erhalten (vgl. Beschluß vom 19. September 1988 - BVerwG 6 P 28.85 - <ZBR 1989, 16 = PersR 1988, 300 = PersV 1989, 274 = DVBl. 1989, 203> hinsichtlich § 75 Abs. 1 Nr. 5 NdsPersVG).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Eine Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten, trifft, ohne daß es auf ihre Form ankommt (Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - <BVerwGE 77, 1 = DVBl. 1987, 739 = ZBR 1987, 245 = PersR 1987, 165 = PersV 1987, 464> m.w.N.; Beschluß vom 22. März 1990 - BVerwG 6 P 17.88 -).
  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Anordnungen, die sich auf die Aufgaben und Befugnisse bestimmter Beschäftigter oder eines bestimmten, eng begrenzten Kreises desselben beziehen, fallen aber nicht unter diesen Begriff (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - und vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - <ZBR 1985, 285 = PersR 1986, 57>).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Es mag Fälle geben, in denen im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis oder Tag - z.B. Anordnung der Dienstbefreiung an festgelegten Tagen - (vgl. hierzu Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ) eine Regelung getroffen wird, die eine Verwaltungsanordnung ist.
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 -) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 -) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 -) ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 9 A 13/16

    Personalvertretung, Mitwirkung Dienstpostenrahmenkonzept; Verwaltungsanordnung

    Nicht erfasst werden Anordnungen, die sich auf die Aufgaben und Befugnisse bestimmter Beschäftigter oder eines bestimmten, eng begrenzten Kreises der Beschäftigten beziehen (BVerwG, Beschl. v. 31. Juli 1990 - 6 P 19/88 -, juris Rn. 19 m. w. N. für den Fall einer dienstlichen Weisung, mit der sämtliche Biologielehrer eines bestimmten Schulamtsbezirks - ohne diese namentlich zu nennen - zur Teilnahme an einer eintägigen Fortbildung verpflichtet wurden).

    Soweit der Antragsteller insoweit geltend macht, für die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 31. Juli 1990 (6 P 19/88 a. a. O.), sei maßgeblich gewesen, dass sich die Anordnung auf eine bestimmte Veranstaltung (Fortbildung an einem bestimmten Tag) bezogen habe, gilt nichts anderes.

    Demgegenüber unterfallen Anordnungen, die sich auf die Aufgaben und Befugnisse bestimmter Beschäftigter oder eines bestimmten, eng begrenzten Kreises desselben beziehen, nicht diesem Begriff (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4 S. 5 f.).".

  • BVerwG, 29.09.2005 - 6 P 9.05

    Personalvertretung; Beschlussverfahren; Gegenstandswert; Wert; Auffangwert.

    Auch die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, gebietet es nicht, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (Beschluss vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, Beschluss vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 6 P 3.04

    Beteiligung der Personalvertretung; Mitwirkung beim Erlass von

    Die Regelung muss allgemein gültigen Charakter für den Geschäftsbereich der Dienststelle haben (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4 S. 7; Beschluss vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 6; Germelmann/Binkert, Personalvertretungsgesetz Berlin, 2. Aufl. 2002, § 90 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99

    Mitbestimmung bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung

    Um solche handelt es sich nur bei allgemeinen Anordnungen, die die Beschäftigten in ihrer Gesamtheit, mindestens aber einen unbestimmten Teil der Beschäftigten betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.1990, ZfPR 1991, S. 16, 17; Fischer-Goeres, a.a.O., RdNr. 9 zu § 78 BPersVG).
  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

    Die Regelung muss allgemein gültigen Charakter für den Geschäftsbereich der Dienststelle haben (Beschluss vom 1. September 2004 - BVerwG 6 P 3.04 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 13 S. 2 f.; vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4 S. 5 f.; Beschluss vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 6).
  • BVerwG, 05.01.2016 - 5 PB 23.15

    Abgrenzung von Verwaltungsanordnung und Anordnung im

    Demgegenüber unterfallen Anordnungen, die sich auf die Aufgaben und Befugnisse bestimmter Beschäftigter oder eines bestimmten, eng begrenzten Kreises desselben beziehen, nicht diesem Begriff (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4 S. 5 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 8453/91

    Unmittelbare und direkte Regelung i.S.d. § 75 Abs. 1 Nr. 5 NPersVG; Maßnahme

    Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist ohne Rücksicht auf ihre Form jede allgemeine Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten oder einer unbestimmten Anzahl von ihnen trifft; nicht dazu gehören dienstliche Einzelweisungen sowie allgemeine Anordnungen, welche die Art und Weise der dienstlichen Aufgabenerfüllung im Verhältnis zu Dritten gestalten, auch wenn sich dies mittelbar auf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.03.1990 - 6 P 17.88 -, PersR 1990, 225; Beschl. v. 31.07.1990 - 6 P 19.88 -, PersR 1990, 299 m. Nachw.; Engelhard/Ballerstedt, Nds.PersVG, 3. Aufl., § 67 a Rn. 2, 4 m. Nachw.).

    Eine dienstliche Weisung, die nur einen Einzelfall, z.B. die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung für einen klar und eng abgrenzten, feststehenden Personenkreis betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.07.1990, a.a.O.), liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18

    Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das

    Ebenso wenig gebietet es die Schwierigkeit der Rechtsfragen, die in den Vorinstanzen und dem Rechtsbeschwerdeverfahren zu beantworten waren, den regelmäßig anzunehmenden Gegenstandswert zu überschreiten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 1985 - 6 PB 29.84 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26, vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - Buchholz 251.0 § 80 BaWüPersVG Nr. 4, vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 und vom 29. September 2005 - 6 P 9.05 - Buchholz 362 § 8 BRAGO Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 20.05.2014 - PL 9 A 358/12

    Verteilung der Arbeitszeit; Urlaubsplan; Mitwirkungsrechte

    § 77 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG bezieht sich auf Dienstanweisungen, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten, trifft (vgl. zu § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG: BVerwG, Beschl. v. 31. Juli 1990, PersR 1990, 299; Beschl. v. 23. Juli 1985, PersR 1986, 57).
  • VGH Hessen, 30.01.2007 - 22 TE 3060/06

    Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf

    Da die Bedeutung und Aufgabenstellung personalvertretungsrechtlicher Beschlussverfahren in der auf die Tätigkeit der Personalvertretungen allgemein ausstrahlenden Verdeutlichung und Verwirklichung der Personalverfassung im öffentlichen Dienst besteht, entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1990 - 6 P 19.88 - PersV 1991, 73 ff., 75 m.w.N.) und ihm folgend des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, einzelne Streitsachen nicht unterschiedlich zu bewerten, sondern in der Regel den Auffangstreitwert - früher des § 8 Abs. 2 BRAGO, nunmehr des § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG - zu Grunde zu legen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 22 TL 782/02 - und vom 31. Oktober 2006 - 22 TE 2445/06 -).
  • BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92

    Ausgestaltung der Möglichkeit der unmittelbaren Regelung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2021 - 5 O 2/21

    Anspruch auf Erstattung von Reisekosten; Gegenstandswert im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2003 - 8 M 12/03

    Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91

    Mitbestimmung des Personalrates Erlaß über Feststellung der Wegstrecken zwischen

  • VG Berlin, 12.07.2007 - 60 A 3.07

    Wert des Streitgegenstandes im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 4507/95

    Bestellung einer Frauenbeauftragten.; Personalrat; Mitbestimmung

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 29/90

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten eines Personalrats; Mitbestimmung bei der

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