Rechtsprechung
   BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00   

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BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 (https://dejure.org/2001,809)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 (https://dejure.org/2001,809)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 (https://dejure.org/2001,809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsansprüche - Rückgruppierung - Fehlerhafte Eingruppierung - Tarifliche Ausschlussfrist - Künftige Überzahlungen - Geltendmachung des Anspruchs

  • Judicialis

    BAT-O § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O §§ 36, 70; BGB § 271
    Ausschlußfrist; Geltendmachung; Fälligkeit; Überzahlung; Rückforderung überzahlter Vergütung; derselbe Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 70 BAT-O
    Rückzahlungsforderung wegen überzahlter Bezüge/tarifliche Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 910
  • NJ 2001, 667 (Ls.)
  • BB 2001, 1854
  • PersV 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Die Ansprüche des Beklagten auf Rückzahlung der überzahlten Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die dem Verfall gem. § 70 BAT-O unterliegen (vgl. statt vieler nur BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148, zu II 1 der Gründe; 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330, zu I der Gründe jeweils mwN).

    Vielmehr waren ihm die maßgeblichen Umstände für eine zutreffende Berechnung der Vergütung bekannt (vgl. nur BAG 1. Juni 1995 aaO S 148 f., zu II 2 der Gründe; 27. März 1996 aaO S 330 f., zu II der Gründe; 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Anschlußfristen Nr. 131, zu VII 1 der Gründe jeweils mwN).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Vielmehr waren ihm die maßgeblichen Umstände für eine zutreffende Berechnung der Vergütung bekannt (vgl. nur BAG 1. Juni 1995 aaO S 148 f., zu II 2 der Gründe; 27. März 1996 aaO S 330 f., zu II der Gründe; 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Anschlußfristen Nr. 131, zu VII 1 der Gründe jeweils mwN).

    Der Anspruchsinhaber muß unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 111, zu 2 b der Gründe; 19. Januar 1999 aaO, zu VI 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Die Ansprüche des Beklagten auf Rückzahlung der überzahlten Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die dem Verfall gem. § 70 BAT-O unterliegen (vgl. statt vieler nur BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148, zu II 1 der Gründe; 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - BAGE 82, 327, 330, zu I der Gründe jeweils mwN).

    Vielmehr waren ihm die maßgeblichen Umstände für eine zutreffende Berechnung der Vergütung bekannt (vgl. nur BAG 1. Juni 1995 aaO S 148 f., zu II 2 der Gründe; 27. März 1996 aaO S 330 f., zu II der Gründe; 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Anschlußfristen Nr. 131, zu VII 1 der Gründe jeweils mwN).

  • LAG Sachsen, 15.05.2000 - 3 Sa 389/99
    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    8 AZR 366/00 3 Sa 389/99.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2000 - 3 Sa 389/99 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Vor Fälligkeit kann keine ordnungsgemäße Geltendmachung erfolgen (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166, zu B V 2 der Gründe).
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 186/86

    Eingruppierung: Leiter der DFÜ-Stelle beim WBGA, Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Eine zeitliche Beschränkung besteht insoweit nicht (BAG 11. Februar 1987 - 4 AZR 186/86 - nv.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 70 Anm. 7 d).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 404/93

    Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nv., zu IV der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO § 70 Anm. 10 jeweils mwN; siehe auch BAG 26. Oktober 1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 107, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (BAG 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP BAT § 23 a Nr. 12; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO § 70 Anm. 7 a jeweils mwN).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - nv., zu IV der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO § 70 Anm. 10 jeweils mwN; siehe auch BAG 26. Oktober 1994 - 5 AZR 404/93 - AP BAT § 70 Nr. 22 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 107, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
    Der Anspruchsinhaber muß unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 111, zu 2 b der Gründe; 19. Januar 1999 aaO, zu VI 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 948/78

    Ausschlußfrist

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,866
BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 (https://dejure.org/2001,866)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 (https://dejure.org/2001,866)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 (https://dejure.org/2001,866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • Judicialis

    BErzGG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BErzGG § 21 Abs. 1; BeschFG § 1 Abs. 5 S. 1
    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung; Sachgrund der zeitlich begrenzten Haushaltsmittel; Kombination von Zweckbefristung und kalendermäßiger Höchstbefristung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG § 21 Abs. 1
    Vertretung: Kein Erfordernis der vertraglichen Dokumentation oder sonstigen Klarstellung des Befristungsgrunds bei Vertragsschluss - Anders bei dahingehender ausdrücklicher Regelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 337
  • NZA 2002, 85
  • DB 2002, 152
  • PersV 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    § 21 Abs. 1 BErzGG normiert damit ua. für den Fall des Erziehungsurlaubs den bereits nach den allgemeinen Grundsätzen der Befristungskontrolle anerkannten Sachgrund der Vertretung und hat insoweit bestätigende, klarstellende Bedeutung (vgl. etwa BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B II 1 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Sollen dagegen die Aufgaben des vorübergehend ausfallenden Mitarbeiters nicht unmittelbar von der Vertretungskraft übernommen werden, muß der Arbeitgeber zur Darlegung des vom Arbeitnehmer bestrittenen Kausalzusammenhangs deutlich machen, in welcher Weise die befristete Einstellung der Befriedigung des Vertretungsbedarfs dienen sollte (vgl. etwa BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B II 1 a der Gründe mwN).

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Nach der Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).

    Wenn der Haushaltsgesetzgeber die Einstellung von Arbeitnehmern nur insoweit ermöglicht, als Haushaltsmittel durch Sonderurlaub - oder durch Teilzeitbeschäftigung oder durch Erziehungsurlaub - vorübergehend frei werden, so steht dies einer Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Personalstelle gestrichen oder nur für eine gewisse Zeit bewilligt wird und anschließend entfallen soll (BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe).

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Ist das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt ohnehin fortgesetzt worden, gewinnt die Zweckbefristung keine Bedeutung (BAG 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA BGB § 620 Nr. 116, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Eine derartige Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ist in der Rechtsprechung seit langem als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt (vgl. etwa BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 64, zu B II 1 der Gründe; zuletzt 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Nach der Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Nach der Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    § 21 Abs. 1 BErzGG normiert damit ua. für den Fall des Erziehungsurlaubs den bereits nach den allgemeinen Grundsätzen der Befristungskontrolle anerkannten Sachgrund der Vertretung und hat insoweit bestätigende, klarstellende Bedeutung (vgl. etwa BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B II 1 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Ausreichend ist vielmehr, daß der sachliche Grund bei Vertragsschluß objektiv vorliegt (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180, zu I 3 e der Gründe mwN).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Daher ist die Tatsache, daß für die Vergütung eines Arbeitnehmers konkret Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, grundsätzlich geeignet, einen Sachgrund für die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers abzugeben (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00
    Eine derartige Doppelbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2000 - 2 Sa 150/99

    Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit der vertraglichen Befristung eines

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    c) Eine solche Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. zu sog. Doppelbefristungen, die aus einer Zweck- und einer Zeitbefristung zusammengesetzt sind, BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; mittelbar auch 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50; 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 28, BAGE 123, 109; vor einer "Doppelbefristung" wegen möglicher Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 5, § 22 Abs. 1 TzBfG warnend ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 13 mwN) .

    Die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung und der zeitlichen Höchstbefristung sind rechtlich getrennt zu beurteilen (vgl. BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

    Ist das Arbeitsverhältnis ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt worden, gewinnt die Zweckbefristung keine Bedeutung (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B II 3 b der Gründe; 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA BGB § 620 Nr. 116, zu II der Gründe).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    a) Eine solche Kombination oder auch sog. Doppelbefristung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; in jüngerer Vergangenheit mittelbar auch BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50) .

    Wurde das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt, gewinnt die Zweckbefristung oder auflösende Bedingung keine Bedeutung (vgl. BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - aaO mwN) .

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    Ist das Arbeitsverhältnis ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt worden, gewinnt die Zweckbefristung keine Bedeutung (BAG 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 28, BAGE 123, 109; 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 98, 337; 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Dementsprechend hat der Senat den Sachgrund der Vertretung bejaht, wenn die Zuordnung zwischen einem zeitweilig abwesenden Arbeitnehmer und dem Vertreter aus der Angabe im Arbeitsvertrag ersichtlich war und der Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich die Möglichkeit hatte, dem ausfallenden Mitarbeiter bei seiner Rückkehr die Aufgaben des Vertreters im Wege des Direktionsrechts zu übertragen (15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B III 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15

    Doppelbefristung - Elternzeit

    Die Klägerin hob noch einmal hervor, dass entsprechend der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 263/00) die beiden Befristungsgründe getrennt voneinander zu beurteilen seien.

    Ebenso ist seit längerem anerkannt, dass die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung und der zeitlichen Höchstbefristung rechtlich getrennt zu beurteilen sind (vgl. etwa BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 263/00).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Dementsprechend hat der Senat den Sachgrund der Vertretung bejaht, wenn die Zuordnung zwischen einem zeitweilig abwesenden Arbeitnehmer und dem Vertreter aus der Angabe im Arbeitsvertrag ersichtlich war und der Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich die Möglichkeit hatte, dem ausfallenden Mitarbeiter bei seiner Rückkehr die Aufgaben des Vertreters im Wege des Direktionsrechts zu übertragen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06

    Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung

    Dementsprechend hat der Senat den Sachgrund der Vertretung bejaht, wenn die Zuordnung zwischen einem zeitweilig abwesenden Arbeitnehmer und dem Vertreter aus der Angabe im Arbeitsvertrag ersichtlich war und der Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich die Möglichkeit hatte, dem ausfallenden Mitarbeiter bei seiner Rückkehr die Aufgaben des Vertreters im Wege des Direktionsrechts zu übertragen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B III 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

    So liegt ein Sachgrund vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (BAG Urteil vom 15.08.2001 - 7 AZR 263/00, NZA 2002, 85 zu B II. 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27.02.1987 - 7 AZR 376/85 -BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; BAG Urteil vom 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 12.02.1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe m.w.N; Gräfl/Arnold/Hemke/Imping/Lehnen/Rambach/Spinner TzBfG § 14 Rdnr. 186).

    Daher ist die Tatsache, dass für die Vergütung eines Arbeitnehmers konkret Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen, grundsätzlich geeignet, einen Sachgrund für die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers abzugeben (BAG Urteil vom 15.08.2001 a.a.O.; BAG Urteil vom 07.07.1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

    Dementsprechend hat der Senat den Sachgrund der Vertretung bejaht, wenn die Zuordnung zwischen einem zeitweilig abwesenden Arbeitnehmer und dem Vertreter aus der Angabe im Arbeitsvertrag ersichtlich war und der Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich die Möglichkeit hatte, dem ausfallenden Mitarbeiter bei seiner Rückkehr die Aufgaben des Vertreters im Wege des Direktionsrechts zu übertragen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - BAGE 98, 337 = AP BErzGG § 21 Nr. 5 = EzA BErzGG § 21 Nr. 4, zu B III 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

  • LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10

    Unwirksame Befristung bei Dauerbedarf

  • LAG Hessen, 15.08.2002 - 12 Sa 1242/00

    Wirksamkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 17 Sa 1098/08

    Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 TzBfG - gedankliche Zuordnung des

  • ArbG Oberhausen, 16.11.2005 - 3 Ca 1859/05
  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 322/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Doppelbefristung -

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 342/03

    Befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - Sachgrunderfordernis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04

    Wirksamkeit einer Befristung - Krankheitsvertretung - Prognose

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

  • LAG Thüringen, 12.10.2010 - 7 Sa 425/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes - Doppelbefristung

  • ArbG Magdeburg, 08.12.2011 - 6 Ca 1216/11

    Befristung bei persönlichem Referenten eines Ministers - mehrfache Befristungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 11 Sa 200/11

    Doppelbefristung in Form der kombinierten Zweckbefristung - Projektbefristung -

  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 315/08

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Sachgrund, Vertretung

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 Sa 237/08

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages einer Lehrkraft zum Zwecke der

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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2033
BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 (https://dejure.org/2001,2033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 § 21; ; BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungszeit; Ausschlussfrist; Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 62 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 19, 21 BAT-O; § 242 BGB
    Öffentlicher Dienst - Anerkennung von Beschäftigungszeiten - Nachweiserbringung - Berichtigung - Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 239
  • NZA 2002, 523
  • NJ 2002, 446
  • BB 2002, 948
  • PersV 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77

    Studienurlaub während des Krieges - Vordienstzeiten - Dienstzeitberechnung

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Sie kann wegen des ausschließlich deklaratorischen Charakters der Festsetzung der Beschäftigungszeit jederzeit berichtigt werden (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP § 20 BAT Nr. 3).

    Insbesondere begründet der Zeitablauf von fünf Jahren seit der ersten Berechnung der Beschäftigungszeit bis zur Berichtigung einen solchen Vertrauensschutz nicht (BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP BAT § 20 Nr. 3 zur Berichtigung der Dienstzeitberechnung nach nahezu 14 Jahren).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Die Auslegung sog. nichttypischer Willenserklärungen ist deshalb revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Solche Willenserklärungen können vom Revisionsgericht uneingeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 32 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Er kann nicht darauf verwiesen werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach Auffassung des Angestellten unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1 mwN).
  • LAG Sachsen, 12.05.2000 - 3 Sa 1041/99
    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2000 - 3 Sa 1041/99 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 5. Oktober 1999 - 14 Ca 2514/99 - abgeändert und festgestellt hat, daß die Zeit der Tätigkeit der Klägerin ab dem 4. September 1985 als Beschäftigungszeit gemäß § 19 BAT-O anzurechnen ist.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Die Auslegung sog. nichttypischer Willenserklärungen ist deshalb revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 AZR 206/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Abfindungsanspruches aus einem Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Solche Willenserklärungen können vom Revisionsgericht uneingeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 32 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 18.09.1974 - 5 AZR 18/74

    Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheines - Dienststellen des Bundes -

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Unter solchen Umständen darf ein Arbeitnehmer darauf vertrauen, daß es auch für die Zukunft bei der bisherigen Berechnung verbleibt (BAG 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP BergmannsversorgungsscheinG NRW § 9 Nr. 10, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 124/99

    Ausschlußfrist des § 21 BAT-O

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
    Er umfaßt nicht nur die Vorlage von Belegen, sondern auch lückenlose Auskünfte über den bisherigen beruflichen Werdegang und zu den Ausschlußtatbeständen in Nr. 4 der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O einschließlich einer dienstlichen Versicherung, wie sie der Beklagte mit dem Vordruck von der Klägerin verlangt hat (vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 124/99 - BAGE 94, 256, zu 4 d der Gründe).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Der Arbeitnehmer kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine aus Sicht des Arbeitnehmers unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (vgl. noch zu § 19 Abs. 1 BAT-O BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 239) .

    Das Verhalten des beklagten Landes bei den sog. Festsetzungen der Beschäftigungszeit mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 und 10. Februar 2014 berechtigte die Klägerin ua. wegen der uneinheitlichen Vorgehensweise des beklagten Landes nicht dazu, in schützenswerter Weise auf eine der beiden sog. Festsetzungen zu vertrauen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - zu B V 1 der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00  - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 99, 239 ) .

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    Die Beklagte konnte wegen des ausschließlich deklaratorischen Charakters des Schreibens und der darin enthaltenen Mitteilung einer Jubiläumszuwendung die Berechnung der Beschäftigungszeit jederzeit berichtigen ( BAG, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00, nach juris ).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Ein solches setzte voraus, dass der Auszubildende eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der Ausbildende verlassen hat und auch verlassen durfte (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).

    Das beklagte Land durfte die im Schreiben vom 1. Juli 1993 fehlerhaft berechnete Beschäftigungszeit berichtigen (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).

    Das beklagte Land hat mit dem Schreiben vom 1. Juli 1993 noch kein schützenswertes Vertrauen geschaffen (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - aaO).

  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 11 Sa 1468/15

    Beschäftigungszeit gemäß § 34 Abs. 3 TV-L

    Die Festsetzung der Beschäftigungszeit hat nur deklaratorische Bedeutung, sie kann jederzeit berichtigt werden ( Breier/Dassau, TV-L, § 34 TV-L Rn. 64 [09/2014]; Bepler-Eylert, TV-L, § 34 TV-L Rn. 77 [01/2013]; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 551/00 - AP BAT-O § 19 Nr. 24 zur Beschäftigungszeit nach BAT-O).
  • ArbG Arnsberg, 07.09.2015 - 2 Ca 336/15

    Jubiläumsgeld gem. § 34 Abs. 3 TV-L, Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten aus

    Daher ist ein Feststellungsinteresse gegeben (BAG, Urteil vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 - NZA 2002, 523).

    Bei der Mitteilung der Vorbeschäftigungszeiten handelt es sich nicht um eine rechtsgeschäftliche oder sonstige verbindliche Erklärung, sondern vielmehr um eine reine Wissenserklärung (siehe oben Urteil zum Feststellungsinteresse, einfügen BAG, Urteil vom 14.10.2004 - 6 AZR 501/03 - bei Juris, Rd.-Nr. 35 bis 37; BAG, Urteil vom 25.10.2001 - 6 AZR 551/00 - NZA 2002, 523).

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03

    Beschäftigungszeit - Fernbleiben von der Arbeit

    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2021 - 12 Sa 19/21

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Verzugszinsen

    aa)Dies ergibt sich zum einen als eigenständig tragendes Argument daraus, dass - worauf die Kammer die Beklagte in der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen hat - die Berechnung von Beschäftigungszeiten grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung hat und diese auch vom Arbeitgeber jederzeit berichtigt werden können, wenn sie sich als unzutreffend erweist (z.B. BAG 25.10.2001 - 6 AZR 551/00, juris Rn. 36 zu § 19 BAT-O).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.08.2001 - 11 Sa 330/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14251
LAG Köln, 17.08.2001 - 11 Sa 330/01 (https://dejure.org/2001,14251)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.08.2001 - 11 Sa 330/01 (https://dejure.org/2001,14251)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. August 2001 - 11 Sa 330/01 (https://dejure.org/2001,14251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zweckbefristung des Arbeitsvertrages bei Einstellung "als Aushilfsangestellter für die Zeit bis zur Rückkehr des eigentlichen Stelleninhabers"; Einstellung bis zur Rückkehr eines freigestellten Personalratsmitglieds; Erforderlichkeit erneuter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 620; BAT SR 2y
    Befristung; Zweckbefristung; Aushilfsangestellter; Vertretung des eigentlichen Stelleninhabers; freigestelltes Personalratsmitglied; Zeitangestellter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 687/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13324
LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 687/01 (https://dejure.org/2001,13324)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.12.2001 - 11 Sa 687/01 (https://dejure.org/2001,13324)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 11 Sa 687/01 (https://dejure.org/2001,13324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Berufung auf Verjährung bei der Gewährung von Zulagen; Kein Verschulden des Arbeitnehmers bei Unkenntnis der Regelung und des einschlägigen Tarifvertrags, sowie bei fehlerhafter Erstellung der Abrechnung durch den Arbeitnehmer ; Ausschlussfristen. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ausschlussfristen, Tarifvertrag, Treu und Glauben, Arglisteinwand, öffentlicher Dienst, Kulturorchester, Auslagepflicht, Nachweisgesetz , Hinweispflicht, Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2002, 557
 
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