Rechtsprechung
   BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06   

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BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 (https://dejure.org/2007,3037)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Gründe für eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Präklusion von Kündigungsgründen aus vorangegangenen Kündigungsrechtsstreitigkeiten; Falsche Erklärungen des Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess als Grund für eine fristlose Kündigung

  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • Betriebs-Berater

    Versuchter Prozessbetrug als wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB - Präklusion

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § 241; ; ZPO § 322

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 § 241; ZPO § 322
    Kündigungsrecht - Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Präklusion

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewusst wahrheitswidriger Vortrag des Arbeitnehmers im Kündigungsprozess als wichtiger Kündigungsgrund ? Arbeitgeber ist mit im ersten Rechtsstreit vorgebrachten Kündigungsgründen präkludiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung und Präklusion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozessbetrug: Fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer bei Gericht bewusst wahrheitswidrig vorträgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 46
  • DB 2009, 1024
  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • LAG Hessen, 10.05.2004 - 16 Sa 1801/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung;

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB nF), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (vgl. Hess. LAG 10. Mai 2004 - 16 Sa 1801/03 - LAGReport 2005, 120).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen (vgl. Nottebom Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren Diss. Frankfurt am Main 2001, 64 ff., 82 ff.; MünchKommZPO-Gottwald § 322 Rn. 48 ff.; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rn. 212) besteht weitgehend Einigkeit, dass Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen sind, ob der nachfolgende Rechtsstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (Nottebom aaO S. 87 unter Hinweis auf Zeuner aaO; vgl. zu ähnlichen Fragen der Präklusion im Mietrecht: BGH 10. September 1997 - XII ZR 222/95 - NJW 1998, 374; OLG Köln 4. Februar 2000 - 1 U 92/99 - ZMR 2000, 459; LG Hamburg 31. März 1978 - 11 S 27/78 - MDR 1978, 847; vgl. zum Ganzen auch: Kerstin Prange Materiell-rechtliche Sanktionen bei Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht durch Zeugen und Parteien Diss. Berlin 1995).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60

    Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    § 581 Abs. 1 ZPO bestimmt für diese Fälle eine Bedingung für eine Fortsetzung des Prozesses in einem Wiederaufnahmeverfahren, die an eine Vorprüfung der als Wiederaufnahmegrund behaupteten Straftat durch die dafür institutionell zuständigen Strafgerichte und Staatsanwaltschaften anknüpft (BGH 12. Mai 2006 - V ZR 175/05 - MDR 2007, 234; BGH 21. November 1961 - VI ZR 246/60 - VersR 1962, 175).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2006 - 5 Sa 668/05
    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2006 - 5 Sa 668/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63
    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
    Auch eine auf § 826 BGB gestützte Schadensersatzklage hat in diesen Fällen keinen Erfolg (BGH 19. Juni 1964 - V ZR 37/63 - NJW 1964, 1672; Kerstin Prange aaO S. 103 - 105).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 175/05

    Zulässigkeit der Restitutionsklage bei fehlender Verurteilung durch die

  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

  • OLG Köln, 04.02.2000 - 1 U 92/99

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen Zahlungsverzug

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

  • LG Hamburg, 31.03.1978 - 11 S 27/78
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Mit einer Wiederholung der früheren Kündigung ist der Arbeitgeber dann ausgeschlossen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Bewusst wahrheitswidrige Erklärungen, die ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber abgibt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können, können geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17) .

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Einordnung an; ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt in erheblicher Weise seine nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - aaO) .

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13, BB 2012, 2367; 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19) .
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Diese Wirkung beruht letztlich auf dem Bedürfnis, auch unabhängig vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und außerhalb des vom reinen Wortlaut des § 322 Abs. 1 ZPO abgesteckten Rahmens eine bestimmte, vom objektiven Recht her gegebene (positive oder negative) Sinnbeziehung zwischen dem rechtskräftig Festgestellten und der im neuen Prozess zu prüfenden Rechtsfolge zu wahren (BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 22, juris).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Mit einer Wiederholung dieser Gründe zur Stützung einer späteren Kündigung ist der Arbeitgeber dann ausgeschlossen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 13; 8. November 2007 - 2 AZR 528/06  - Rn. 20 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - zu B II 2 c aa der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 74, 143) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 403/21

    Kündigungsschutzverfahren - außerordentliche Kündigung - Vorwurf des

    Die vorliegende Fallkonstellation sei exakt die gleiche wie in der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 -.

    Unabhängig von einer strafrechtlichen Einordnung, auf die es im Kündigungsrechtstreit nicht entscheidend ankommt, verletzt ein Arbeitnehmer die ihm obliegende Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 16).

    Unabhängig von Abgrenzungsfragen und terminologischen Unterschieden im Einzelnen sind Grund und Grenzen der Bindungswirkungen danach zu bestimmen, ob der nachfolgende Rechtstreit "als inhaltliche Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses" erscheint (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 22).

    Eine Nachprüfung dieses Vorwurfs würde dazu führen, dass ein Sachverhalt, von dem rechtskräftig feststeht, dass er keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellte, nunmehr doch zur Begründung einer Kündigung herangezogen würde (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 24).

    Gemäß der zutreffenden Annahme des Arbeitsgerichts ist infolge der aus dem rechtskräftigen Urteil des Vorprozesses folgenden Präklusionswirkung der Beklagten die Geltendmachung der nunmehr erhobenen Kündigungsvorwürfe nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - verwehrt.

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13

    Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall,

    Der im Prozess falsch vortragende Arbeitnehmer verletzt vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB), namentlich wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06, Rn. 17).

    Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht zulasten des Prozessgegners in einem Zivilprozess ist die Wahrnehmung der Interessen gerade nicht berechtigt (krit. ebenso BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 528/06, Rn. 19).

  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

    Eine unredliche Prozessführung durch bewusst wahrheitswidrigen Parteivortrag ist zwar grundsätzlich geeignet, einen Grund zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung eines Vertragsverhältnisses darzustellen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 8. November 2007 - 2 AZR 528/06, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19Tz. 17 m. w. N.; BGH, Urt. v. 4. Dezember 1985 - VIII ZR 33/85, WuM 1986, 60 Tz. 12).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 6 Sa 617/12

    Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse

  • ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20

    Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei der Egetürk GmbH & Co. KG

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14

    Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 95/18

    Außerordentliche Kündigung - angeblicher Prozessbetrug -

  • ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags

  • ArbG Köln, 29.09.2017 - 1 BV 1/17
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 9 Sa 1162/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5885
LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07 (https://dejure.org/2007,5885)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.06.2007 - 11 Sa 238/07 (https://dejure.org/2007,5885)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 11 Sa 238/07 (https://dejure.org/2007,5885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 u. 2 BGB; § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG
    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Wirksamkeit einer fristlosen, arbeitgeberseitigen Beendigungskündigung, das Bestehen von Zahlungsansprüchen sowie die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Kündigungsgrund bei Weigerung des Arbeitnehmers zur Befolgung ihm erteilter Anweisungen ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; EFZG § 3 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unbegründete fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei Arbeitsunfähigkeit - fehlgeschlagene Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsunfähigkeit auch bei nur teilweiser Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 08.06.2005 - 18 Sa 1962/04

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus einem

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden durch Umstände im Zusammenhang mit der Bescheinigung selbst, durch das Verhalten des Arbeitnehmers vor der Erkrankung und durch dessen Verhalten während der bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit (wie LAG Hamm, Urteil vom 08.06.2005 - 18 Sa 1962/04, NZA-RR 2005, 625).

    Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden durch Umstände im Zusammenhang mit der Bescheinigung selbst, durch das Verhalten des Arbeitnehmers vor der Erkrankung und durch das Verhalten des Arbeitnehmers während der bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit (LAG Hamm, Urteil vom 08.06.2005 - 18 Sa 1962/04, NZA-RR 2005, 625 m.w. Nachw.).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Nur der Vollständigkeit halber sei schließlich erwähnt, dass das Arbeitsgericht dem Kläger zu Recht auch die Zinsen gemäß §§ 286, 288 BGB aus den jeweiligen Bruttobeträgen der Klageforderungen - soweit diese begründet waren - zugesprochen hat (vgl. BAG GS, Beschluß vom 07.03.2001 - GS 1/00, AP Nr. 4 zu § 288 BGB; BAG, Urteil vom 06.05.2003 - 1 AZR 241/02, AP Nr. 21 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit, zu B. V. der Gründe).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    (1) Abgesehen davon, dass eine solche Umdeutung im Hinblick auf die strukturellen Unterschiede zwischen einer Beendigungskündigung und einer Änderungskündigung von vornherein ausgeschlossen ist, hätte eine Änderungskündigung im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 623 BGB zu ihrer Wirksamkeit auch der Schriftform des Änderungsangebots bedurft (BAG, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03, AP Nr. 78 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Unabhängig davon, ob dem Kläger insoweit tatsächlich arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind, ergibt sich dies bereits daraus, dass die Beklagte dem Kläger wegen dieser angeblichen Pflichtverletzungen mit Schreiben vom 07.11.2005 eine Abmahnung erteilt hat, womit es der Beklagten verwehrt war, die Kündigung auf diese - abgemahnten - Pflichtverletzungen des Klägers zu stützen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung), und von der Beklagten keine weiteren Pflichtverletzungen des Klägers als Ausbilder nach dem Zugang der Abmahnung vom 07.11.2005 vorgetragen wurden.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Nur der Vollständigkeit halber sei schließlich erwähnt, dass das Arbeitsgericht dem Kläger zu Recht auch die Zinsen gemäß §§ 286, 288 BGB aus den jeweiligen Bruttobeträgen der Klageforderungen - soweit diese begründet waren - zugesprochen hat (vgl. BAG GS, Beschluß vom 07.03.2001 - GS 1/00, AP Nr. 4 zu § 288 BGB; BAG, Urteil vom 06.05.2003 - 1 AZR 241/02, AP Nr. 21 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit, zu B. V. der Gründe).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    (c) Eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts der (versuchten) Entwendung der Edelmetallen hätte für ihre Wirksamkeit u.a. vorausgesetzt, dass die Beklagte zuvor alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hätte (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, AP Nr. 79 zu 1 KSchG 1969, zu B. I. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Insoweit rechtfertigen auch die Besonderheiten in Kleinbetrieben keine Änderung der Beweislastverteilung zu Gunsten des Arbeitgebers (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 19.12.1991 - 2 AZR 367/91, Orientierungssatz 4 und zu B. I. 2. b) cc) der Gründe, zitiert nach juris; ebenso Fischermeier, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 8. Aufl. 2007, § 626 BGB Rdnr. 380).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die einen wichtigen Grund ausmachen, ist derjenige, der die fristlose Kündigung ausgesprochen hat (BAG, Urteil vom 06.08.1987 - 2 AZR 226/87, AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II. 2. a) der Gründe; Fischermeier, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 8. Aufl. 2007, § 626 BGB Rdnr. 380 jeweils m.w. Nachw.), hier also die Beklagte.
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 112/02, AP Nr. 8 zu § 5 EntgeltFG, zu I. 1. der Gründe m.w. Nachw.).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
    Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin;

    Das Arbeitsrecht kennt keine Teilarbeitsunfähigkeit ( LAG Köln, Urteil vom 29.06.2007 - 11 Sa 238/07) .
  • LAG Köln, 10.12.2020 - 8 Sa 491/20

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

    Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden durch Umstände im Zusammenhang mit der Bescheinigung selbst, durch das Verhalten des Arbeitnehmers vor der Erkrankung und durch das Verhalten des Arbeitnehmers während der bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit (vgl. etwa LAG Köln 26.06.2007 - 11 Sa 238/07 - mwN).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9371
LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.06.2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 11 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,9371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger Zahlungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger Zahlun-gen

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung wegen der Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen und arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer; Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers durch ein ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Irrtümliche Zahlung des Arbeitgebers angenommen - Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Die Berufung dient damit primär der Fehlerkontrolle und -beseitigung (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533 unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Dr. 14/4722, S. 61, 64, 94) und ähnelt darin - wenn auch eingeschränkt - der Revision (§ 545 Abs. 1 ZPO).

    Wie dort ist deshalb - insoweit in Übereinstimmung mit dem früheren Recht - die auf den Streitfall zugeschnittene Darlegung notwendig, in welchen Punkten und aus welchen materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533 m.w. Nachw. der früheren Rechtspr.).

    Die Berufungsbegründung erfordert aber weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BAG, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533).

  • LAG Köln, 09.12.2004 - 6 Sa 943/04

    Kündigung, Abmahnung, Überzahlung, Anzeige

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Die Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen, arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer ist jedenfalls dann als schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zu werten und damit grundsätzlich auch geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, wenn die Fehlerhaftigkeit der Zahlung für den Arbeitnehmer offensichtlich ist und es sich um einen erheblichen Betrag handelt (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04).

    (a) Die Entgegennahme bzw. Nichtanzeige einer rechtgrundlosen, arbeitgeberseitigen Zahlung durch den Arbeitnehmer ist jedenfalls dann als schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers zu werten und damit an sich auch geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, wenn die Fehlerhaftigkeit der Zahlung für den Arbeitnehmer offensichtlich ist und es sich um einen erheblichen Betrag handelt (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04, zitiert nach juris).

    Eine Abmahnung ist nämlich entbehrlich, wenn sie kein geeignetes milderes Mittel zur Beseitigung der Vertragsstörung darstellt oder zur Begründung einer Negativprognose nicht erforderlich ist (LAG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - 6 Sa 943/04, zu II. der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Zwar trägt der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur die Darlegungs- und Beweislast für die objektiven Merkmale eines Kündigungsgrundes, sondern auch für die Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B. I. 1. c) aa) der Gründe m.w. Nachw.).

    Es reicht nicht aus, dass der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe pauschal ohne nähere Substantiierung vorbringt (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, a.a.O., zu B. I. 1. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Es reicht nicht aus, dass der Arbeitnehmer Rechtfertigungsgründe pauschal ohne nähere Substantiierung vorbringt (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, a.a.O., zu B. I. 1. c) aa) der Gründe; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    (1) Die Prüfung, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des "wichtigen Grundes" i.S. von § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. c) der Gründe; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB, zu B. II. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, AP Nr. 203 zu § 626 BGB, zu B. I. 2. a) der Gründe m.w. Nachw.), der sich die Berufungskammer anschließt, in zwei Stufen zu erfolgen: Zunächst muss der Sachverhalt an sich, d.h. generell ohne Berücksichtigung der besonderen Einzelfallumstände geeignet sein, einen Kündigungsgrund zu bilden.
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Da die fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.06.2006 das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hat, ist die Klage, soweit sie sich gegen diese beiden Folgekündigungen richtet, unbegründet, denn unabdingbare Voraussetzung für die Begründetheit einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung aufgelöst wurde, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt dieser Kündigung (BAG, Urteil vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75, AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, zu 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 12.06.1986 - 2 AZR 426/85, AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969, zu B. II. 2. der Gründe).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
    Da die fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.06.2006 das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hat, ist die Klage, soweit sie sich gegen diese beiden Folgekündigungen richtet, unbegründet, denn unabdingbare Voraussetzung für die Begründetheit einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung aufgelöst wurde, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt dieser Kündigung (BAG, Urteil vom 12.01.1977 - 5 AZR 593/75, AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, zu 2. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 12.06.1986 - 2 AZR 426/85, AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969, zu B. II. 2. der Gründe).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    bb) Ob und unter welchen Voraussetzungen die unterbliebene Anzeige einer irrtümlichen Lohnüberzahlung den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, insbesondere ob die bewusste Nichtanzeige einer offenkundig rechtsgrundlosen, erheblichen Lohn(über)zahlung an sich einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann (vgl. dazu nur LAG Köln 22. Juni 2007 - 11 Sa 65/07 - PersV 2008, 273; 9. Dezember 2004 - 6 Sa 943/04 - ZTR 2005, 375), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9180
LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07 (https://dejure.org/2007,9180)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.09.2007 - 11 Sa 744/07 (https://dejure.org/2007,9180)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. September 2007 - 11 Sa 744/07 (https://dejure.org/2007,9180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG
    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Festlegung des zu berücksichtigenden Personenkreises im Rahmen einer Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung; Vergleichbarkeit eines Arbeitnehmers; Einbeziehung von Mitarbeitern in die Sozialauswahl; Notwendigkeit der Durchführung einer ordnungsgemäßen ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl - Einbeziehung von Arbeitnehmern in die Sozialauswahl im Rahmen einseitiger Umsetzungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06

    Vergleichbarkeit bei sozialer Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    An der "Vergleichbarkeit" fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig im Rahmen seines Direktionsrechts auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (wie BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 2007, 798, 800; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06).

    Maßgebend ist demnach, ob der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, einen Einsatz ohne Änderung des Arbeitsvertrags rechtlich zulässt (BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 23/05, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B. I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 2007, 798, 800, zu B. II. 2. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.; ebenso LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06, zu 2. a) der Gründe, bislang noch nicht veröffentlicht).

    Vielmehr kommt es umgekehrt darauf an, ob der kündigungsbedrohte Arbeitnehmer die Tätigkeiten eines anderen Arbeitnehmers, dessen Arbeitplatz nicht wegfällt, ordnungsgemäß verrichten kann (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B. I. 3. a) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06, zu 2. a) der Gründe, bislang noch nicht veröffentlicht).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Denn auch unrichtige Erwägungen des Arbeitgebers können zufällig zu dem Ergebnis führen, dass dem am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer gekündigt worden ist (BAG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 AZR 211/82, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 4. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 3. b) der Gründe).

    In dem Fall ist es allerdings Sache des Arbeitgebers, näher darzulegen, weshalb trotz der gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Überlegungen unter dem Gesichtspunkt der Nichteinbeziehung von vergleichbaren Arbeitnehmern in die Sozialauswahl ausnahmsweise im Ergebnis soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt worden sein sollen (BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 3. b) der Gründe).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Denn auch unrichtige Erwägungen des Arbeitgebers können zufällig zu dem Ergebnis führen, dass dem am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer gekündigt worden ist (BAG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 AZR 211/82, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 4. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 3. b) der Gründe).

    In dem Fall ist es allerdings Sache des Arbeitgebers, näher darzulegen, weshalb trotz der gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Überlegungen unter dem Gesichtspunkt der Nichteinbeziehung von vergleichbaren Arbeitnehmern in die Sozialauswahl ausnahmsweise im Ergebnis soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt worden sein sollen (BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 3. b) der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    An der "Vergleichbarkeit" fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig im Rahmen seines Direktionsrechts auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (wie BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 2007, 798, 800; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06).

    Maßgebend ist demnach, ob der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, einen Einsatz ohne Änderung des Arbeitsvertrags rechtlich zulässt (BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 23/05, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B. I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 2007, 798, 800, zu B. II. 2. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.; ebenso LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06, zu 2. a) der Gründe, bislang noch nicht veröffentlicht).

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Denn auch unrichtige Erwägungen des Arbeitgebers können zufällig zu dem Ergebnis führen, dass dem am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer gekündigt worden ist (BAG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 AZR 211/82, AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 4. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 3. b) der Gründe).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Vielmehr kommt es umgekehrt darauf an, ob der kündigungsbedrohte Arbeitnehmer die Tätigkeiten eines anderen Arbeitnehmers, dessen Arbeitplatz nicht wegfällt, ordnungsgemäß verrichten kann (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B. I. 3. a) der Gründe; LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06, zu 2. a) der Gründe, bislang noch nicht veröffentlicht).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Maßgebend ist demnach, ob der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, einen Einsatz ohne Änderung des Arbeitsvertrags rechtlich zulässt (BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 23/05, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B. I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05, NZA 2007, 798, 800, zu B. II. 2. a) der Gründe jeweils m.w. Nachw.; ebenso LAG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - 12 Sa 1184/06, zu 2. a) der Gründe, bislang noch nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Wegen der festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung hat der Kläger einen Anspruch gegen die Beklagte auf Weiterbeschäftigung nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 27.02.1985 entwickelten Grundsätzen (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Köln, 28.09.2007 - 11 Sa 744/07
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, wird zwar von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als unternehmerische Entscheidung angesehen, die von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren sei, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten hätten, da die Gestaltung des Anforderungsprofils der jeweiligen Arbeitsplätze der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmensdisposition des Arbeitgebers unterliege (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 399/04, AP Nr. 138 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II. 4. b) der Gründe).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8249
LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07 (https://dejure.org/2007,8249)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.08.2007 - 11 Sa 592/07 (https://dejure.org/2007,8249)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. August 2007 - 11 Sa 592/07 (https://dejure.org/2007,8249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG
    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung und deren Bedingtsein durch dringende betriebliche Bedürfnisse; Einbeziehung so genannter Saisonarbeitsplätze bei der Prüfung einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit des betriebsbedingt ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auch auf Saisonarbeitsplätzen - Weiterbeschäftigung aufgrund Änderungskündigung auch bei Freistellung während der Kündigungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Ist vom Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden, den bisherigen Betriebszweck auf Dauer oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen, kann diese nicht auf ihre rechtliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, EzA § 2 KSchG Nr. 62, zu B. II. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

    (1) Ist der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen, hat der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor dem Ausspruch einer Beendigungskündigung stets zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens auch zu veränderten Arbeitsbedingungen (ggf. durch Ausspruch einer Änderungskündigung anstelle einer Beendigungskündigung) weiter beschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe).

    Vielmehr mag es gute Gründe geben (lange Bindung an den Arbeitgeber, die Religion oder den örtlichen Bekanntenkreis, familiäres Umfeld, Hoffnung "auf Besserung" im Arbeitsverhältnis u.ä.), warum sich ein Arbeitnehmer mit schlechteren Arbeitsbedingungen arrangieren will (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

    (i) Schließlich ist weder ersichtlich noch von der Beklagten konkret vorgetragen worden, dass eine Weiterbeschäftigung der Klägerin im Betrieb in B auf einem Saisonarbeitsplatz bis zum 29.02.2008 ggf. auch zu einer geringeren Arbeitsvergütung einen "Extremfall" im Sinne der eingangs dargestellten Rechtsprechung darstellen würde, in dem eine Änderungskündigung unterbleiben kann, weil der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer hätte rechnen können und ein derartiges Angebot - wie es das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21.09.2006 (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe) ausdrücklich formuliert hat - "beleidigenden Charakter" gehabt hätte.

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Denn die - beabsichtigte - Stilllegung des Betriebes oder von Teilen des Betriebes kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchaus ein betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. II. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

    (1) Ist der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen, hat der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor dem Ausspruch einer Beendigungskündigung stets zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens auch zu veränderten Arbeitsbedingungen (ggf. durch Ausspruch einer Änderungskündigung anstelle einer Beendigungskündigung) weiter beschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe).

    Dabei erstreckt sich die Prüfung einer derartigen Möglichkeit nicht nur auf den Beschäftigungsbetrieb, sondern auch auf andere Betriebe desselben Unternehmens (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe).

    Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist und ob dieser gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) KSchG i.V. mit § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG der Kündigung widersprochen hat (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe; ebenso unlängst LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701 f., zu I. 1. b) bb) (1) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob im jeweiligen Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist und ob dieser gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b) KSchG i.V. mit § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG der Kündigung widersprochen hat (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, a.a.O., zu B. III. 1. der Gründe; ebenso unlängst LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701 f., zu I. 1. b) bb) (1) der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Wenn die Beklagte im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung vom 12.02.2007 - ihren eigenen Angaben im Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 17) zufolge am 29.02.2007 (gemeint war hier offenbar der 28.02.2007) - die befristeten Saisonarbeitsverhältnisse bis zum 29.02.2008 verlängert und sie dies mit Planungsfehlern in den Monaten Dezember 2006 und Januar 2007 begründet (Seite 19 der Berufungsbegründung vom 04.07.2007), war mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, die von der Beklagten darzulegen gewesen wären (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, DB 2007, 1701, Leitsatz 3), davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vom 12.02.2007 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Klägerin auch nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.08.2007 zumindest bis zum 29.02.2008 auf einem dieser Saisonarbeitsplätze bereits feststand.

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Nichts anderes gilt bei der Umstellung der Vertriebsart in der Weise, dass bestimmte betriebliche Tätigkeiten nicht mehr von Arbeitnehmern, sondern von Vertriebsmitarbeitern auf der Grundlage eines freien Mitarbeiterverhältnisses verrichtet werden sollen (BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - "Weight Watchers").
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    (g) Sollte sich in zeitlicher Hinsicht - wie von der Beklagten behauptet - die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Klägerin auf einem Saisonarbeitsplatz tatsächlich darauf beschränken, dass diese nur bis zum 29.02.2008 zur Verfügung stünde, hätte die Beklagte, worauf bereits das Arbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat, nach dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anstelle der erfolgten Beendigungskündigung zunächst eine auf die nachträgliche Befristung des zunächst auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses abzielende Änderungskündigung aussprechen müssen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 609/95, AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, wonach das arbeitgeberseitige Angebot einer nur noch befristeten Weiterbeschäftigung nicht Gegenstand einer Änderungskündigung bzw. eines Änderungsschutzverfahrens nach §§ 2, 4 Satz 2 KSchG hätte sein können).
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.09.2005 - 19 Ga 199/05
    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Über die von der Beklagten im letzten Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 13 ff.) thematisierten Problematiken der Vereinbarkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsklausel mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB (siehe dazu einerseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2003 - 2 Ga 251/03, DB 2004, 934; ArbG Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05, BB 2006, 559; andererseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2005 - 19 Ga 199/05, BB 2006, 1915; LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05, BB 2006, 2137) und der Wirksamkeit der Ausübung dieses Freistellungsrechts i.S. von § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB musste somit nicht befunden werden.
  • ArbG Berlin, 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05

    Freistellungsklausel; Kündigung; Arbeitsvertragsformular

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Über die von der Beklagten im letzten Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 13 ff.) thematisierten Problematiken der Vereinbarkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsklausel mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB (siehe dazu einerseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2003 - 2 Ga 251/03, DB 2004, 934; ArbG Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05, BB 2006, 559; andererseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2005 - 19 Ga 199/05, BB 2006, 1915; LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05, BB 2006, 2137) und der Wirksamkeit der Ausübung dieses Freistellungsrechts i.S. von § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB musste somit nicht befunden werden.
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Zu Recht weist dort die Beklagte zwar darauf hin, dass für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Bezug auf Tätigkeiten besteht, die der Arbeitgeber nicht - wie bisher - von eigenen Arbeitnehmern, sondern statt dessen von Fremdfirmen bzw. sog. Subunternehmen auf der Grundlage von Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträgen verrichten lässt (BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II. 1. b) der Gründe; von Hoyningen-Huene/Linck, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 14. Aufl. 2007, § 1 Rdnr. 746 jeweils m.w. Nachw.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    Über die von der Beklagten im letzten Schriftsatz vom 10.08.2007 (dort auf Seite 13 ff.) thematisierten Problematiken der Vereinbarkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsklausel mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB (siehe dazu einerseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2003 - 2 Ga 251/03, DB 2004, 934; ArbG Berlin, Urteil vom 04.02.2005 - 9 Ga 1155/05, BB 2006, 559; andererseits ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2005 - 19 Ga 199/05, BB 2006, 1915; LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05, BB 2006, 2137) und der Wirksamkeit der Ausübung dieses Freistellungsrechts i.S. von § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB musste somit nicht befunden werden.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07
    (g) Sollte sich in zeitlicher Hinsicht - wie von der Beklagten behauptet - die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Klägerin auf einem Saisonarbeitsplatz tatsächlich darauf beschränken, dass diese nur bis zum 29.02.2008 zur Verfügung stünde, hätte die Beklagte, worauf bereits das Arbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat, nach dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anstelle der erfolgten Beendigungskündigung zunächst eine auf die nachträgliche Befristung des zunächst auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses abzielende Änderungskündigung aussprechen müssen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 609/95, AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter ausdrücklicher Aufgabe der vorherigen gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, wonach das arbeitgeberseitige Angebot einer nur noch befristeten Weiterbeschäftigung nicht Gegenstand einer Änderungskündigung bzw. eines Änderungsschutzverfahrens nach §§ 2, 4 Satz 2 KSchG hätte sein können).
  • LAG Köln, 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05

    Anrechnung der Freistellung auf den Urlaub

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06

    Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.11.2007 - 2 Sa 904/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12605
LAG Köln, 12.11.2007 - 2 Sa 904/07 (https://dejure.org/2007,12605)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.11.2007 - 2 Sa 904/07 (https://dejure.org/2007,12605)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. November 2007 - 2 Sa 904/07 (https://dejure.org/2007,12605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verschlusssachenzugang, Grundrechtsabwägung, Verfassungsschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB, §§ 5, 14 SÜG
    Verschlusssachenzugang, Grundrechtsabwägung, Verfassungsschutz

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Entzugs des Verschlusssachenzugangs bei einer Übersetzertätigkeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz; Anforderungen an die Feststellung eines sicherheitsrelevanten Verdachts bei der Grundrechtsabwägung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Köln, 26.04.2007 - 8 Ca 6833/06

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2007 - 2 Sa 904/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.04.2007 - Az.: 8 Ca 6833/06 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 26.04.2007 - 8 Ca 6833/06 -.

  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Die Revision wurde ebenso wie von der 2. Kammer in dem Parallelverfahren (2 Sa 904/07) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.04.2007 - 7 Sa 1232/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22588
LAG Köln, 18.04.2007 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2007,22588)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.04.2007 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2007,22588)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. April 2007 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2007,22588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; unerlaubte Privatfahrt mit Dienstfahrzeug; Interessenabwägung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Außerordentliche Kündigung; unerlaubte Privatfahrt mit Dienstfahrzeug; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Eignung der Benutzung eines Dienstwagens entgegen einem Verbot zu außerdienstlichen Zwecken als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2008, 273
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Wuppertal, 01.07.2020 - 7 Ca 3255/19
    Das Vermögen des Arbeitgebers wird durch den Verbrauch von Treibstoff und die Abnutzung des Fahrzeugs verletzt (vgl. LAG Köln, Urteil vom 18.04.2007, 7 Sa 1232/06, BeckRS 2007, 48679).
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