Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16014
BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13 (https://dejure.org/2013,16014)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 (https://dejure.org/2013,16014)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 (https://dejure.org/2013,16014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 2 S 1 PersVG SN, § 73 Abs 1 Nr 2 PersVG SN
    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

  • Wolters Kluwer

    Unterrichtungsanspruch und Mitbestimmungsrecht des Personalrats über die Einstellung bestimmter leitender Bühnentechniker vor Einstellung unter Vorlage der abzuschließenden Verträge

  • rewis.io

    Kein umfassender Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterrichtungsanspruch und Mitbestimmungsrecht des Personalrats über die Einstellung bestimmter leitender Bühnentechniker vor Einstellung unter Vorlage der abzuschließenden Verträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2013, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13
    Der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung ist nach dieser Vorschrift streng aufgabenakzessorisch ausgestaltet (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 - Buchholz 251.92 § 71 PersVG LSA Nr. 2 Rn. 15 und vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3 S. 8; stRspr).

    Im einen wie im anderen Fall würde der Personalrat in die Nähe eines allgemeinen Kontrollorgans der Dienststelle rücken, was er seiner Stellung und seinem Auftrag nach nicht ist (Beschluss vom 29. August 1990 a.a.O.).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13
    In der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist dementsprechend anerkannt, dass, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Betriebsrat auch dann unterrichtet werden muss, wenn der Arbeitgeber selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint; kommt ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht, besteht hingegen keine Unterrichtungspflicht (BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - AP Nr. 72 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 ; stRspr).

    Insofern tritt ein Bezug zum Gebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Dienststelle zutage (§ 2 Abs. 1 SächsPersVG; in diesem Sinne auch BAG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 a.a.O.).

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13
    In der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist dementsprechend anerkannt, dass, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Betriebsrat auch dann unterrichtet werden muss, wenn der Arbeitgeber selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint; kommt ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht, besteht hingegen keine Unterrichtungspflicht (BAG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - AP Nr. 72 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 ; stRspr).
  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13
    Dies ergab sich - wie beide Vorinstanzen zu Recht angenommen haben - für einen von ihnen bereits aus seiner Anstellung als technischer Leiter Bühne (§ 1 Abs. 3 Satz 1 NV Bühne) und für die beiden anderen aus ihrer Anstellung als Bühnen- bzw. Beleuchtungsmeister sowie der zusätzlichen arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit, § 1 Abs. 3 Satz 2 NV Bühne (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 4.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 31 S. 54 f.).
  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2013 - 6 PB 8.13
    Der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung ist nach dieser Vorschrift streng aufgabenakzessorisch ausgestaltet (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 - Buchholz 251.92 § 71 PersVG LSA Nr. 2 Rn. 15 und vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3 S. 8; stRspr).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Dem steht schon entgegen, dass sich das Informationsrecht der Personalvertretung als eine Konkretisierung des allgemeinen Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 5 P 3.16 - PersV 2017, 301 Rn. 17 m.w.N.; missverständlich BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersVG 2013, 377 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - PL 15 S 976/17

    Informationsanspruch der Personalvertretung zur präventiven Kontrolle auch

    Wann dies der Fall ist, kann auf einer abstrakten Ebene nicht beantwortet werden, sondern ist ggf. tatrichterlich anhand der jeweiligen Einzelumstände zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 -, Juris).

    Anders verstanden würde die Unterrichtungspflicht nicht der partnerschaftlichen Bewältigung von Rechtsanwendungsproblemen dienen, sondern sich zu einem allgemeinen Instrument präventiver Kontrolle der Rechtmäßigkeit der personalvertretungsrechtlichen Rechtsanwendung durch die Dienststelle weiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 -, Juris).

    Hieraus begründen sich Unterrichtungsansprüche im Sinne von § 71 Abs. 1 Satz 1 LPVG aber nur dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für mögliche - drohende oder bereits eingetretene - Verletzungen von Beteiligungsrechten vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 -, Juris zu § 73 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2014 - 60 PV 19.12 -, Juris).

    Im einen wie im anderen Fall würde der Personalrat in die Nähe eines allgemeinen Kontrollorgans der Dienststelle rücken, was er seiner Stellung und seinem Auftrag nach nicht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 -, Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 60 PV 7.18

    Personalvertretungsrecht: Anspruch des örtlichen Personalrats auf quartalsmäßig

    Vielmehr ist der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung aufgabenakzessorisch ausgestaltet; er muss stets in Zusammenhang mit einer zulässigerweise von der Personalvertretung wahrgenommenen Aufgabe stehen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2014 - BVerwG 6 P 1.13 -, juris Rn. 8, vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 zu § 73 PersVG SN, vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 -, juris Rn. 15 zu § 57 PersVG ST und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 13 zu § 73 PersVG BE; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - OVG 61 PV 5.17 -, juris Rn. 22, vom 13. März 2014 - OVG 60 PV 19.12 -, juris Rn. 23, vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 23, und vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 50, und vom 7. Mai 2018 - PL 15 S 976/17 -, juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2016 - 5 A 10374/16 -, juris Rn. 28; zu der letztgenannten Entscheidung vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2017 - BVerwG 5 PB 14.16 [5 P 6.17] -, juris).

    Zudem ist der Informationsanspruch in seiner Reichweite durch das Erforderlichkeitsprinzip begrenzt, er besteht mithin nur in dem Umfang, in welchem die Personalvertretung die entsprechenden Kenntnisse zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigt (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 19. März 2014, a.a.O., juris Rn. 8 m.w.N., vom 28. Juni 2013, a.a.O., juris Rn. 9, und vom 23. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 13).

    Dementsprechend muss, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Personalrat auch dann unterrichtet werden, wenn der Dienstherr selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 7; für das Arbeitsrecht vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, juris Rn. 16, und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -, juris Rn. 30).

    Wann dies der Fall ist, kann auf einer abstrakten Ebene nicht beantwortet werden, sondern ist tatrichterlich anhand der jeweiligen Einzelumstände zu klären (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2013, a.a.O., juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung ist nach dieser Vorschrift streng aufgabenakzessorisch ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 5 m.w. N.).

    Da die Frage, ob Beteiligungstatbestände erfüllt sind, nicht stets auf Anhieb eindeutig zu beantworten ist, muss die Personalvertretung auch dann unterrichtet werden, wenn nach den Umständen eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 5 m.w.N.).

    Diese ist kein allgemeines Instrument präventiver Kontrolle der Rechtmäßigkeit des personalvertretungsrechtlichen Handelns der Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 8).

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2581

    Übermittlung von sozialen Auswahlinformationen unterlegener Mitbewerber unter

    Es kann dabei offenbleiben, inwieweit der im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach dem Neunten Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) - und der diesbezüglichen Aufgabe der Personalvertretung, zu kontrollieren, ob alle betroffenen Beschäftigten in das Eingliederungsmanagement einbezogen worden sind (vgl. § 167 Abs. 2 Satz 3 und 6 SGB IX; zuvor § 84 Abs. Satz 3 und 6 SGB IX a.F.) - relevante Aspekt einer durch Namenspreisgabe möglichen Erhöhung von Sorgfalt und Transparenz (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2012 - 6 P 5.11 - BVerwGE 144, 156 Rn. 17) auf das in Art. 75 Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG hinsichtlich der Mitbestimmung vorgesehene Prüfprogramm überhaupt übertragbar ist (vgl. etwa BVerwG, B.v. 29.8.1990 - 6 P 30.87 - NJW 1993, 373; B.v. 28.6.2013 - 6 PB 8.13 - PersV 2013, 377 Rn. 10 zu den Grenzen des Unterrichtungsanspruchs außerhalb der Mitbestimmung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz

    Vielmehr ist der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung aufgabenakzessorisch ausgestaltet; er muss stets in Zusammenhang mit einer zulässigerweise von der Personalvertretung wahrgenommenen Aufgabe stehen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2014 - BVerwG 6 P 1.13 -, juris Rn. 8, vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 zu § 73 PersVG SN, vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 -, juris Rn. 15 zu § 57 PersVG ST und vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 13 zu § 73 PersVG BE; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. März 2014 - OVG 60 PV 19.12 -, juris Rn. 23, vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 23, und vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, juris Rn. 50, und vom 7. Mai 2018 - PL 15 S 976/17 -, juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2016 - 5 A 10374/16 -, juris Rn. 28; zu der letztgenannten Entscheidung vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2017 - BVerwG 5 PB 14.16 [5 P 6.17] -, juris).

    Zudem ist der Informationsanspruch in seiner Reichweite durch das Erforderlichkeitsprinzip begrenzt, er besteht mithin nur in dem Umfang, in welchem die Personalvertretung die entsprechenden Kenntnisse zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigt (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 19. März 2014, a.a.O., juris Rn. 8 m.w.N., vom 28. Juni 2013, a.a.O., juris Rn. 9, und vom 23. Juni 2010, a.a.O., juris Rn. 13).

    Dementsprechend muss, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Personalrat auch dann unterrichtet werden, wenn der Dienstherr selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 7; für das Arbeitsrecht vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, juris Rn. 16, und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -, juris Rn. 30).

    Wann dies der Fall ist, kann auf einer abstrakten Ebene nicht beantwortet werden, sondern ist tatrichterlich anhand der jeweiligen Einzelumstände zu klären (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2013, a.a.O., juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

    Im dem einen wie in dem anderen Fall würde der Personalrat in die Nähe eines allgemeinen Kontrollorgans der Dienststelle rücken, was er seiner Stellung und seinem Auftrag nach nicht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 -, PersV 2013, 377) .
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Die Vorstellung, sämtliche Personalmaßnahmen der Dienststelle bedürften aufgrund von § 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG einer präventiven Kontrolle seitens des Personalrats daraufhin, ob sie möglicherweise Beschäftigtenrechte bzw. Beteiligungsrechte verletzen, würde der Personalrat in die Nähe eines allgemeinen Kontrollorgans der Dienststelle rücken, was er seiner Stellung und seinem Auftrag nach nicht ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.06.2013 - 6 PB 8.13 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 19.12

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Unterlagen; Honorarverträge; Berliner

    Der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung ist nach dieser Vorschrift streng aufgabenakzessorisch ausgestaltet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 13 zu § 73 PersVG BE, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 -, juris Rn. 10 zu § 68 BPersVG, vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 4 zu § 73 PersVG SN, vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 -, juris Rn. 15 zu § 57 PersVG ST und vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - juris Rn. 15 zu § 68 PersVG RP, sowie des erkennenden Senats, vgl. Beschlüsse vom 12. September 2012 - OVG 60 PV 4.12 -, juris Rn. 23, vom 17. März 2011 - OVG 60 PV 3.10 -, juris Rn. 18, und vom 22. November 1991 - PV Bln 11.89 -, juris Rn. 13).

    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass, sofern den Umständen nach eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für das Bestehen eines Beteiligungsrechts besteht, der Personalrat auch dann unterrichtet werden muss, wenn der Dienststellenleiter selbst das Bestehen des Rechts im Ergebnis verneint; kommt ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht, besteht hingegen keine Unterrichtungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2013 - BVerwG 6 PB 8.13 -, juris Rn. 5, unter Hinweis auf Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 -, juris Rn. 16, und vom 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 -, juris Rn. 32 [freie Mitarbeiter] zur Parallelvorschrift in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).

    Somit kann offen bleiben, ob der Antragsteller auch dann, wenn er nicht über solche Anhaltspunkte verfügt, Unterrichtungsverlangen an die Dienststelle richten darf, um sich allgemein oder bezogen auf bestimmte Einzelfälle der Rechtmäßigkeit des dienststellenseitigen Verkehrs mit ihm zu vergewissern (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2013, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 696/16

    Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 6 PB 8.13 -, juris, Rn. 10, zur entsprechenden Regelung des § 73 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG.
  • OVG Thüringen, 11.10.2021 - 5 PO 208/20

    Unterrichtung der Personalvertretung zu forstwirtschaftlichen Maßnahmeplänen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2500/16

    Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16

    Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der

  • VG Mainz, 09.03.2016 - 5 K 1467/15

    Anspruch des Personalrats auf Information über Gehaltsstufe eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 60 PV 9.18

    Mitarbeiterbefragung zum Gesundheitsschutz; Informationsanspruch des

  • VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15

    Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; Mitbestimmung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht