Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 11.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32279
OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.02.2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 6 U 54/09 (https://dejure.org/2010,32279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang erforderlicher Sicherungsmaßnahmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz im Heim und Pflichten des Pflegeheims

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Bamberg zu den Pflichten eines Pflegeheims und möglichen Schadensersatzansprüchen der Krankenkasse bei Stürzen von Heimbewohnern - Pflegeheim bei nicht nachweisbarer Pflichtverletzung nicht zur Zahlung von Behandlungskosten verpflichtet ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PflR 2010, 470
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Coburg, 25.08.2009 - 11 O 102/09

    Zur Haftung einer Pflegeeinrichtung beim Sturz einer Bewohnerin

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    11 O 102/09 LG Coburg.

    11 O 102/09 LG Coburg.

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 25.08.2009, Aktenzeichen 11 O 102/09, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.) hat zum Umfang der Pflichten, die den Träger eines Pflegewohnheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner treffen, grundlegend folgendes ausgeführt:.

    Da der sozialmedizinische Dienst der Klägerin zum Unfallzeitpunkt keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für erforderlich hielt, musste sich den Beklagten ebenfalls nicht aufdrängen, dass die Heimbewohnerin beim Gang zur Toilette durch eine zweite Pflegeperson besonders geschützt werden musste (BGH, Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.), zumal es zu einem vergleichbaren Sturzereignis während des bisherigen Aufenthalts der Heimbewohnerin nicht gekommen war.

    Darlegungs- und beweispflichtig ist vielmehr insoweit die Klägerin als Anspruchstellerin ( (Urt. v. 28.04.2005 - III ZR 399/04 - NJW 2005, 1937 ff.).

  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Daraus hat der VI. Zivilsenat des BGH für den damals von ihm zu beurteilenden Sachverhalt die Folgerung gezogen, wenn ein Patient im Krankenhaus bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme der ihn betreuenden Krankenschwester aus ungeklärten Gründen das Übergewicht bekomme und stürze, so sei es Sache des Krankenhausträgers, aufzuzeigen und nachzuweisen, daß der Vorfall nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekraft beruhe (ähnlich OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 für die Ursache des Sturzes einer Pflegeheimpatientin, die sich in Begleitung und Betreuung einer Pflegekraft befunden hatte).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Dresden (NJW-RR 2000, 761) zugrunde lag.

  • LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98

    Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Gegenteiliges läßt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 01.06.2006 (4 U 68/05) herleiten.
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Zwar führt das OLG Zweibrücken in der genannten Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.12.1990 - VI ZR 169/90 - NJW 1991, 1540 f) aus, dass die Beweislastumkehr nach § 282 BGB n.F. nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis eines objektiven Pflichtverstoßes des Schuldners umfassen könne, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen sei und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gegangen seien, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren.
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Maßstab müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare sein (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
  • OLG München, 25.07.2003 - 27 U 237/03

    Umfang der Sicherungspflichten bei Fortlauftendenz eines Heimbewohners

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09
    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 11.03.2010 - 8 T 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32505
LG Oldenburg, 11.03.2010 - 8 T 180/10 (https://dejure.org/2010,32505)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11.03.2010 - 8 T 180/10 (https://dejure.org/2010,32505)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11. März 2010 - 8 T 180/10 (https://dejure.org/2010,32505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 FamFG; § 63 FamFG; § 303 Abs. 3 FamFG
    Beschwerde eines Verfahrenspflegers gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen eines Patienten mit notarieller Altersvorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Verfahrenspflegers gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen eines Patienten mit notarieller Altersvorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf lebenserhaltende Massnahme, Negativattest, Konflikt zwischen Bevollmächtigtem und Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1470
  • PflR 2010, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Oldenburg, 11.03.2010 - 8 T 180/10
    Da auch der vom Amtsgericht angehörte Hausarzt der Betroffenen eine Einstellung der Versorgung befürwortet, mithin ein die Kontrollzuständigkeit des Gerichts erfordernder Konflikt zwischen Bevollmächtigtem und Arzt nicht besteht, bedurfte es für die Durchführung der von der Vorsorgebevollmächtigten beabsichtigten Maßnahme demnach nicht der Genehmigung des Betreuungsgerichts (vgl. BGH NJW 2005, 2385/2386 [BGH 08.06.2005 - XII ZR 177/03] ; Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1901a Rn. 7 m.w.Nachw.), so dass das Amtsgericht die entsprechenden Feststellung zu Recht getroffen hat.
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Stellt das Gericht dieses Einvernehmen im Sinne von § 1904 Abs. 4 BGB fest, hat es den Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung ohne weitere gerichtliche Ermittlungen abzulehnen und ein sogenanntes Negativattest zu erteilen, aus dem sich ergibt, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist (LG Kleve FamRZ 2010, 1841, 1843; AG Nordenham FamRZ 2011, 1327, 1328; vgl. auch LG Oldenburg FamRZ 2010, 1470, 1471; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 56; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1904 Rn. 13; HK-BUR/Bauer [Stand: Juni 2013] § 1904 Rn. 106; a.A. Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 BGB Rn. 11; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1904 Rn. 22, wonach die Erteilung eines Negativattests nicht angezeigt sei).
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