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   OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06   

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https://dejure.org/2006,7710
OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 3 U 22/06 (https://dejure.org/2006,7710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Arzneimittelwerbung für eine nicht zugelassene Indikation; Beschreibung bloß zusätzlicher Wirkungen eines Arzneimittels durch eine Werbung; Einschränkungslose Bewerbung eines Arzneimittels zur "Therapie der postmenopausalen Osteoporose"; Beanstandung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HWG § 3 a Satz 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3a Satz 2
    Wettbewerbswidrigkeit von Arzneimittelwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 102 (Ls.)
  • PharmR 2007, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21; Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Anwendungsgebiet im Sinne der Vorschrift ist demnach nicht nur ein bestimmter Krankheitszustand, sondern etwa auch eine in der Zulassung vorgesehene Anwendungseinschränkung, so etwa die Zulassung eines Antimycoticums als sog. Second-Line-Präparat, dessen Anwendung also nur nach Fehlschlagen einer anderweitigen (First-Line-) Therapie vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss v. 6.7.2009, Az. 3 W 65/09; Beschluss v. 9.6.2010, Az. 3 W 60/10) oder die Zulassung eines Osteoporose-Präparats mit Nennung der örtlichen Zweckbestimmung (Senat PharmR 2007, 127 ["zur Reduktion des Risikos von vertebralen Frakturen"]).
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 261/06

    Heilmittelwerbung: Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    Auf die dagegen gerichtete Berufung der Antragstellerin hatte der Senat mit Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 22/06 - PharmR 2007, 127) das landgerichtliche Urteil abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 11. Oktober 2005 mit der Maßgabe erneut erlassen, .
  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 256/06

    Heilmittelwerbung; Zulässigkeit der einschränkungslosen Werbung mit einem

    6.) Die bei der Änderung der Fachinformation geltenden EMEA-Leitlinien im Bereich der Osteoporose-Therapie ("Note for Guidance on postmenopausal osteoporosis in women") hatte der Senat schon in seinem Urteil vom 24. August 2006 (HansOLG 3 U 22/06 - Beiakte) herangezogen, aus ihnen ergibt sich in der Zusammenschau mit der geänderten Fachinformation ebenfalls kein in sich geschlossenes Bild.
  • LG Bielefeld, 28.01.2015 - 16 O 2/15

    Unzulässige Werbung für homöopathisches Mittel

    Der Begriff bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - Az.: 3 U 22/06 -).
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