Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07   

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OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,9959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG, § 21 AMG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 1 Nr 1b EGRL 27/2004
    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als Funktions- bzw. Präsentationsarzneimittel oder als kosmetisches Mittel

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 2 AMG; § 3 MPG; § 2 Abs. 5 LFGB; Art.1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG
    Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel

  • Judicialis

    AMG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2
    Mundspülung ohne pharmakologische Wirkung kein Funktionsarzneimittel - Präsentationsarzneimittel nur bei Inverkehrbringung als Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung der Werbung für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes Mittel in Form einer Mundspülung; Einordnung und Begriff des Arzneimittels im Hinblick auf eine pharmakologische Wirkung; Abgrenzug zwischen Arzneimittel und Nahrungsmittel

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 2 AMG; § 3 MPG; § 2 Abs. 5 LFGB; Art.1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG
    Chlorhexidinhaltige Mundspülung ist kein Funktionsarzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2008, 550
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dabei gilt die Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs sowohl für Funktionsarzneimittel als auch für Präsentations- oder Bestimmungsarzneimittel (ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 32).

    Denn mit "physiologischen Funktionen" sind die im Körper ablaufenden normalen Lebensvorgänge gemeint (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - juris-Tz 20 unter Berufung auf: vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., "Physiologie"; Duden, Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, 7. Aufl. 2003, "Physiologie"; Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Aufl., Bd. 29 "Physiologie"; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 44), zu denen auch die Bildung von Zahnbelag gehört.

    Eine Bestätigung hat diese Rechtsprechung inzwischen durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart von 14. Februar 2008 (2 U 81/07 - juris-Tz 60) erhalten.

  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.

    Dieses Verständnis ist jedoch die durch die Systematik des Art. 1 Nr. 2 lit. b der Richtlinie 2001/83/EG, die zu einer Abgrenzung zwischen der pharmakologische und der immunologischen oder metabolischen Wirkung zwingt, nicht in Einklang zu bringen (Senat, Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28).

    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28) zu § 3 MPG ist zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" deshalb der Auffassung einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission (Wiedergabe bei Groening, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rd. 182) zu folgen und der Begriff der pharmakologische Wirkung zu definieren als "Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert".

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05 - Anlage K 6) hat aus den Feststellungen in der Monographie des Bundesgesundheitsamts (Anlage K 4) auf eine solche Wirkung geschlossen, weil diese dem Mittel darin gewisse therapeutische Effekte zugesprochen werden.

    Hinzu kommt, dass der Senat mit der vorliegenden Entscheidung eine Auslegung des Arzneimittelbegriffs im Sinne von § 2 AMG vornimmt, die von der des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05) abweicht, so dass eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich ist, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Denn mit "physiologischen Funktionen" sind die im Körper ablaufenden normalen Lebensvorgänge gemeint (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - juris-Tz 20 unter Berufung auf: vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., "Physiologie"; Duden, Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, 7. Aufl. 2003, "Physiologie"; Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Aufl., Bd. 29 "Physiologie"; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 44), zu denen auch die Bildung von Zahnbelag gehört.

    Denn auf die Feststellung, ob eine pharmakologische Wirkung vorliegt, kommt es jedenfalls dann nicht mehr an, wenn es schon an einer Beeinflussung der physiologischen Funktionen fehlt (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - ZLR 2007, 772 - juris-Tz 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dabei mag es durchaus vorkommen, dass bestimmte Stoffe, wenn man sie in einer höheren Konzentration zuführt, in eine pharmakologisch relevante Wechselwirkung mit zellulösen Bestandteilen treten (vgl. z.B. OVG NRW, Urt. v. 22.01.2008 - 13 A 3308/03 - juris-Tz 38).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu zeihen sind (BGH, Urt. v. 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Die noch bestehenden Zweifel an der Reichweite von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2004/27/EG, die Anlass zur einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts an den Europäischen Gerichtshofs waren (BVerwG, Beschl. v. 14.12.2006 - 3 C 38/06 - ZLR 2007, 387 juris-Tz 22), stehen dem nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02

    Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    (2) Das von der Klägerin ebenfalls angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2006 (13 A 1977/02 - ZLR 2006, 301, 315 f.) stellt allein auf den therapeutischen Zweck ab.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Der Begriff des Arzneimittels hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 lit. b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren (BGH, Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 24/03 - GRUR 2006, 513 ff - Arzneimittelwerbung im Internet, Tz 33; ebenso: Doepner/Hüttebräuker, WRP 2005, 1195, 1202; Meyer/Reinhard, WRP 2005, 1437, 1444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07
    Denn danach bezeichnet Pharmakologie ganz allgemein die Lehre von den Wechselwirkungen zwischen Arzneistoffen und dem Organismus (OVG NRW, Urt. v. 17.03.2006 - 13 A 2098/02 - Anlage BK 7, S. 18).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., PharmR 2008, 550 = GesR 2009, 80).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 90/08

    Mundspüllösung

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M. PharmR 2008, 550).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Der Arzneimittelbegriff hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren mit der Folge, dass der nationale Arzneimittelbegriff nunmehr, nach Ablauf der in Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG vorgesehenen Umsetzungsfrist am 30.10.2005, richtlinienkonform auszulegen ist (BGH, WRP 2006, 736, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; Senat, Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, S. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).

    Der Senat hat sich damit einer von einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission entwickelten Leitlinie zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu eigen gemacht (Wiedergabe bei Gröning, Heilmittelwerberecht, § 1 Rn. 182) und diese Definition in seiner jüngst ergangenen Entscheidung in der Sache 6 U 109/07 auch zur Abgrenzung von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln eingesetzt.

  • OLG Frankfurt, 02.02.2009 - 6 W 179/08

    Arzneimittelbegriff: Pharmalogische Wirkung als Abgrenzungskriterium von

    Denn mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der geänderten Richtlinie 2001/83/EG ist nunmehr anders als unter der Geltung des Arzneimittelbegriffs gem. Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (BGH, Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 24/03 - GRUR 2006, 513, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; ebenso: Urt. v. 26. Juni 2008 - I ZR 61/05, GRUR 2008, 619 ff, Tz. 16 - L-Carnitin II; Senat , Urt. v. 29.04.2008 - 6 U 109/07, PharmR 2008, 550, Tz. 11; jeweils m.w. Nachw.).

    Auf Grund der in diese Begriffsbestimmung neu aufgenommenen Wirkungserfordernisse sind nunmehr für den Arzneimittelbegriff objektive Merkmale des Produkts in höherem Maße von Bedeutung als nach der früher maßgeblichen Definition des Artikels 1 Nr. 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/83/EG ( Senat , Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Tz. 11;BGH, Urt. v. 30.03.2006, a.a.O., Tz. 33; Urt. v. 26.06.2008, a.a.O., Tz. 16, jeweils m.w. Nachw.).

    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu zeihen sind ( Senat , Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Tz. 33; BGH, Urt. v. 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin).

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