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   VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11   

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VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11 (https://dejure.org/2012,12197)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.06.2012 - 2 K 177.11 (https://dejure.org/2012,12197)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 2 K 177.11 (https://dejure.org/2012,12197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 IFG, § 5 IFG, § 6 S 2 IFG, § 7 Abs 2 IFG, § 67 Abs 6 AMG
    Informationszugang im Zusammenhang mit Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln

  • lda.brandenburg.de PDF

    Auskunftserteilung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Auskunftserteilung - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung - Personenbezogene Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Verwaltungsaufwand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Auskunft über Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel erteilen - VG Berlin gibt Klage auf Auskunft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes im Wesentlichen statt

Papierfundstellen

  • PharmR 2012, 343
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Es kann dahin stehen, ob die Vorschrift auch die Fälle erfasst, in denen der Antragsteller - wie hier - seinen Informationsanspruch von vornherein beschränkt (vgl. zur Suche nach bestimmten Informationen VG Berlin, Urteil vom 12. Oktober 2009 - VG 2 A 20.08 -, juris, Rn. 65).

    Bei der Prüfung des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands lässt sich zwar keine generelle Aussage darüber treffen, ab welcher Größenordnung der Informationszugang mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Behörde verbunden ist (vgl. die Nachweise im Urteil der Kammer vom 12. Oktober 2009 - VG 2 A 20.08 -, juris, Rn. 46).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09

    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 6 B 46/09 -, juris Rn. 6 m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 17.12.2009 - 2 A 109.08

    Akteneinsicht in ministerielle Vorarbeiten zu einem möglichen

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Hat eine Behörde keine wichtigen Gründe dargelegt, die der begehrten Akteneinsicht entgegenstehen, dann besteht auch ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 A 109.08 -, juris, Rn. 37).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2111.03 - BVerfGE 115, 205 [230 f.]; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 -, juris, Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2111.03 - BVerfGE 115, 205 [230 f.]; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 -, juris, Rn. 12 f.).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06

    Auskunft über Flugdaten und nachteilige Auswirkungen auf internationale

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - juris, Rn. 21, und vom 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06

    Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Bei der Auslegung des Begriffs "personenbezogene Daten" ist nach der Rechtsprechung der Kammer (VG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VG 2 A 102.06 -, juris, Rn. 38) die Definition des § 3 Abs. 1 BDSG heranzuziehen.
  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Vielmehr müssen auch insoweit Tatsachen dargelegt werden, die die Annahme des Geheimhaltungsgrundes rechtfertigen können (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2009 - VG 2 K 35.10 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11
    Dass es bei § 6 Satz 2 IFG um einen materiell-rechtlichen Geheimhaltungsgrund geht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 -, juris), ändert an diesen Anforderungen zum Sachvortrag nichts.
  • VG Köln, 22.09.2014 - 13 K 4674/13

    Zum Anspruch nach IFG gegen die BPjM auf Herausgabe einer (ausschließlich analog

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2011, 1012; VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - 2 K 177.11 -, juris; VG Köln, Urteil vom 25. November 2005 - 27 K 6171/03 -, juris; Schoch, IFG, § 2 Rn. 35 ff.
  • VG Berlin, 18.06.2015 - 2 K 176.14

    Auskunftsanspruch gegenüber Bundestag über ausgegebene Hausausweise

    Der Vortrag der Beklagten, dass der Kläger von den Namen der einzelnen Verbände leicht auf die jeweilige Fraktion und damit auf den entsprechenden zeichnungsberechtigten Parlamentarischen Geschäftsführer, ja sogar auf den einzelnen Abgeordneten einer Fraktion rückschließen könnte, ist nicht hinreichend substantiiert (vgl. zu den Anforderungen der Darlegung: Urteil der Kammer vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - juris Rn. 31).
  • VG Köln, 24.07.2014 - 13 K 3784/12

    Anspruch eines Verein für Korruptionsbekämpfung auf Informationen zu

    vgl. Schoch, IFG, zu § 5 Rz. 16 f. mwN; VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2013 - 2 K 177.11 -, juris Rz. 29; zum gleichen Begriff im UIG VG Köln, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 13 K 5055/06 -, juris Rz. 48, bestätigt durch OVG NRW, Urteil vom 1. März 2011 - 8 A 3357/08 -, juris Rz. 127, 142-147.

    - 2 K 177.11 -, juris Rz.35; ähnlich Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 34.10 -, juris Rz. 4; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, juris Rz. 43 ff.("ein Verwaltungsaufwand notwendig ist, der den bei üblichen Gesuchen an die Behörde verursachten Aufwand in solch deutlichem Maße übersteigt, dass die Behörde das Gesuch letztlich nur durch außergewöhnliche Maßnahmen, insbesondere durch eine nicht nur vorübergehende Zurückstellung ihrer Kernaufgaben, bewältigen könnte.").

    A.A. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - 2 K 177.11 -, juris RZ.

  • VG Düsseldorf, 14.05.2021 - 29 K 7636/18
    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 24. Juli 2014 (Az. 13 K 3784/12, veröffentlicht u.a. bei juris) und eine Entscheidung des VG Berlin vom 1. Juni 2012 (Az. 2 K 177.11, veröffentlicht u.a. bei juris) beruft, mit denen Klagen auf Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit Anwendungsbeobachtungen stattgegeben wurde, kann sie daraus für dieses Verfahrens im Hinblick auf den sachlichen Anwendungsbereich der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 3 IFG NRW nichts herleiten.

    vgl. zur Berücksichtigung der Gesamtzahl der Mitarbeiter einer Behörde in diesem Zusammenhang VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - 2 K 177.11 -, juris Rn. 36 (benötigte Arbeitszeit von vier Monaten zumutbar bei einer Behörde von 300 Mitarbeitern); siehe auch Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 109.

  • VG Berlin, 25.02.2016 - 2 K 180.14

    Informationszugang zu einem Kabinettsprotokoll - Verlaufsprotokoll und

    Diese muss das Vorliegen von Ausschlussgründen plausibel darlegen; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - UA S. 12).
  • VG Berlin, 20.10.2016 - 2 K 568.15

    Akteneinsicht; Umfang und Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist nach der Rechtsprechung der Kammer, ob deren Vorliegen plausibel dargelegt ist; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (Urteil der Kammer vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - juris Rdn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 6.10 - juris Rdn. 31).
  • VG Berlin, 02.09.2016 - 2 K 87.15

    Zugang eines Rechtsanwalts zu Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer als

    Dieser muss das Vorliegen von Ausschlussgründen plausibel darlegen; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 -, juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15

    Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an

    Der Vortrag der Beklagten, dass der Kläger von den Namen der einzelnen Verbände leicht auf die jeweilige Fraktion und damit auf den entsprechenden zeichnungsberechtigten Parlamentarischen Geschäftsführer, ja sogar auf den einzelnen Abgeordneten einer Fraktion rückschließen könnte, ist nicht hinreichend substantiiert (vgl. zu den Anforderungen der Darlegung: Urteil der Kammer vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13

    Informationen über Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs

    Diese muss das Vorliegen von Ausschlussgründen plausibel darlegen; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - UA S. 12).
  • VG Münster, 13.09.2013 - 1 K 3312/12

    Hundebestandsaufnahme, Steuergeheimnis, Informationsanspruch, unverhältnismäßiger

    vgl. die Beispiele aus der Rechtsprechung zum zumutbaren Zeitaufwand: VG Berlin, Urteil vom 12.10.2009 - 2 A 20.08 -, juris, Rdn. 48 (sieben Jahre unzumutbar); VG Frankfurt, Urteil vom 23.4.2013 - 7 K 129/10.F -, juris, Rdn. 42 (80 Arbeitstage unzumutbar); Hess. VGH, Beschlüsse vom 2.3.2010 - 6 A 1684/08 -, juris, Rdn. 22 ff. (154 Arbeitstage bei Bundesanstalt zumutbar) und 28.4.2010 - 6 A 1767/08 -, juris, Rdn. 22 ff. (90 Arbeitstage bei Bundesanstalt zumutbar); VG Berlin, Urteil vom 1.6.2012 - 2 K 177.11 -, juris, Rdn. 36 (vier Monate zumutbar bei einer Behörde von 300 Mitarbeitern).
  • VG Berlin, 04.06.2015 - 2 K 84.13

    Zugang zu Informationen bei Konkurs bzw. Insolvenz

  • VG Köln, 22.07.2021 - 13 K 15354/17

    Informationsanspruch zu Positionsdaten eines Marineschiffes der

  • VG Berlin, 16.07.2013 - 2 K 282.12

    Zugang zu Informationen zur Korruptionsbekämpfung

  • VG Berlin, 23.02.2017 - 2 K 275.16

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen bezüglich einer Richterwahl;

  • VG Potsdam, 24.10.2012 - 9 K 445/10
  • VG Berlin, 17.03.2016 - 2 K 1.15

    Zugang zu Daten der Mitglieder der Unterausschüsse des Gemeinsamen

  • VG Berlin, 17.03.2016 - 2 K 185.14

    Zugang zu Daten der Mitglieder der Unterausschüsse des Gemeinsamen

  • VG Berlin, 21.05.2015 - 2 K 43.14

    Begehren, gerichtet auf Versagung des Informationszugangs zu

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Planung einer Bundesautobahn;

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