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   KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11   

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https://dejure.org/2012,33773
KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11 (https://dejure.org/2012,33773)
KG, Entscheidung vom 11.09.2012 - 5 U 57/11 (https://dejure.org/2012,33773)
KG, Entscheidung vom 11. September 2012 - 5 U 57/11 (https://dejure.org/2012,33773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Aut idem-Substitution

    § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 10 ApoG, § 7 Abs 1 Nr 2a HeilMWerbG, § 128 Abs 2 SGB 5
    Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms: Verpflichtung des Pharma-Unternehmens zur Belieferung von Apothekern zum Herstellerabgabepreis und Verpflichtung der Apotheker zur bevorzugten Berücksichtigung dieser verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 78
  • PharmR 2013, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Zwar kommt es im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG auf eine rechtliche Koppelung der Zuwendung an ein bestimmtes Verhalten der Leistungserbringer nicht an (BGH, GRUR 2005, 1059, juris Rn. 23 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Die Haftung als Teilnehmer erfordert mindestens einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH, GRUR 2007, 708, TZ. 31 - Internet-Versteigerung II, m.w.N; GRUR 2008, 534, TZ. 47 - über18.de, m.w.N).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Die Haftung als Teilnehmer erfordert mindestens einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGH, GRUR 2007, 708, TZ. 31 - Internet-Versteigerung II, m.w.N; GRUR 2008, 534, TZ. 47 - über18.de, m.w.N).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Einem Vorsatz steht es gleich, wenn der Handelnde sich bewusst einer Kenntnisnahme von dem von ihm veranlassten oder geförderten Verhalten verschließt (BGH, GRUR 2008, 810, TZ. 45 m.w.N. - Kommunalversicherer; Köhler, a.a.O., § 8 Rn. 2.16), wenn sich also der Beteiligte um des wettbewerblichen Vorteils willen mit einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht abfand, auch wenn ihm ein solcher Verstoß an sich gleichgültig oder unerwünscht war ( vgl. BGH, a.a.O., Kommunalversicherer).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Unter diesen Umständen kann vorliegend in dem Preisnachlass - aus dem streitgegenständlichen Partnerprogramm - auch keine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Apotheker gemäß § 4 Nr. 1 UWG gesehen werden (vgl. auch BGH, GRUR 2010, 850, TZ. 14ff - Brillenversorgung II).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    80 Das Ergebnis wird bestärkt durch die Entscheidung des BGH "Dentallaborleistungen" (Urteil vom 23.2.2012, I ZR 231/10, juris Rn. 22, 23, 28, 33).
  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Ein wesentlicher Zweck der AMPreisV besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen (BGH, WRP 1990, 269 - Klinikpackung; GRUR 2010, 1183, TZ. 14 - Bonuspunkte; Senat, GRUR-RR 2008, 450, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 11.03.2002 - W 8 K 01.225
    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Der Apotheker soll durch die rechtliche Bindung - zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung - nicht sachfremden Einwirkungen ausgesetzt sein (VG Würzburg, Urteil vom 11.3.2002, W 8 K 01.225, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
    Diese Bestimmung enthält eine sachgerechte Regelung der Berufsausübung, die die Eigenverantwortlichkeit des Apothekers und seine Entscheidungsfreiheit gegenüber anderen am Arzneimittelverkehr beteiligten Kreisen sicherstellen soll (BVerfG, NJW 1964, 1067, juris Rn. 64 - Apotheken-Mehrbetrieb).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im

    Diese Regelung stellt die Erhebung von Zuschlägen in das Ermessen des Großhandels (KG, GRUR-RR 2013, 78, 79).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat weder festgestellt, dass die Klägerin durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils veranlasst sein könnte, dem Kunden den Bezugsweg über die ungarische Apotheke anzuraten (anders z.B. das Geschäftsmodell "Vorteil 24", bei dem Provisionszahlungen gewährt wurden: OLG München, Urteil vom 26. Juni 2014 - 29 U 800/13 - juris Rn. 62 ff.), noch hat er angenommen, dass die Klägerin sich aus anderen Gründen verpflichtet fühlen könnte, das gewünschte Arzneimittel über die ungarische Apotheke zu beschaffen (zu einer solchen Fallkonstellation KG, Urteil vom 11. September 2012 - 5 U 57/11 - PharmR 2013, 33 ).
  • LG Aschaffenburg, 22.10.2015 - 1 HKO 24/15

    Skontigewährung für Apotheker

    Ein wesentlicher Zweck der AMPreisV besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen (vgl. BGH WRP 1990, 269 - Klinikpackung; GRUR 2010, 1183 Textziffer 14 - Bonuspunkte; KG Berlin Urteil vom 11.9.2012, Aktenzeichen 5 U 57/11).
  • OLG München, 23.02.2017 - 29 U 2934/16

    Preisnachlässe und Zuwendungen an Apotheken bei Abgaben von Importarzneimitteln

    Der in § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV normierte Festzuschlag von 0, 70 EUR ist dagegen stets einzupreisen und darf nicht durch Preisnachlässe reduziert werden (vgl. OLG Bamberg, WRP 2016, 1151 Tz. 94, 96, 115 - Großhandelsrabatte für Apotheker; entgegen KG Berlin, GRUR-RR 2013, 78 Tz. 37 - aut idem-Substitution).
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