Weitere Entscheidung unten: LG München I, 18.09.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31202
OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit "geringer Gesundheitsschädlichkeit"

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (14)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung: E-Zigarette mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Die Werbung, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich sei als eine Tabakzigarette ist unzulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    E-Zigaretten - Verharmlosung untersagt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeaussagen zu E-Zigaretten können irreführend sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    E-Zigarette - Werbeaussage, sie sei mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette, ist unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig - Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2013, 531
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Rechtsprechung
   LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25393
LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12 (https://dejure.org/2013,25393)
LG München I, Entscheidung vom 18.09.2013 - 29 O 18909/12 (https://dejure.org/2013,25393)
LG München I, Entscheidung vom 18. September 2013 - 29 O 18909/12 (https://dejure.org/2013,25393)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rabattzahlungen an private Krankenversicherungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PharmR 2013, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13

    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen zur Gewährung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013, Az. 29 O 18909/12, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2012, Az. 29 O 18909/12, aufgehoben.

  • VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 331.14

    Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche gemäß § 1 AMRabG

    Daher ist sowohl für Unternehmen der privaten Krankenversicherung als auch für die "sonstigen Träger" von Kosten in Krankheitsfällen einheitlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, so wie es bei Rechtsstreitigkeiten zwischen pharmazeutischen Unternehmern und Unternehmen der privaten Krankenversicherung nach § 1 AMRabG zweifellos der Fall ist (LG München I, Urteil vom 18. September 2013 - 29 O 18909/12 - juris Rn. 82 ff.).
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