Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit "geringer Gesundheitsschädlichkeit"
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse (14)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung: E-Zigarette mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette
- lto.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Die Werbung, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich sei als eine Tabakzigarette ist unzulässig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
E-Zigaretten - Verharmlosung untersagt
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Werbeaussagen zu E-Zigaretten können irreführend sein
- haerlein.de (Kurzinformation)
E-Zigarette - Werbeaussage, sie sei mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette, ist unzulässig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"
- internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)
Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig - Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 30.04.2013 - 25 O 120/12
- OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 91/13
- OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13
Papierfundstellen
- PharmR 2013, 531
Rechtsprechung
LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Rabattzahlungen an private Krankenversicherungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Herstellerabschläge auch für die PKV
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Pharma muss auch PKV-Abschläge gewähren
- juve.de (Kurzinformation)
Herstellerrabatte: Klage gegen Bayerische Beamtenkrankenkasse abgewiesen
Verfahrensgang
- LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12
- OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2895/15
Papierfundstellen
- PharmR 2013, 531
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
Verfassungsmäßigkeit der Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen zur Gewährung …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013, Az. 29 O 18909/12, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2012, Az. 29 O 18909/12, aufgehoben.
- VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 331.14
Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche gemäß § 1 AMRabG
Daher ist sowohl für Unternehmen der privaten Krankenversicherung als auch für die "sonstigen Träger" von Kosten in Krankheitsfällen einheitlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, so wie es bei Rechtsstreitigkeiten zwischen pharmazeutischen Unternehmern und Unternehmen der privaten Krankenversicherung nach § 1 AMRabG zweifellos der Fall ist (LG München I, Urteil vom 18. September 2013 - 29 O 18909/12 - juris Rn. 82 ff.).