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   OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13   

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OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13 (https://dejure.org/2014,11295)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2014 - 23 U 4155/13 (https://dejure.org/2014,11295)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 23 U 4155/13 (https://dejure.org/2014,11295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMRabG § 1; AMRabG § 2; GG Art. 3; GG Art. 12; GG Art. 14
    Verfassungsmäßigkeit des Arzneimittelrabattgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMRabG § 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht der pharmazeutischen Unternehmen zur Gewährung von Nachlässen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 581
  • VersR 2014, 1233
  • PharmR 2014, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Hingegen sind objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, Urteil vom 10.06.2009, NJW 2009, S. 2033, 2038 Tz. 165).

    Eine Umqualifzierung in eine Berufswahlregelung kommt aber bei einer besonderen Wirkungsintensität in Betracht, wenn eine sinnvolle Aufnahme des Berufs nicht mehr möglich ist (BVerfG, Urteil vom 10.06.2009, NJW 2009, S. 2033, 2038 Tz. 165 ff).

    Der Schutz der Bevölkerung vor dem Risiko der Erkrankung sei in der sozialstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes eine Kernaufgabe des Staates (BVerfG, NJW 2009, S. 2033, 2039 Tz. 171).

    Die Stärkung des dualen Aufbaus der Krankenversicherung zu diesem Zweck stellt mithin ein legitimes Gemeinwohlinteresse dar (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 2033, 2040 Tz. 178; Butzer / Soffner, NZS 2011, S. 841 ff, 843).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, von der finanziellen Belastung einer bestimmten Gruppe abzusehen, wenn die Belastung über den öffentlichen Haushalt auch der Allgemeinheit auferlegt werden könnte (BVerfG, NJW 2009, S. 2033, 2039 Tz. 174).

    Mithin besitzt das Ziel, allen Einwohnern bezahlbaren Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen, einen hohen Stellenwert (BVerfG, NJW 2009, S. 2033, 2039 Tz. 176).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    1.2.1.1 Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Erwerbszwecken dienende Tätgkeit und ist insoweit nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf inländische juristische Personen oder andere privatrechtliche Vereinigungen anwendbar (BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, [...] Tz. 229).

    Gesetzliche Eingriffe in das Preisbildungsrecht stellen sich grundsätzlich als Berufsausübungsregelung dar (BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, [...] Tz. 229).

    Der Gesetzgeber hat vor allem im Gesundheitswesen bei der Festlegung und Ausgestaltung sozialpolitischer Ziele einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, [...] Tz. 239).

    Allerdings hat das BVerfG die Abschlagspflicht zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung für zumutbar erachtet (Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, [...]), obwohl diese unstreitig zu einer Gesamtbelastung der pharmazeutischen Hersteller von rund 1, 2 Milliarden Euro jährlich führt (Schriftsatz der Beklagten vom 09.09.2013, S. 5, Bl. 98 d.A.).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH NJW 2003, S. 1943, 1944 m.w.N.).

    Wenn eine Rechtsfrage sich auf nicht mehr geltendes Recht bezieht, kommt eine grundsätzliche Bedeutung nur in Betracht, wenn entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden ist oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH NJW 2003, S. 1943 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Dies stellt ebenfalls ein legitimes Gemeinwohlinteresse dar (so z.B. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999, 1 BvR 1904/95, [...] Tz. 76; BVerfG, NJW 2005, S. 2980, 2981; Butzer / Soffner, NZS 2011, S. 841, 843).

    Für die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne kommt es darauf an, ob bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009, 1 BvR 2738/08, [...] Tz. 37 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999, 1 BvR 1904/95, [...] Tz. 80).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (BVerfG, NJW 2006, S. 1261, 1264 Tz. 112 m.w.N.).

    Maßnahmen, die der Gesetzgeber für erforderlich hält, können verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn Beschränkungen, die als Alternative in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, aber die Betroffenen weniger belasten (BVerfG NJW 2006, S. 1261, 1264 Tz. 116).

  • LG München I, 18.09.2013 - 29 O 18909/12

    Rabattzahlungen an PKV nach Arzneimittelrabattgesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013, Az. 29 O 18909/12, wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2012, Az. 29 O 18909/12, aufgehoben.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    1.2.3.1 Eine unzulässige Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99, [...] Tz. 69) liegt nicht vor.
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Auch wenn es zu einer Rechtsfrage keine unterschiedlichen Meinungen in Rechtsprechung und Literatur gibt, kann sich die grundsätzliche Bedeutung aus dem tatsächlichen oder rechtlichen Gewicht der Frage für den Rechtsverkehr ergeben (BGH, NJW 2003, S. 3765 ; BGH NJW 2003, S. 1944 f; Heßler in Zöller, ZPO , 30. Aufl., § 543 Rz. 11).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    1.2.1.6.2 Bei der Beurteilung der Schwere des Eingriffs und der Zumutbarkeit einer wirtschaftsordnenden gesetzlichen Regelung im Bereich der Berufsausübung ist nicht die Interessenlage eines Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betreffenden Wirtschaftszweig insgesamt abstellt (BVerfG, Beschluss vom 31.10.1984, 1 BvR 35/82, [...] Tz. 69).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1103/03

    Zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch das

    Auszug aus OLG München, 08.05.2014 - 23 U 4155/13
    Einer bestimmten Maßnahme fehlt nicht deshalb die Erforderlichkeit, weil es andere Mittel innerhalb des Systems gibt, die andere Personen (weniger) belasten würden, oder weil nicht alle Betroffenen durch die gesetzlichen Regelungen gleichmäßig belastet werden (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2004, 1 BvR 1103/03, [...] Tz. 31).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, VersR 2014, 1233 = PharmR 2014, 301).
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