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BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit des Überklebens von Aufdrucken auf Anstaltspackungen zum Zwecke der Weiterveräußerung - Beschränkung des Vertriebsweges bei Ausweisung des Arzneimittels als "Teil einer Klinikpackung, Einzelverkauf unzulässig" - Wettbewerbsrechtliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- PharmaR 1990, 50
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82
Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88
Die darin vorgesehene Preis- und Preisspannenregelung, deren Ziel die Schaffung einheitlicher Endverkaufspreise sowie die Verfolgung des Interesses der Verbraucher an einer Senkung des Arzneimittelpreisniveaus ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 13/82, GRUR 1984, 748, 749 - Apothekerspannen), gilt nur für Arzneimittel, die im Großhandel, in Apotheken oder von Tierärzten im Wiederverkauf abgegeben werden (vgl. § 7 8 Abs. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV). - BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von …
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88
Dagegen bestehen jedoch dann keine Bedenken, wenn diese Beschränkung wettbewerbsrechtlich schutzwürdig ist (vgl. BGHZ 104, 185, 191 [BGH 21.04.1988 - I ZR 136/86] - Entfernung von Kontrollnummern I).
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01
"Krankenhausprivileg" - Zur Frage des unlauteren Handelns durch Erwerb und …
Der Bundesgerichtshof hat sich weder in der Entscheidung "Klinikpackung" (GRUR 1990, 1010 ff.) noch in einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tage (PharmaR 1990, 50 ff. ["N-Spray"]) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung das Verhalten des Apothekers unter Lauterkeitsgesichtspunkten hat, denn Streitgegenstand war die Frage, ob die Kennzeichnung von Klinikpackungen unlauter sei, was verneint, bzw. ob es das Überkleben des Hinweises sei, was bejaht wurde.