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LG Bielefeld, 27.03.2008 - Qs 652/06 III |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
§ 48 RVG
Erstreckung; Voraussetzungen; Beiordnungsantrag - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Vergütung seiner Tätigkeit für verbundene Verfahren; Entstehung des Anspruchs bei einem unmittelbaren Bevorstehen der Hinzuziehung eines Pflichtverteidigers in dem hinzuverbundenen Verfahren
- Burhoff online
Erstreckung; Voraussetzungen; Beiordnungsantrag;
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 48 Abs. 5
Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Erstreckung nur bei vorherigem Beiordnungsantrag
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05
Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2008 - Qs 652/06
Unmittelbar bevorgestanden hätte die Beiordnung aber nur dann, wenn sie vor der Verbindung bereits beantragt worden war (LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2005 (JurBüro 2006, 29 m.w.N.)).
- OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19
Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen
Die vereinzelt vertretene Ansicht, dass über die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO hinaus die Anordnung der Erstreckung der Beiordnung voraussetze, dass in den hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung bereits ein Antrag auf Beiordnung gestellt worden ist (so ausdrücklich: LG Osnabrück, Beschluss vom 13.05.2016, 10 Qs 27/16; juris = NdsRpfl. 2016, 350-351; LG Bielefeld, Beschluss vom 27. März 2008 - Qs 652/06 III; LG Berlin, Beschluss vom 28. September 2005 - 505 Qs 167/05, juris), vermag nicht zu überzeugen. - LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt
§ 48 Abs. 6 Satz 3 RVG ermöglicht daher bei vorhandenem Wahlverteidiger die Erstreckung der Beiordnung nur, wenn vor der Verbindung ein Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt worden ist (wie hier LG Bielefeld, StRR 2008, 360; LG Berlin, JurBüro 2006, 29).