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   BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10   

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https://dejure.org/2010,3695
BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 212 StGB; § 216 StGB; § 22 StGB; § 1901a BGB; § 1901b BGB
    Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches Verfahren zur Feststellung des Patientenwillen; Patientenverfügung; Selbstbestimmungsrecht; Lebensschutz; Einwilligung; Tötung auf Verlangen; aktive Sterbehilfe)

  • lexetius.com

    StGB §§ 212, 216

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 216 StGB
    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1901a, 1901b; StGB §§ 212, 216
    Voraussetzungen eines rechtfertigenden Behandlungsabbruchs

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behandlungsbegrenzung, passive Sterbehilfe

  • rewis.io

    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • rewis.io

    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StGB § 216
    Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behandlungsabbruch und Patientenwille

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen - Urteil wegen versuchten Totschlags bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Behandlungsabbruch nur auf Grundlage des Patientenwillens nur nach Maßgabe der §§ 1901 a ff. BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 161
  • NStZ 2011, 274
  • NStZ 2013, 153
  • DNotZ 2011, 622
  • NZS 2011, 465
  • StV 2011, 277
  • StV 2011, 282
  • FamRZ 2011, 108
  • JR 2011, 316
  • RDG 2011, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10
    Zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010 (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963).

    Das Vorgehen des Angeklagten war auch nicht als Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Entscheidung des Senats vom 25. Juni 2010 gerechtfertigt (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963).

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass in Fällen, in denen zukünftig ein rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010 in Rede steht (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963), die Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB - eingefügt durch Gesetz vom 29. Juli 2009 mit Wirkung vom 1. September 2009 und damit nach dem festgestellten Tatgeschehen - zu beachten sein werden.

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Dies hat insbesondere zu gelten, wenn es beim Fehlen einer schriftlichen Patientenverfügung um die Feststellung eines in der Vergangenheit mündlich geäußerten Patientenwillens geht (vgl. auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 38; BGH Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 - FamRZ 2011, 108 Rn. 12).
  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    Es handelt sich dabei um eine von dem Arzt in eigener Verantwortung vorzunehmende Prüfung und Erörterung (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 14).

    Vielmehr erfordert die Frage eine konkrete, abwägende Betrachtung im jeweiligen Einzelfall, wobei sich die Entscheidung an den Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB zu orientieren hat (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 12; so zuvor bereits BGH v. 25.06.2010 - Az. 2 StR 454/09 - Rz. 24).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Denn dies setzt - unter anderem - voraus, dass sie einen entsprechenden Willen frei bilden und entsprechend handeln konnte (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 497/12, NJW 2013, 2953, 2955 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10, JR 2011, 316, 317 m. Anm. Olzen/Metzmacher).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Nur dann, wenn eine selbstbestimmte Entscheidung des Geschädigten nicht mehr erreichbar gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen rechtfertigenden Behandlungsabbruch in Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entwickelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 10 ff.; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, in StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28 ff.; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 6 ff.), für Fälle der Zustandsverschlechterung nach einer Medikamentenverwechslung überhaupt in Betracht kommen kann.

    Jedenfalls ist der Senat für die hier vorliegende Sachverhaltsgestaltung - unabhängig von der weiteren umstrittenen Frage, ob die Einhaltung des in § 1901a Abs. 1 und 2, § 1901b, § 1904 BGB vorgesehenen Verfahrens, welches ein bestimmtes Vorgehen zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer vorsieht, Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Strafbefreiung ist (vgl. wohl zu Recht ablehnend etwa Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28j; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 22 und § 223 StGB Rn. 61 jeweils mwN zum Streitstand; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738 Rn. 14 f.; anderer Auffassung BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 12; offen gelassen BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 25) - der Auffassung, dass eine Pflegekraft die Entscheidung, dass keine weitere Behandlung stattfindet, nur in Absprache mit einem Arzt, der allein die medizinische Indikation von möglichen Behandlungsmaßnahmen nach der Medikamentenverwechslung zu bestimmen hat, treffen durfte.

  • OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11

    Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen

    (a) Man hätte das Gespräch mit den Eltern über die Frage der Einstellung von Behandlungsmaßnahme führen müssen (dass für den Erblasser eine Patientenverfügung vorlag, ist nicht ersichtlich; dass Feststellungen zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblasser hätten getroffen werden können, ist unwahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass er bereits im Alter von 15 Jahren in das Wachkoma fiel [dazu jetzt § 1901a BGB; BGH Urteil vom 25.6.2010 - 2 StR 454/09 - z.B. BGHSt 55, 191; BGH Beschluss vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 - z.B. NStZ 2011, 274; jeweils zitiert nach juris]).
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