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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11 (https://dejure.org/2012,10708)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11 (https://dejure.org/2012,10708)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2012 - 10 Sa 2272/11 (https://dejure.org/2012,10708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 KSchG § 314 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung vor einer außerordentlichen Kündigung eines langjährig Beschäftigten beim "Arbeitszeitbetrug"; Anforderung an eine Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

  • rabüro.de

    Auch beim "Arbeitszeitbetrug" einer langjährig Beschäftigten bedarf es grundsätzlich zunächst einer Abmahnung

  • hensche.de

    Kündigung: Verdachtskündigung, Arbeitszeitbetrug, Kündigung: Arbeitszeitbetrug, Verdachtskündigung: Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 314
    Außerordentliche Kündigung eines langjährig Beschäftigten wegen sog. Arbeitszeitbetruges; Anforderungen an die Einladung zur Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach vorweggenommener Abmahnung kann wirksam sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vor einer Verdachtskündigung muss eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgemäße Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Abmahnungserfordernis bei Arbeitszeitbetrug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ohne vorherige Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnungserfordernis bei Arbeitszeitbetrug grundsätzlich erforderlich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Einladung zur Anhörung im Rahmen einer Verdachtskündigung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Kündigung wegen des Verdachts eines Arbeitszeitbetrugs setzt eine faire Anhörung voraus

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung darf den Arbeitnehmer nicht unvorbereitet treffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 353
  • RDV 2012, 203
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten der Arbeitnehmerin, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ihr künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

    Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10).

    Dies gilt für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare und wie für mit Hilfe des Arbeitsplatzrechners in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentierende Arbeitszeiten (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Allein um dieser Aufklärung willen wird der Arbeitgeberin die Anhörung abverlangt (BAG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 39/05).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Für die Verdachtskündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07) davon auszugehen, dass die Arbeitgeberin auf Grund der ihr obliegenden Aufklärungspflicht gehalten ist, die Arbeitnehmerin vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen sie erhobenen Verdachtsmomenten zu hören.
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
    Auch wenn es eine antizipierte, also eine vorweggenommene Abmahnung grundsätzlich nicht gibt und diese jedenfalls nicht dieselbe Warn- und Rügewirkung besitzt wie eine echte Abmahnung, kann sie dennoch im Einzelfall bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Abmahnung ein der Arbeitnehmerin ungünstiges Ergebnis rechtfertigen (vgl. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 - 10 Sa 1823/10).
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    (b) In Rechtsprechung und Literatur wird die Themenbekanntgabe vor der Anhörung gefordert (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - Rn. 31; HaKo/Gieseler 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 52; Lange/Vogel DB 2010, 1066, 1069; Klenter AiB 2012, 616, 619; vgl. auch Sasse/Freihube ArbRB 2006, 15, 16) .

    Hierfür spricht, dass eine solche Information dem Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden die inhaltliche und "mentale" Vorbereitung auf das Gespräch ermöglicht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. März 2012 - 10 Sa 2272/11 - Rn. 75; Eylert NZA-RR 2014, 393, 402; BeckOK BGB/Fuchs Stand 1. November 2014 BGB § 626 Rn. 43) .

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    statt vieler instruktiv Peter Klenter, Anm. LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - AiB 2012, 618: "Im vorliegend ausgeurteilten - nicht untypischen - Fall hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin ohne Angabe von Gründen zu einem 'Personalgespräch' eingeladen.

    ... Das Überraschungsmoment für den Arbeitnehmer, die personelle Überzahl und das zuvor untereinander abgestimmte Vorgehen der Arbeitgeberseite, das Übermaß und die Detailtiefe der vorgetragenen Tatsachen und Umstände schaffen ein Setting, das beim Arbeitnehmer selbstverständlich psychisch Stress verursacht und rechtlich die Waffengleichheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verletzt".S. statt vieler instruktiv Peter Klenter, Anm. LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - AiB 2012, 618: "Im vorliegend ausgeurteilten - nicht untypischen - Fall hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin ohne Angabe von Gründen zu einem 'Personalgespräch' eingeladen.

    dazu etwa LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA-RR 2012, 353 [II.2.

    Die Arbeitgeberin hat bei der Einladung zum Anhörungsgespräch zumindest auf den Themenkreis wie etwa 'Anhörung im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung wegen falscher Arbeitszeitaufzeichnungen' hinzuweisen, damit die Arbeitnehmerin in den Stand versetzt wird, sich auch mental auf ein solches Gespräch vorzubereiten und ggf. eine Vertrauensperson wie beispielsweise ein Betriebsratsmitglied oder eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen".S. dazu etwa LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA-RR 2012, 353 [II.2.

    261) S. statt vieler instruktiv Peter Klenter, Anm. LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - AiB 2012, 618: "Im vorliegend ausgeurteilten - nicht untypischen - Fall hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin ohne Angabe von Gründen zu einem 'Personalgespräch' eingeladen.

    278) S. dazu etwa LAG Berlin-Brandenburg 30.3.2012 - 10 Sa 2272/11 - LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA-RR 2012, 353 [II.2.

  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14

    Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht

    (b) Zwar wird im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Verdachtskündigung zunehmend die Auffassung vertreten, dem Arbeitnehmer sei bei der Anhörung die Zuziehung eines Rechtsanwalts zuzugestehen (BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809 Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09, LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11, NZA-RR 2012, 353; vgl. auch LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11, juris).
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