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   BayObLG, 22.03.2000 - 1Z RE-Miet 2/99   

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https://dejure.org/2000,3105
BayObLG, 22.03.2000 - 1Z RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/2000,3105)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 1Z RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/2000,3105)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 1Z RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/2000,3105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesmietwohnung; Bundesbediensteter; Mietvertrag; Mieterhöhung; Mietspiegel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einhaltung von Verwaltungsvorschriften keine Zulässigkeitsvoraussetzung für Mieterhöhungsverlangen; Wohnungsfürsorgewohnungen

  • Judicialis

    MHG § 2; ; MHG § 2 Abs. 1; ; MHG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; MHG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; MHG § 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2 Abs. 2
    Mieterhöhungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete

  • rechtsportal.de

    MHG § 2 Abs. 2
    Mieterhöhungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 412 C 1549/97
  • LG München I - 14 556/98
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z RE-Miet 2/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 964
  • MDR 2000, 694
  • NZM 2000, 488
  • ZMR 2000, 445
  • BayObLGZ 2000, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.12.1998 - REMiet 3/98

    Bundesmietwohnung; Mieterhöhung; Bindung an Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    In diesem Verfahren hat der Senat durch Rechtsentscheid vom 16.12.1998 Az. RE-Miet 3/98 (BayObLGZ 1998, 345) entschieden, daß die Klägerin nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung bei Wohnungen, die sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete vermietet hat, regelmäßig auch gegenüber ihren Mietern an ihre Verwaltungsvorschriften gebunden sei, die für eine solche Vermietung als obere Grenze für ein Mieterhöhungsverlangen die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete ("maßgebliche Vergleichsmiete") vorsehen.

    gegenüber dem Mieter an diese Grenze gebunden ist (Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.12.1998, RE-Miet 3/98, Beschlußsatz 1.), und wenn (3.) das Mieterhöhungsverlangen eine Wohnung betrifft, die diesen Bindungen - (1.) und (2.) unterlegt.

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen an die Begründung des Mieterhöhungsverlangens keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG NJW 1989, 969).

    Durch restriktive Auslegung und Handhabung dieser verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Mieterhöhungsverlangen darf aber der grundgesetzlich geschützte Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete nicht verkürzt und der Rechtsschutz nicht von einer unzumutbar strengen Handhabung der Verfahrensvoraussetzungen abhängig gemacht werden (BVerfG NJW 1989, 969).

  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Der Senat faßt die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns neu (vgl. BayObLGZ 1989, 406/409) und beantwortet sie so wie der Entscheidungssatz lautet.
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO, BayObLGZ 1989, 319/321).
  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Er soll anhand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (BayObLGZ 1982, 173/176 und 1988, 70/73).
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO, BayObLGZ 1989, 319/321).
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 22.03.2000 - REMiet 2/99
    Er soll anhand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (BayObLGZ 1982, 173/176 und 1988, 70/73).
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen zur Unzulässigkeit der Klage auf Zustimmung führt, wovon das Berufungsgericht offenbar ausgegangen ist (BayObLG, BayObLGZ 2000, 70, 74; Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 558 b Rdnr. 7; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl., § 558 b Rdnr. 81 m.w.Nachw.; a.A. MünchKommBGB/Voelskow, 3. Aufl., § 2 MHRG Rdnr. 68).
  • LG München I, 25.09.2002 - 14 S 16601/01
    Die Richtigkeit dieses Vergleichsmietbegriffes ist mittelbar auch; durch, die Rechtsentscheide des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.12.1998 (RES § 2 MHG Nr. 79 = WM 99, 103 = MDR 99, 476) und vom 22.3.2000 (WM 2000, 238 = NZM 2000, 488) bestätigt worden.
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