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   RG, 29.09.1884 - 1763/84   

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https://dejure.org/1884,298
RG, 29.09.1884 - 1763/84 (https://dejure.org/1884,298)
RG, Entscheidung vom 29.09.1884 - 1763/84 (https://dejure.org/1884,298)
RG, Entscheidung vom 29. September 1884 - 1763/84 (https://dejure.org/1884,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine alternative Frag- und Feststellung im Schwurgerichtsverfahren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 11, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Das im Schuldspruch genannte Delikt musste eindeutig nachgewiesen sein (RG, Urteil vom 29. September 1884 - Rep. 1763/84, RGSt 11, 103, 104).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts lehnte zunächst die alternative Fragestellung an die Geschworenen, die über die Grenzen eines Straftatbestands hinausging, ebenfalls ab, weil sonst der Wahrspruch "als ein undeutlicher und unvollständiger bezeichnet werden' und erklärt werden müsse, warum eine eindeutige Antwort unmöglich sei (vgl. RG, Urteil vom 29. September 1884 - Rep. 1763/84, RGSt 11, 103, 104).

    Das im Schuldspruch genannte Delikt musste aber sicher nachgewiesen sein (RG, Urteil vom 29. September 1884 - Rep. 1763/84, RGSt 11, 103, 104).

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Das im Schuldspruch genannte Delikt musste sicher nachgewiesen sein (RG, Urteil vom 29. September 1884 - Rep. 1763/84, RGSt 11, 103, 104).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    e) Dementsprechend hat auch das Reichsgericht, das die Wahlfeststellung nur in engen Grenzen für zulässig erachtet hat, seine restriktive Haltung nicht mit einem Verstoß gegen das auch zum Zeitpunkt seiner Entscheidungen geltende Bestimmtheitsgebot (§ 2 Satz 1 RStGB) begründet (vgl. RGSt 68, 257; 57, 174; 56, 35 f.; 55, 228; 55, 44; 53, 231; 23, 47; 11, 103 f.).
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