Rechtsprechung
RG, 09.03.1885 - 217/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1885,381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind die Mitglieder des Vorstandes einer eingetragenen Genossenschaft nach §. 214 K.O. samt und sonders strafrechtlich verantwortlich für ordentliche Buchführung und rechtzeitige Bilanzziehung, oder bedroht diese Vorschrift nur diejenigen Vorstandsmitglieder mit Strafe, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 12, 78
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.07.1954 - 2 StR 451/53
Rechtsmittel
Da die Bücher überhaupt nicht mehr geführt waren und die Bilanz für 31. Dezember 1951 eine Scheinbilanz war, hat die Strafkammer zutreffend ein fahrlässiges Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO bejaht (RGSt 12, 78, 82). - BGH, 17.06.1952 - 2 StR 35/52
Rechtsmittel
Mangelhafte Bilanzen fallen unter § 240 Nr. 3 KO (RGSt 12, 78, 82).