Rechtsprechung
RG, 19.11.1885 - 2844/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung ablehnenden, Gerichtsbeschlusses, daß das Gericht seine Überzeugung ausspricht, die fraglichen Anträge seien nur zum Verschleife der Sache gestellt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 13, 151
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Zudem kann der Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes wegen der Schwierigkeit, die Beweggründe des Antragstellers zweifelsfrei nachzuweisen, von vornherein nur äußerst begrenzt sein, wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ständig betont wurde (vgl. RG Rspr. 7, 550; 10, 148; RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206). - BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …
Schon ganz allgemein sind - wie auch das Reichsgericht wiederholt entschieden hat - sämtliche richterlichen Verfahrensmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob nicht im Interesse einer zweckmäßigen und erleichterten Verteidigung des Angeklagten auf Verfahrensrechtlich an sich zulässige Einschränkungsanordnungen des Gerichts selbst dann verzichtet werden sollte, wenn hierdurch Verzögerungen des Verfahrensganges oder Unbequemlichkeiten für das Gericht hervorgerufen würden (vgl u.a. RGSt 13, 151 [153]; 41, 259 [261, 262]). - BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen …
Die Entwicklung der Rechtsprechung, ausgehend vom Reichsgericht (RGSt 13, 151/153), zeigt die Neigung, allen Bestrebungen der Tatrichter entgegenzutreten, gegen den Missbrauch strafprozessualer Rechte mit durch im Gesetz nicht vorgesehene Mittel vorzugehen.
- BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
Rechtsmittel
Bei der Prüfung, ob der Angeklagte einen Beweisantrag zum Zweck der Prozeßverschleppung, d.h. in dem Bestreben, durch die Benennung eines von ihm selbst als nutzlos erkannten Beweismittels die Urteilsfällung hinauszuziehen, gestellt hat, bedarf es stets einer eingehenden Würdigung aller für und wider sprechenden Umstände seitens des Tatrichters (u.a. RGSt 12, 335; 13, 151; 20, 206; 65, 304.306; vgl § 246 Abs. 1 StPO). - BGH, 24.06.1955 - 2 StR 166/55
Rechtsmittel
Aus der Verspätung allein ergibt sich noch nicht die Verschleppungsabsicht (§ 246 Abs. 1 StPO, RGSt 12, 335; 13, 151, 153). - BGH, 28.09.1954 - 1 StR 279/54
Rechtsmittel
Aus der verspäteten Stellung eines Beweisantrags darf noch nicht ohne weiteres Verschleppungsabsicht gefolgert werden (§ 246 Abs. 1 StPO, RGSt 12, 335; 13, 151, 153).