Rechtsprechung
RG, 04.01.1886 - 3168/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Lassen sich die Begriffsmerkmale des Vorrates von Brennmaterialien im Sinne des §. 308 St.G.B.'s durch Umstände aus dem Willensbereiche des Eigentümers begründen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 13, 218
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18
Brandstiftung (Begriffsdefinition: Warenvorräte, Warenlager; bedingter …
In einem entsprechenden Sinne hat bereits das Reichsgericht den in § 308 Abs. 1 StGB aF enthaltenen Begriff des "Vorrats von Brennmaterialien' größen- bzw. mengenbezogen ausgelegt und darunter eine "nicht ganz unerhebliche, zum Zwecke zukünftigen Ge- und Verbrauchs vereinigte Menge von Gegenständen' verstanden (vgl. RGSt 62, 28); auf subjektive Zwecksetzungen des Eigentümers komme es nicht an, vielmehr sei die objektive Beschaffenheit der Menge ausschlaggebend (vgl. RGSt 13, 218, 219).Der Begriff der Warenvorräte wurde demgegenüber - in Kenntnis des durch die Rechtsprechung geprägten Begriffsverständnisses, wonach es in erster Linie auf "die objektive Beschaffenheit' der Menge ankomme (vgl. RGSt 13, 218, 219) - unverändert gelassen.