Rechtsprechung
   RG, 14.10.1887 - 846/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,294
RG, 14.10.1887 - 846/87 (https://dejure.org/1887,294)
RG, Entscheidung vom 14.10.1887 - 846/87 (https://dejure.org/1887,294)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1887 - 846/87 (https://dejure.org/1887,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Vorstandsmitgliedes einer eingetragenen Genossenschaft für ordnungsmäßige Buchführung dadurch ausgeschlossen, daß dieses Mitglied nicht auch Mitglied der Genossenschaft war und nur thatsächlich auf Grund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Dazu hat das Reichsgericht in RGSt 16, 269 und RGSt 64, 81 ausgesprochen, daß Personen, die die Vorstandsgeschäfte tatsächlich ausüben, auch dann als Vorstandsmitglieder im Sinne jener Vorschrift anzusehen sind, wenn ihre Bestellung dazu nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts unwirksam ist.
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Die Unwirksamkeit einer Bestellung ändert an der strafrechtlichen Verantwortung des Vorstandsmitglieds nichts, wenn es die Tätigkeit des Vorstands tatsächlich ausübt (vgl. RGSt 16, 269, 271; 64, 81, 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht