Rechtsprechung
RG, 14.10.1887 - 846/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Vorstandsmitgliedes einer eingetragenen Genossenschaft für ordnungsmäßige Buchführung dadurch ausgeschlossen, daß dieses Mitglied nicht auch Mitglied der Genossenschaft war und nur thatsächlich auf Grund der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 16, 269
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52 Dazu hat das Reichsgericht in RGSt 16, 269 und RGSt 64, 81 ausgesprochen, daß Personen, die die Vorstandsgeschäfte tatsächlich ausüben, auch dann als Vorstandsmitglieder im Sinne jener Vorschrift anzusehen sind, wenn ihre Bestellung dazu nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts unwirksam ist.
- BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
"Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …
Die Unwirksamkeit einer Bestellung ändert an der strafrechtlichen Verantwortung des Vorstandsmitglieds nichts, wenn es die Tätigkeit des Vorstands tatsächlich ausübt (vgl. RGSt 16, 269, 271; 64, 81, 84).