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   RG, 20.04.1887 - 2237/86   

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RG, 20.04.1887 - 2237/86 (https://dejure.org/1887,365)
RG, Entscheidung vom 20.04.1887 - 2237/86 (https://dejure.org/1887,365)
RG, Entscheidung vom 20. April 1887 - 2237/86 (https://dejure.org/1887,365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu verstehen? 2. Unter welchen Bedingungen ist insbesondere eine Vermögensbeschädigung desjenigen für vorhanden zu erachten, welcher durch betrügerische Vorspiegelungen bestimmt wurde, einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 1
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    aa) (1) Der Dogmatik der schadensgleichen Vermögensgefährdung oder des Gefährdungsschadens - die Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet - liegt die Annahme zugrunde, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung unter bestimmten Umständen bereits die Gefahr eines zukünftigen Verlusts eine gegenwärtige Minderung des Vermögenswerts und damit einen vollendeten Schaden oder Nachteil im Sinne der §§ 263, 266 StGB darstellen kann (vgl. bereits Beschluss der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 20. April 1887, RGSt 16, 1 ; dazu Fischer, StraFo 2008, S. 269 ).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Diese Ausführungen übersehen, daß nach fast einhelliger Meinung von Rechtsprechung und Rechtslehre auch der Besitz an einer Sache für sich allein schon ein Vermögensbestandteil ist (RGSt 1, 55 ff; 16, 1,11; 59, 335,338; 41, 265,268; 42, 181, 183; 44, 230,235; GA 55, 324; Jagusch in LK 8. Aufl. Anm. II 4 a vor § 249 StGB; Schönke/Schröder, StGB 9. Aufl. Anm. VII 1 b zu § 263; Olshausen, StGB 11. Aufl. Anm. 29 zu § 263; Dreher-Maassen, StGB 3. Aufl. Anm. 6 a zu § 263).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    a) Die Frage, ob eine Vermögensbeschädigung vorliegt, wenn eine Leistung erbracht ist, die ihrem Werte nach der Gegenleistung entspricht, ist schon in der Entscheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts RGSt 16, 1 ff. zu einem Teil beantwortet worden.

    Ein und dieselbe Leistung kann für das Vermögen des einen ganz andere günstige oder ungünstige Wirkungen hervorbringen als für das Vermögen eines anderen, da die meisten Gegenstände nicht für alle Menschen den gleichen Vermögenswert haben, weil sie nicht für alle gleich brauchbar sind (RGSt 16, 1 [6 ff.]).

    Vielmehr ist entscheidend, ob dieser die Sache nach der Auffassung eines sachlichen Beurteilers nicht oder nicht in vollem Umfange für den von ihm vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbaren Weise (vgl. RGSt 16, 1 [9]) verwenden kann.

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Das Reichsgericht entschied schon im Jahr 1887, dass auch eine Vermögensgefährdung als ein Schaden im Sinne von § 263 oder als ein Nachteil nach § 266 zu qualifizieren ist, wenn sie nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits gegenwärtig den Vermögenswert vermindert (vgl. RGSt 16, 1 zu § 263 RStGB; RGSt 16, 77 zu § 266 RStGB).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Vermögensschaden beim Betrug ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, also der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (RGSt 16, 1).

    Auch dabei entscheidet jedoch nicht die persönliche Einschätzung des Betroffenen, sondern das vernünftige Urteil eines unbeteiligten Dritten (RGSt 16, 1 [7 ff.]; 76, 49; RG JW 1927, 1693 Nr. 22; BGHSt 3, 99; BGH LM StGB § 263 Nr. 24 und 50; BGH MDR 1952, 409; BGH Urt. vom 4. Mai 1960 - 2 StR 367/59 - (S. 16), vom 14. Februar 1956 - 5 StR 15/56 - und vom 28. Februar 1961 - 5 StR 467/60-).

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Vermögensschaden beim Betrug ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, also der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (RGSt 16, 1).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

    Der Vermögensschaden kann sich vielmehr schon aus der Vergleichung des Vermögens des Getäuschten vor und nach dem Vertragsschluss ergeben (RGSt 16, 1, 10; 68, 212, 380; HRR 1935, 1100; 1938, 997; 1939, 397; JW 1938, 503 Nr. 5).

    Da N. nach dem Hinweis des Vertreters von G. gerade Feinkohle benötigte, also offensichtlich für andere Ware keine Verwendung hatte, stellte der Kohlenschlamm auch, selbst wenn der Kaufpreis für diesen angemessen war, keine vollwertige Gegenleistung dar (RGSt 16, 1, 7, 10; 23, 430 49; 21; GA 50, 392).

  • OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Ws 189/14

    Konkrete Berechnung eine Vermögensnachteils bei der Untreue

    Der Dogmatik der schadensgleichen Vermögensgefährdung oder des Gefährdungsschadens liegt die Annahme zugrunde, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung unter bestimmten Umständen bereits die Gefahr eines zukünftigen Verlustes eine gegenwärtige Minderung des Vermögenswertes und damit einen vollendeten Schaden oder Nachteil im Sinne der §§ 263, 266 StGB darstellen kann (vgl. RGSt 16, 1, 11; BVerfGE 126, 170, 221).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1990 - 5 Ss 449/89

    Auswirkung des objektiven Gleichwerts von Leistung und Gegenleistung eines

    Bei einem Vergleich der beiderseitigen Verpflichtungen ist zu berücksichtigen, daß ein Vermögensgegenstand nicht für jeden den gleichen Wert haben muß (RGSt 16, 1, 6; BGHSt 16, 321 [325]).
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86

    Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung -

  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78

    Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen

  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 366/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 312/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1956 - VI ZR 326/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 153/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1955 - 3 StR 335/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1971 - 2 StR 589/70

    Vorliegen eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

  • BGH, 12.11.1958 - 2 StR 381/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1954 - 3 StR 549/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 159/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 102/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1960 - 5 StR 42/60

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges -

  • BGH, 10.03.1959 - 1 StR 583/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.09.1958 - 5 StR 353/58

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher wegen Rückfallbetruges -

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