Rechtsprechung
RG, 26.05.1887 - 1002/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann in dem Falle, wenn eine zur Zeugnisverweigerung berechtigte Person in einer schwurgerichtlichen Verhandlung Zeugnis abgegeben hat, dann aber nach Aufhebung des schwurgerichtlichen Urteiles in der anderweiten Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert, über ihre Aussage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 16, 119
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
aa) Das Reichsgericht hat dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend in zahlreichen Entscheidungen die Norm dahin ausgelegt, sie enthalte lediglich ein Verlesungs-, nicht aber ein darüber hinausgehendes Verwertungsverbot (vgl. etwa RG, Urteile vom 1. November 1881 - Rep. 2453/81, RGSt 5, 142, 143; vom 26. Mai 1887 - Rep. 1002/87, RGSt 16, 119, 120; vom 21. November 1901 - Rep. 4486/01, RGSt 35, 5; vom 5. Mai 1914 - II 331/14, RGSt 48, 246; vom 23. Mai 1938 - 2D 188/38, RGSt 72, 221, 222).