Rechtsprechung
   RG, 10.10.1887 - C. 4/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,4
RG, 10.10.1887 - C. 4/87 (https://dejure.org/1887,4)
RG, Entscheidung vom 10.10.1887 - C. 4/87 (https://dejure.org/1887,4)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1887 - C. 4/87 (https://dejure.org/1887,4)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,4) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der Thatbestand der Gotteslästerung im §. 166 St.G.B.'s, daß durch die Lästerung ein Ärgernis mindestens einer Person wirklich gegeben worden, oder genügt, daß die Lästerung objektiv geeignet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 16, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16

    Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und

    Verbreiten ist daher die Verbreitungstätigkeit an sich, also auch schon das Auf-den-Weg-bringen der Schrift als erster Verbreitungsakt (vgl. bereits RG, Urteil vom 10.Oktober 1887 -Rep. C. 4/87, RGSt 16, 245 f.; Beschluss vom 29.August 1930 -7 TB 62/30, 64, 292, 293; S/S/Eisele, StGB, 29.Aufl., § 184b Rn.5a).
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Eine Handlung gegenüber einem einzelnen kann genügen, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der Angriff einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 126 Rdn. 11; Lackner, StGB 12. Aufl. § 126 Anm. 2 c; RGSt 16, 245; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl. § 126 Rdn. 7; Sturm JZ 1976, 347, 350).
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Dazu genügt, wie schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen hat, die Aushändigung an eine Person, wenn sie den Gegenstand nicht vertraulich behandeln soll, vielmehr damit gerechnet wird, daß sie ihn ihrerseits weiteren Personen mitteilen werde (RGSt 7, 113; 15, 118, 119; 16, 245; 55, 276, 277).
  • OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 94/08

    Zuständigkeit bei Rechtsverletzung auf ausländischer Webseite

    Für das Verbreiten ist es ausreichend, dass der Äußernde die Mitteilung auf eine Weise weitergibt, die es dritten Personen ermöglicht, sie außerhalb vertraulicher Beziehungen zur Kenntnis zu nehmen (so schon das Reichsgericht zu § 286 StGB, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in

    Verbreitet worden ist eine Äußerung nicht, wie die Beklagte meint, erst dann, wenn sie von Dritten Personen zur Kenntnis genommen worden ist, sondern schon dann, wenn Dritten die Äußerung zugänglich gemacht und ihnen dadurch die bloße Möglichkeit gegeben wird, die Äußerung zur Kenntnis zu nehmen (so schon RG, Ver. 2. u. 3. StS., Urt. v. 10.10.1887, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

    Verbreitet worden ist eine Äußerung nicht erst dann, wenn sie von Dritten Personen zur Kenntnis genommen worden ist, sondern schon dann, wenn Dritten die Äußerung zugänglich gemacht und ihnen dadurch die bloße Möglichkeit gegeben wird, die Äußerung zur Kenntnis zu nehmen (so schon RG, Ver. 2. u. 3. StS., Urt. v. 10.10.1887, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
    Verbreitet worden ist eine Äußerung nicht erst dann, wenn sie von Dritten Personen zur Kenntnis genommen worden ist, sondern schon dann, wenn Dritten die Äußerung zugänglich gemacht und ihnen dadurch die bloße Möglichkeit gegeben wird, die Äußerung zur Kenntnis zu nehmen (so schon RG, Ver. 2. u. 3. StS., Urt. v. 10.10.1887, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Verbreitet worden ist eine Äußerung nicht erst dann, wenn sie von Dritten Personen zur Kenntnis genommen worden ist, sondern schon dann, wenn Dritten die Äußerung zugänglich gemacht und ihnen dadurch die bloße Möglichkeit gegeben wird, die Äußerung zur Kenntnis zu nehmen (so schon RG, Ver. 2. u. 3. StS., Urt. v. 10.10.1887, RGSt 16, S. 245 ff.).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

    Unter dem presserechtlichen Begriff des Erscheinens ist der Beginn der Verbreitung zu verstehen, der in dem Augenblick gegeben ist, in dem die Druckschrift aus dem engen Kreis der an ihrer Herstellung Beteiligten heraustritt und einem größeren Personenkreis zugänglich wird, in dem sie "mit dem Willen des Verfügungsberechtigten die Stätte der ihre Verbreitung vorbereitenden Handlungen zum Zwecke der Verbreitung verläßt (wo sie zur Ausgabe gelangt)" (RGSt 64, 292, 293; vgl. auch RGSt 16, 245; OLG Frankfurt/M. in ArchPR 1981, 464, 465 mit weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart NStZ 1987, 180).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht