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RG, 28.05.1889 - 1039/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Thatsache, daß ein das Objekt eines Glücksspieles bildender Gegenstand nicht so geringwertig ist, daß er nach allgemeiner gesellschaftlicher Anschanung einen Vermögenswert repräsentiert, ein Thatumstand, dessen Nichtkenntnis dem Thäter zu gute kommt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 19, 253
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …
Ob ein Einsatz als nicht ganz unbeträchtlich einzuordnen ist, bestimmt sich jedenfalls bei jedermann offen stehenden Glücksspielen nach den gesellschaftlichen Anschauungen (RG, Urteil vom 28. Mai 1889 - Rep. 1039/89, RGSt 19, 253 f.; OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56, NJW 1957, 721;… LK-StGB/Krehl, 12. Aufl., § 284 Rn. 12;… NK-StGB/Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 13; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10, GRUR 2012, 201, 206). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22
Glücksspielrechtlicher Entgeltbegriff Erheblichkeitsschwelle Gleichlauf mit dem …
1039/89 -, RGSt 19, 253 f. , und OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56 -, NJW 1957, 721; vgl. ferner Heine/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, a. a. O.; Hohmann/Schreiner in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 284 Rn. 12; Krehl/Börner in Leipziger Kommentar zum StGB, a. a. O.