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   RG, 08.07.1889 - 1580/89   

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https://dejure.org/1889,310
RG, 08.07.1889 - 1580/89 (https://dejure.org/1889,310)
RG, Entscheidung vom 08.07.1889 - 1580/89 (https://dejure.org/1889,310)
RG, Entscheidung vom 08. Juli 1889 - 1580/89 (https://dejure.org/1889,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Was sind "ärztliche Atteste" im Sinne des §. 255 St.P.O.? 2. Ist die Vernehmung eines behandelnden Arztes von vorgängiger Entbindung von der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit seitens des Patienten abhängig? 3. Kann ein Verletzter, welchem das Recht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 19, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56

    Ärztliches Gesundheitszeugnis, Unrichtigkeit

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  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18

    Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen

    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, ist als ausstellender Arzt Herr Dr. H. erkennbar; lesbar muss seine Unterschrift nicht sein (RGSt 19, 364; Stuckenberg in LR, StPO, 26. Aufl., § 256 Rn. 45).
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Für den Tatrichter war es bedeutungslos, ob die Ärztin, wenn sie sich als Zeugin vernehmen ließ, befugt oder unbefugt handelte; für ihn kam es vielmehr nur darauf an, ob die Zeugin von ihrem Aussagerecht Gebrauch machte oder nicht (vgl. u.a. RGSt 19, 364, 365; 57, 63; 71, 21; BGH 1 StR 310/53 vom 10. September 1953).
  • BGH, 29.01.1952 - 2 StR 35/50

    Rechtsmittel

    § 256 StPO, der die Verlesung von ärztlichen Zeugnissen über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren gehören, vorsieht, ist auch auf Zeugnisse anzuwenden, die der Verletzte dem Gericht übergibt (RGSt 19, 364).
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