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   RG, 05.01.1891 - 3316/90   

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https://dejure.org/1891,61
RG, 05.01.1891 - 3316/90 (https://dejure.org/1891,61)
RG, Entscheidung vom 05.01.1891 - 3316/90 (https://dejure.org/1891,61)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1891 - 3316/90 (https://dejure.org/1891,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird dadurch, daß eine Äußerung in einer, nur von Vereinsmitgliedern besuchten und nur diesen zugänglichen Versammlung eines Vereines geschieht, schlechthin deren Öffentlichkeit im Sinne des §. 166 St.G.B.'s ausgeschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 254
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Dieser Rechtsstandpunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts wie auch der im Fachschrifttum vertretenen Auffassung (RG JW 1911, 253; Recht 1910 Nr. 4228; RGSt 21, 254 [256]; 22, 241; 40, 262; RG in GoldtArch 56, 70; 58, 454; KG Ufita 1939, 133; 1941, 392; LG Berlin NJW 1952, 890 mit Anm. von Neumann-Duesberg; Allfeld § 11 LitUrhG Anm. 19; Marwitz-Möhring, Komm z LitUrhG S. 121; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S. 139 ff; Voigtländer-Elster-Kleine § 11 LitUrhG Anm. 5).

    So können auch Vereinsveranstaltungen, zu denen ausschließlich Vereinsmitglieder zugelassen sind, öffentliche Veranstaltungen im Sinne des § 11 Abs. 2 LitUrhG sein, wenn es nach dem ganzen Gefüge des Vereins an einem engeren persönlichen Band zwischen den Vereinsmitgliedern fehlt (RGSt 21, 254 [256] GoldtArch 58, 454; JW 1911, 253).

  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 68/73

    Wiedergabe von Fernsehsendungen im Gemeinschaftsraum eines von einer Stiftung

    Je größer daher der Kreis derjenigen ist, für die die Wiedergabe bestimmt ist, desto weniger werden die Voraussetzungen dafür gegeben sein, daß infolge der gegenseitigen Beziehungen zwischen allen Mitgliedern des Kreises eine persönliche Verbundenheit besteht (BGHZ 17, 380; vgl. ferner BGH GRUR 1960, 338 f - Tanzstundenabschlußbälle; RGSt 21, 254, 256 - Wählervereinigung).
  • BayObLG, 25.11.1994 - 4St RR 154/94
    Das Reichsgericht hielt es für bedenklich, die erforderliche persönliche und wechselseitige Beziehung der Mitglieder untereinander schon in der Gleichheit der politischen Parteistellung oder in der Gemeinsamkeit des verfolgten politischen Zwecks zu finden (RGSt 21, 254/256).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 67/73

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehsendungen

    Je größer aber der Kreis derjenigen ist, für die die Wiedergabe bestimmt ist, desto weniger sind die Voraussetzungen dafür gegeben, daß infolge der gegenseitigen Beziehungen zwischen allen Mitgliedern eine persönliche Verbundenheit besteht (BGHZ 17, 380; vgl. ferner BGH GRUR 1960, 338 f - Tanzstundenabschlußbälle; RGSt 21, 254, 256 -, Wählervereinigung).
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