Rechtsprechung
RG, 15.01.1891 - 3485/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind vor dem 1. Oktober 1890 begangene Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz vom 28. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (R.G.Bl. S. 351) noch strafbar, wenn sie nach dem 30. September 1890 zur Aburteilung gelangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 21, 294
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03
Zitiervorschlag
Denn ohne einen wichtigen Grund käme es einer Vergewaltigung der materiellen Gerechtigkeit nahe, wenn der Richter noch ein Gesetz anwenden müsste, zu dessen Strenge der Gesetzgeber sich im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr bekennt (vgl. Schönke/Schröder/Eser, StGB, 26. Aufl., § 2 Rn. 16 m.w.N. u.a. auf RGSt 21, 294 f.).