Rechtsprechung
RG, 09.07.1891 - 1889/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Ehefrau, welche gegen ihren Ehegatten einen Diebstahl straflos begangen, in der Hauptverhandlung gegen den Hehler als Zeugin zu beeidigen oder unbeeidigt zu vernehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 22, 99
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3). - BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99). - BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53
Rechtsmittel
Im Verfahren gegen den Hehler darf deshalb der Dieb nicht vereidigt werden, auch nicht der Begünstiger des Diebes (RGSt 17, 116; 22, 99; 44, 248; 58, 373; BGHSt 1, 360). - BGH, 22.06.1966 - 2 StR 160/66
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge bei Nichtbennung von Tatsachen …
Das ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (RGSt 22, 99; BGH NJW 1952, 11, 46).