Rechtsprechung
   RG, 09.07.1891 - 1889/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1891,213
RG, 09.07.1891 - 1889/91 (https://dejure.org/1891,213)
RG, Entscheidung vom 09.07.1891 - 1889/91 (https://dejure.org/1891,213)
RG, Entscheidung vom 09. Juli 1891 - 1889/91 (https://dejure.org/1891,213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1891,213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Ehefrau, welche gegen ihren Ehegatten einen Diebstahl straflos begangen, in der Hauptverhandlung gegen den Hehler als Zeugin zu beeidigen oder unbeeidigt zu vernehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 22, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Der Zweck des Gesetzes muss also dazu führen, den Begriff der Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift weiter zu fassen, als den Begriff der Teilnahme nach den §§ 47 ff StGB; auch bedeutet hier "Tat" nicht lediglich den gesetzlichen Tatbestand der dem Angeklagten zur Last gelegten strafferen Handlung, sondern den Gesamtvorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht wurde (vgl. RGSt 57, 157 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung: RGSt 2, 217; 17, 119; 22, 99).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Im Verfahren gegen den Hehler darf deshalb der Dieb nicht vereidigt werden, auch nicht der Begünstiger des Diebes (RGSt 17, 116; 22, 99; 44, 248; 58, 373; BGHSt 1, 360).
  • BGH, 22.06.1966 - 2 StR 160/66

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge bei Nichtbennung von Tatsachen

    Das ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt (RGSt 22, 99; BGH NJW 1952, 11, 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht