Rechtsprechung
   RG, 20.10.1893 - 2727/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1893,264
RG, 20.10.1893 - 2727/93 (https://dejure.org/1893,264)
RG, Entscheidung vom 20.10.1893 - 2727/93 (https://dejure.org/1893,264)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1893 - 2727/93 (https://dejure.org/1893,264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1893,264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 St.G.B.'s durch eine Unterlassung begangen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    (2) Eine Handlungspflicht zur Verhinderung bzw. Erschwerung einer Steuerhinterziehung der Geschäftsleitung durch Offenbarung seines Wissens über die Umstände, die Anknüpfungspunkt für ein Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG wären, könnte sich für den Angeklagten aus einer Garantenstellung unter dem Gesichtspunkt der Ingerenz ergeben (vgl. dazu grundlegend RG, Urteil vom 20. Oktober 1893 - Rep. 2727/93, RGSt 24, 339, 340; BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 4 StR 417/52, BGHSt 4, 20, 22; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 13 Rn. 47 ff. sowie Ransiek aaO).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Denn der Schwerpunkt des insofern strafrechtlich möglicherweise relevanten Verhaltens des Angeklagten lag ab diesem Zeitpunkt im Aufrechterhalten des Gewahrsams von J. ohne Einschalten eines Richters, also in einem passiven Verhalten, nicht aber in einem aktiven Tun (vgl. RG, Urteil vom 20. Oktober 1893 - Rep. 2727/93, RGSt 24, 339, 340).
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283, 285) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279, 283; 11, 353, 355; 19, 152, 154; 23, 327; VRS 13, 120, 123) sind allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der, ob schuldhaft oder schuldlos, durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwenden.
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Ingerenz ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGH StV 2020, 373; BGH NStZ 1998, 83; BGHSt 43, 381, 396; BGHSt 37, 106, 115; BGHSt 34, 82, 84; RGSt 24, 339; vgl. auch MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 118 ff.; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 48; LK/Weigend StGB 13. Aufl. § 13 Rn. 42 ff.).

    Hier aber fehlt es bei der Aufnahme des Asylsuchenden in das "Kirchenasyl" durch Gewährung von Unterkunft und Verpflegung bereits an einer tatbestandsmäßigen Handlung, sodass eine Verpflichtung zum Handeln rechtlich nicht zu begründen ist (vgl. auch RGSt 24, 339, 340: dort hatte der Angeklagte selbst das Opfer eingesperrt).

  • OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch;

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283 [285}) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279 [283]; 11, 353 [355]; 19, 152 [154]; 23; 327; VRS 13, 120 [123]) sind zwar stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der - schulhaft oder schuldlos - durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwehren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht