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   RG, 12.04.1894 - 761/94   

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https://dejure.org/1894,414
RG, 12.04.1894 - 761/94 (https://dejure.org/1894,414)
RG, Entscheidung vom 12.04.1894 - 761/94 (https://dejure.org/1894,414)
RG, Entscheidung vom 12. April 1894 - 761/94 (https://dejure.org/1894,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit ist es zulässig, Gerichtsbeschlüsse, die in der Hauptverhandlung gefaßt worden, in besonderen Aktenstücken außerhalb des Sitzungsprotokolles zu begründen, und was ist dabei zu beobachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 25, 248
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Im übrigen genügt es zur Protokollierung der Verkündung eines auf einem besonderen Blatt niedergeschriebenen Beschlusses, wenn er, wie es hier geschehen ist, der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt und seine Bekanntmachung in dieser vermerkt wird (RGSt 25, 248, 250; 334, 335; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 273 StPO Rdn. 26 und § 244 StPO Rdn. 175; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 57).
  • KG, 24.08.2010 - 3 Ws (B) 404/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit der Wiederholung eines

    Beweisanträge und die diese bescheidenden Beschlüsse des Gerichts gehören jedoch zu den nach § 273 Abs. 1 StPO zu protokollierenden Verhandlungsvorgängen, die der besonderen Beweiskraft des Protokolls nach § 274 StPO unterliegen (vgl. RGSt 25, 248 (250); BGHSt 1, 216 (217); OLG Hamm VRS 38, 293 (294); Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 274 Rn. 18).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Nach feststehender Rechtsprechung muß dabei mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt werden; es genügt nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (RGSt 25, 248, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 58; BGH, Urteile vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 - und vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 = GA 1975, 283).
  • BGH, 16.01.1973 - 1 StR 536/72

    Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

    Der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO liegt vor und zwingt zur Aufhebung des Urteils (RGSt 25, 248, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 58; BGH, Beschluß vom 17. November 1969 - 1 StR 468/69 -, wiedergegeben bei Herlan GA 71, 34).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit

    Es reicht daher nicht etwa aus, daß der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang hervorgeht (u.a. RGSt 25, 248, 249; RGZ 128, 216; BGHSt 1, 334; 2, 56) [BGH 21.12.1951 - 2 StR 333/51]; vielmehr muß jeder Ausschließungsbeschluß hinsichtlich der Begründung aus sich selbst heraus verständlich sein.
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 9/69

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHSt 1, 334 und 2, 56 eingehend die Gründe dargelegt, die ihn dazu geführt haben, an der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts festzuhalten, wonach, eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens schon dann vorliegt, wenn der Grund der Ausschließung der Öffentlichkeit bei Verkündung des die Ausschließung anordnenden Beschlusses nicht angegeben worden ist (vgl. u.a. RGSt 25, 248; RGZ 128, 216).
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