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   RG, 15.12.1894 - 4557/94   

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https://dejure.org/1894,7
RG, 15.12.1894 - 4557/94 (https://dejure.org/1894,7)
RG, Entscheidung vom 15.12.1894 - 4557/94 (https://dejure.org/1894,7)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1894 - 4557/94 (https://dejure.org/1894,7)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Fragestellung im Schwurgerichte anzuordnen, im Fall eine Körperverletzung mit tödlichem Erfolge mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges ausgeführt worden ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 26, 312
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Wenn die Revision einwendet, daß zwischen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) keine Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit bestehe, kann sie sich allerdings auf die Rechtsprechung berufen, die Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und vollendeter schwerer Körperverletzung verneint (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; Urteil des Senats vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 = NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 252/07

    Schwere Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen;

    Zwar kann straferhöhend in Betracht gezogen werden, dass der schwere Erfolg des § 226 Abs. 1 StGB durch Tatmodalitäten des § 224 Abs. 1 StGB herbeigeführt wurde (vgl. RGSt 26, 312, 314; 63, 423, 424), der Senat kann jedoch nicht sicher ausschließen, dass sich allein die Änderung des Schuldspruchs auf die Bemessung der Freiheitsstrafe ausgewirkt hätte.
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten

    Indessen tritt dieses Vergehen gegenüber dem Verbrechen des § 224 StGB - erst recht gegenüber dem des § 225 StGB - zurück, Es steht nach der bisherigen einhelligen Rechtsprechung, die überwiegend auch vom Schrifttum gebilligt wird, zu diesen Verbrechen in Gesetzeskonkurrenz (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; LK 8. Aufl. Anm, 4, Kohlrausch/Lange Anm. VII, Schwarz/Dreher Anm, 2 je zu § 223 a StGB, Welzel, Deutsches Strafrecht 8. Aufl. S. 252; Geerds, Zur Lehre von der Konkurrenz im Strafrecht, S. 218; Schmitt, ZStW Bd. 75 S. 43, 50).
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Zwar ist in den erwähnten Urteilen auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem ähnlichen Verhältnis des § 236 StGB - Körperverletzung mit Todesfolge - und den übrigen Bestimmungen der Körperverletzung Bezug genommen (vgl. RGSt 26, 312; 36, 277; 63, 423; 70, 357; 74, 309).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Ebenso läßt die Rechtsprechung bei Gesetzeskonkurrenz die Berücksichtigung des an sich verdrängten Gesetzes bei der Bestimmung des Strafrahmens (BGHSt 1, 152, 155 f), bei der Strafzumessung (RGSt 26, 312, 314; 63, 423; RG HRR 1939, 471; BGHSt 1, 152, 155 f; 6, 25, 27) und bei der Entscheidung über Nebenatrafen und über Sicherungsmaßnahmen zu (BGHSt 8, 46, 52).
  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 321/90

    Fehlende Revisionsbegründung

    Gesetzeseinheit, die hier die Tatbestände der §§ 223 a, 224 StGB hinter den des § 225 StGB zurücktreten läßt, verbietet es nicht, die Erfüllung von Merkmalen oder Tatmodalitäten des verdrängten Gesetzes dann straferschwerend zu berücksichtigen, wenn diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthalten (vgl. BGHSt 19, 188, 189 [BGH 14.01.1964 - 1 StR 246/63]; 1, 152, 155; RGSt 63, 423, 424; 26, 312, 314; Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. Rdn. 141 vor § 52).
  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 305/74

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes - Rechtlich fehlerhafte Annahme von

    Zwar kann das ausscheidende Gesetz für die Strafzumessung bedeutsam bleiben (RGSt 26, 312, 31; 63, 423, 424; RG JW 1939, 337).
  • BayObLG, 15.03.1950 - RReg. III 32/49

    Misshandlung von Häftlingen durch einen Kapo des Aussenlagers St. Valentin des KL

    Wie die Fragestellung richtig zu lauten hätte, hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des früheren Reichsgerichts (vgl. RGSt. 26, 312; 36, 277; 63, 423; 74, 311) wiederholt dargelegt (vgl. die Urteile des Bayer.ObLG vom 30.11.1949, III 11/49, und vom 18.Januar 1950, III 27/49 ).
  • LG Limburg, 27.03.1950 - 3 Ks 1/49

    Misshandlung von jüdischen Zwangsarbeitern, zum Teil mit Todesfolge

    Diese auf eine alte Entscheidung aus dem Jahre 1894 (RGSt. 26, 312) zurückgehende Rechtsauffassung dürfte zwar dem Sinn des Strafgesetzes kaum entsprechen.
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