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RG, 10.01.1896 - 4348/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hört die amtliche Aufbewahrung eines Gegenstandes dadurch auf, daß die amtliche Eigenschaft des Beamten, in dessen Aufbewahrung der Gegenstand gekommen ist, erlischt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 28, 107
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der …
Die dienstliche Verwahrung dauert so lange an, bis sie durch Erfüllung des Zweckes der Verwahrung aufgehoben wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313; HansOLG Hamburg in JR 1953, 27;… OLG Nürnberg, a.a.O.;… Krauß, a.a.O., § 133 Rdn. 15). - OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener …
17 Grundsätzlich dauert eine angeordnete Verwahrung so lange an, bis sie durch die Erfüllung ihres Zwecks oder eine aufhebende Verfügung beendet wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313;… Krauß, in: LK 12.Aufl. § 133 Rn. 15 mwN.).Vorliegend war der mit der Begründung der dienstlichen Verfügungsgewalt angestrebte Zweck mit der Einäscherung noch nicht erfüllt. - LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche …
Die dienstliche Verfügungsgewalt ist eine Eigenschaft, die solange fortdauert, bis sie durch Erfüllung des Zwecks oder durch anderweitige dienstliche Verfügung wieder aufgehoben wird (RGSt 28, 107; RGSt 33, 415). - BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
Rechtsmittel
befanden, ist beizutreten; denn er dauerte an, bis er amtlich aufgegeben oder sein Zweck erfüllt war (RGSt 28, 107; 33, 413, 415).