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   RG, 10.12.1896 - 3777/96   

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https://dejure.org/1896,2
RG, 10.12.1896 - 3777/96 (https://dejure.org/1896,2)
RG, Entscheidung vom 10.12.1896 - 3777/96 (https://dejure.org/1896,2)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1896 - 3777/96 (https://dejure.org/1896,2)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann ist der Betrieb einer Fernsprechanlage gefährdet? Ist die Strafbarkeit solcher Gefährdung davon abhängig, daß bei Anlagen der Fernsprechleitung durch die Reichstelegraphenverwaltung die zuständige Straßenbauverwaltung mitgewirkt hat? Unter welcher Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auf diese grundlegenden Entscheidungen nimmt das Reichsgericht in weiteren Urteilen immer wieder Bezug (vgl. RGR 7, 128; RGSt 14, 135, 137; 29, 244, 246; 30, 178, 179; 61, 362, 364).
  • BGH, 10.08.1993 - 1 StR 168/93

    Tatbestand der Störung des Fernmeldeverkehrs nach der Änderung des Postrechts;

    Der Senat kann dieser Entscheidung, die in bewußter Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 370; in gleicher Weise schon RGSt 29, 244, 245; RG JW 1920, 1036; OLG Hamm JMBlNW 1966, 94) ohne Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG getroffen wurde, nicht beitreten.
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 340/74

    Mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbundener Einzelanschluss einer

    Die Frage, ob auch der "private" Fernsprechanschluß öffentlichen Zwecken im Sinne des § 317 StGB dient, ist vom Reichsgericht stets bejaht worden (RGSt 29, 244; 34, 250; RG JW 1920, 1036).

    Auch die einzelnen privaten Anschlüsse dienen öffentlichen Zwecken, nämlich insofern, als sie jedermann ermöglichen, mit Inhabern der Anschlüsse in Verbindung zu treten (RGJW 1920, 1036 unter Verweisung auf RGSt 29, 244/245).

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