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RG, 15.12.1896 - 4539/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist nach Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens, falls die Verteidigung notwendig ist, der in dem früheren Verfahren bestellte Verteidiger zu dem erneuerten Verfahren zuzuziehen, oder ist sein Mandat erloschen und von dem mit der neuen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 29, 278
Wird zitiert von ... (4)
- LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten …
Die Auffassung, dass eine im Ursprungsverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren bis zur Entscheidung über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags (§ 370 StPO) fortwirkt, wurde bereits vom Reichsgericht vertreten (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279; 40, 4, 5).Das Reichsgericht (RGSt 22, 97, 99; 29, 278, 279) begründete seine Auffassung von der Fortwirkung der Pflichtverteidigerbestellung damit, dass nach § 339 StPO a.F. (jetzt: § 297 StPO) "der Verteidiger" für den Angeklagten Rechtsmittel einlegen könne, diese Bestimmung gemäß § 405 StPO a.F. (jetzt: § 365 StPO) auch auf den Wiederaufnahmeantrag Anwendung finde und in § 406 StPO a.F. (jetzt: § 366 StPO) bezüglich des Antrags auf die Anordnung dieser Wiederaufnahme ausdrücklich auf den Verteidiger hingewiesen werde.
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 337/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
Daß für das Wiederaufnahmeverfahren (vgl. RGSt 29, 278, 279; OLG Celle NStZ 1985, 519; OLG Hamm NJW 1961, 932, 933; OLG Saarbrücken NJW 1973, 1010, 1012) und ein evtl. Nachtragsverfahren gemäß § 460 StPO (vgl. OLG Bamberg StV 1985, 140) etwas anderes gilt, hängt einerseits mit der gesetzlichen Regelung in §§ 364 a, 364 b StPO und andererseits mit der im Rahmen des § 460 StPO gebotenen erneuten Prüfung der Rechtsfolgen zusammen, für die eine Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ebenso wie im vorausgegangenen Strafverfahren im Hinblick auf den Prüfungsumfang erforderlich ist. - OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 336/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
Daß für das Wiederaufnahmeverfahren (vgl. RGSt 29, 278, 279; OLG Celle NStZ 1985, 519; OLG Hamm NJW 1961, 932, 933; OLG Saarbrücken NJW 1973, 1010, 1012) und ein evtl. Nachtragsverfahren gemäß § 460 StPO (vgl. OLG Bamberg StV 1985, 140) etwas anderes gilt, hängt einerseits mit der gesetzlichen Regelung in §§ 364 a, 364 b StPO und andererseits mit der im Rahmen des § 460 StPO gebotenen erneuten Prüfung der Rechtsfolgen zusammen, für die eine Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ebenso wie im vorausgegangenen Strafverfahren im Hinblick auf den Prüfungsumfang erforderlich ist. - OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 346/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
Daß für das Wiederaufnahmeverfahren (vgl. RGSt 29, 278, 279; OLG Celle NStZ 1985, 519; OLG Hamm NJW 1961, 932, 933; OLG Saarbrücken NJW 1973, 1010, 1012) und ein evtl. Nachtragsverfahren gemäß § 460 StPO (vgl. OLG Bamberg StV 1985, 140) etwas anderes gilt, hängt einerseits mit der gesetzlichen Regelung in §§ 364 a, 364 b StPO und andererseits mit der im Rahmen des § 460 StPO gebotenen erneuten Prüfung der Rechtsfolgen zusammen, für die eine Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ebenso wie im vorausgegangenen Strafverfahren im Hinblick auf den Prüfungsumfang erforderlich ist.