Rechtsprechung
RG, 08.12.1880 - 3017/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Hat die urteilende Strafkammer, wenn sie findet, daß eine nicht angeklagte Anstiftung statt der angeklagten Thäterschaft vorliegt, sich der Aburteilung der Anstiftung zu unterziehen, auch wenn ein dahin gehender Antrag von der Staatsanwaltschaft nicht gestellt ist? 2. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 3, 95
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Das Reichsgericht (RGSt 3, 95) sah es als rechtsfehlerhaft an, daß die Strafkammer, die sich infolge - geringfügig - geänderter Feststellungen an einer Verurteilung des Angeklagten wegen Urkundenfälschung, begangen in mittelbarer Täterschaft, gehindert sah, nicht wegen Anstiftung verurteilt hatte.