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   RG, 02.03.1899 - 109/99   

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RG, 02.03.1899 - 109/99 (https://dejure.org/1899,408)
RG, Entscheidung vom 02.03.1899 - 109/99 (https://dejure.org/1899,408)
RG, Entscheidung vom 02. März 1899 - 109/99 (https://dejure.org/1899,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser Verurteilung eingeleiteten Verfahren gegen die übrigen an der Strafthat Beteiligten das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses? 2. Darf das Protokoll über die im Ermittelungsverfahren erfolgte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 32, 72
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Die Beschuldigteneigenschaft wird nicht durch die Stärke des Tatverdachts, sondern durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (Kleinknecht/Meyer aaO Einl. 76 mit Nachw.; Schlüchter, Das Strafverfahren 2. Aufl. Rdn. 85; vgl. schon RGSt 32, 72, 73).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    a) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, daß ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 52 Abs. 1 StPO hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt und hier über auch zu belehren ist, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge jedenfalls zu einem von ihnen in einem von § 52 Abs. 1 StPO erfaßten Angehörigenverhältnis steht und der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; BGHSt 7, 194, 196; 27, 139, 141; 34, 215, 21; 38, 96, 97 f.).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO ist bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar und wirkt sich deshalb auch zugunsten der übrigen Mitbeschuldigten aus; es genügt, daß eine prozessuale Gemeinsamkeit der Anschuldigung im weiteren Sinne in irgendeinem Prozeßstadium bestanden hat, um eine Person in einem gegen eine andere Person gerichteten Strafverfahren, das materiell mit der von ihr begangenen Tat zusammenhängt, als Beschuldigten anzusehen (RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 - und vom 18. Juli 1973 - 3 StR 94/73 - m.w.Nachw.).

    Das Reichsgericht hat dazu ausgeführt, daß der Begriff "Beschuldigter" nichts mit dem materiellen Strafrecht zu tun habe, sondern nur durch prozeßrechtliche Vorgänge begründet und aufgehoben werden könne (RGSt 32, 72, 73); der Bundesgerichtshof hat es bisher ausdrücklich offen gelassen, ob das Zeugnis zugunsten eines Mitbeschuldigten, der nicht Angehöriger des Zeugen ist, nur dann verweigert werden kann, wenn mindestens einmal ein einheitlich zusammenhängendes Verfahren gegen den Angehörigen und den Mitbeschuldigten bestanden hat, oder ob es genügt, wenn beide in verschiedenen Verfahren beschuldigt wurden oder werden (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -).

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, wenn sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet und der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (vgl. RGSt 1, 207; 27, 270; 32, 72; 33, 350; BGHSt 7, 194; 27, 139; 34, 138 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; 34, 215) [BGH 04.11.1986 - 1 StR 498/86].
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Wenn aber für mehrere im Rahmen eines zusammenhängenden einheitlichen Verfahrens in irgendeinem Stadium dieses Verfahrens "prozessuale Gemeinsamkeit" in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise (BGH NJW a.a.O.; RGSt 32, 72, 73) Mitbeschuldigte sind, dann wirkt sich diese Verfahrenslage dahin aus, daß fortan diejenigen, für die sie eingetreten ist, bei Zeugenvernehmungen, die dieses historische Ereignis betreffen, als "Beschuldigte" im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO anzusehen sind, auch wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche

    Diese Auffassung hat sowohl das Reichsgericht als auch der Bundesgerichtshof als zu eng abgelehnt (RGSt 7, 156; 32, 72, 74; BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]).
  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf -

    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62

    Rechtsmittel

    Ist dies nicht geschehen, so darf das Protokoll über die Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht verlesen werden (RGSt 20, 186; 32, 72, 77; 48, 359, 360).
  • BGH, 09.02.1951 - 4 StR 49/50

    Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen in-den-Verkehr-bringens

    Die Niederschrift über seine verantwortliche Vernehmung durch die Polizei im Ermittlungsverfahren war weder nach § 251 Abs. 2 StPO noch nach § 252 StPO verlesbar (RGSt 32, 72); die darin enthaltenen Angaben des Ke. sind daher mit Recht vom Schwurgericht nicht verwertet worden.
  • BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73

    Nichtbelehrung einer Zeugin über ihr Aussageverweigerungsrecht als Ehefrau des

    Sind mehrere der Beteiligung an derselben Tat beschuldigt, so bleibt das Zeugnisverweigerungsrecht bestehen, solange derjenige Angeklagte, zu dem der Zeuge eine Beziehung im Sinne des § 52 StPO hat, noch in der Rolle eines der Tat Mitbeschuldigten ist, gleichviel, ob sich das Verfahren oder der Verfahrensteil, in dem der Zeuge vernommen wird, formell gegen diesen Mitbeschuldigten richtet (so schon RGSt 27, 270, 272 und 32, 72, 73; vgl. ferner Kohlhaas in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., Anm. 3 b zu § 52; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Randn. 8 zu § 52, Sax in KMR StPO 6. Aufl., Anm. 1 e zu § 52 und v. Gerlach in JR 1969, 149).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 547/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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