Rechtsprechung
RG, 12.11.1900 - 3250/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Schließt der Umstand, daß die Unternehmer einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten elektrischen Straßenbahn mit deren Anlage und Betrieb auch Erwerbszwecke verfolgen, aus, die Motorwagen einer solchen Bahn als Gegenstände anzusehen, welche zum öffentlichen Nutzen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 1
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch das Besprühen von Fahrzeugen des …
Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen;… BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn. - BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82
Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen …
Die Nutzung nicht weniger nach der Rechtsprechung unter § 304 StGB zu ziehender Gegenstände ist an die Tätigkeit des zuständigen Bedienungspersonals geknüpft, so etwa die Benutzung einer Straßenbahn oder Eisenbahn (RGSt 34, 1; BGH…, Urt. vom 1. Juli 1952 - 1 StR 191/52 - bei Dallinger MDR 1952, 532).Es ist anerkannt, daß ein Dienen zum öffentlichen Nutzen auch dann vorliegen kann, wenn der Gebrauch erst "nach Erfüllung bestimmter allgemeingültiger Bedingungen" (RGSt 58, 346) gewährt wird, zu denen auch die Forderung eines Entgelts gehören kann (RGSt 34, 1; BGHSt 10, 285; 22, 209, 211).
- KG, 28.04.2014 - 161 Ss 47/14
Beeinträchtigung der öffentlichen Nutzungsfunktion eines Fahrzeuges des …
Der Jugendrichter hat keine Ausführungen dazu gemacht, ob der Straßenbahnzug, bei dem es sich um einen dem öffentlichen Nutzen dienenden Gegenstand handelt (vgl. schon RGSt 34, 1), infolge des Besprühens tatsächlich zumindest vorübergehend nicht weiterhin zur Personenbeförderung und damit seinem den Interessen der Allgemeinheit dienenden Zweck entsprechend eingesetzt werden konnte. - BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52
Rechtsmittel
Die gegenteilige Meinung der Revision findet in der Entscheidung RGSt 34, 1 keine Stütze.