Rechtsprechung
RG, 17.12.1901 - 4697/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Nach welchen Grundsätzen ist die im Auslande vollzogene Strafe auf die im Inlande wegen derselben Handlung zu erkennende Strafe anzurechnen: 1. wenn die Auslandsstrafe zugleich wegen anderer Handlungen erkannt ist, 2. wenn die ausländische Strafart dem inländischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 35, 41
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14
Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen: …
Er hat dafür das im Ausland erlittene Strafübel zu schätzen und in ein dem inländischen Strafensystem zu entnehmendes Äquivalent umzusetzen (vgl. RGSt 35, 41; BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1981 - 1 StR 648/81, BGHSt 30, 282, 283 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 652/85, NStZ 1986, 312 f.). - BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91
Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)
b) Freilich ändern diese Erwägungen nichts an dem schon vor dem Inkrafttreten des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB (1. Januar 1975) entwickelten Grundsatz, daß in allen Fällen, in denen Freiheitsentziehung nicht im Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs stattgefunden hat, bei der Umsetzung des Freiheitsentzuges "in ein dem inländischen Strafsystem zu entnehmendes Äquivalent" der aus dem Vergleich des fremden und des eigenen Systems sich ergebende Maßstab zu beachten ist (RGSt 35, 41, 43 f). - BGH, 08.12.1981 - 1 StR 648/81
Anrechnung einer im Ausland verhängten und bezahlten Geldstrafe auf eine in …
Die Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, wonach der Richter, wenn er ausländische Strafe auf deutsche Strafe anrechnet, den Maßstab nach seinem Ermessen bestimmt, beruht auf der Rechtsmeinung, die sich zu § 7 StGB in der bis 31. August 1969 geltenden Fassung gebildet hatte (RGSt 35, 41;… Niethammer bei Olshausen, StGB, 12. Aufl., § 7 Anm. 4). - BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
Rechtsmittel
Da über Art und Umfang der Anrechnung der Tatrichter nach seinem Ermessen Bestimmung treffen muß (RGSt 35, 41), war somit der Strafausspruch gegen den Angeklagten Kolks aufzuheben.