Rechtsprechung
RG, 31.05.1905 - 3835/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Abhaltung der Hauptverhandlung gegen einen Minderjährigen vor der anberanmten Terminsstunde auch dann unzulässig, wenn der gesetzliche Vertreter dem Gerichte noch nicht seine Absicht angezeigt hat, von seinen Rechten aus §§ 137 und 149 St.P.O. Gebrauch zu machen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 38, 106
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98
Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung; …
Die Rechtsprechung hat zwar früher mehrfach - bei jeweils etwas anders gelagertem Sachverhalt - das Beruhen nicht zu verneinen vermocht, weil ein Einfluß des Beistands auf das Urteil möglich erschien (RGSt 5, 50, 52; 22, 198, 200; 38, 106, 107; RG GA Bd. 50 [1903], 120; BGHSt 4, 205, 207;… so auch Lüderssen aaO § 149 Rdn. 19).