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   RG, 18.09.1906 - V 416/06   

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https://dejure.org/1906,353
RG, 18.09.1906 - V 416/06 (https://dejure.org/1906,353)
RG, Entscheidung vom 18.09.1906 - V 416/06 (https://dejure.org/1906,353)
RG, Entscheidung vom 18. September 1906 - V 416/06 (https://dejure.org/1906,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Begriff eines Grabes im Sinne von § 168 St.G.B.'s. 2. In welchem Verhältnis steht die Verübung von beschimpfendem Unfug an einem Grabe im Sinne von § 168 St.G.B.'s zu der Zerstörung oder Beschädigung eines Grabmals im Sinne von § 304 St.G.B.'s? 3. Kann, wenn beide ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird "Unfug" als "grobe Ungebühr" (Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399) oder als eine rohe Gesinnung zeigende, grob ungehörige Handlung definiert (RGSt 39, 155, 157; RGSt 42 145, 146; Hörnle in MünchKomm § 168 Rdn. 20).

    Geht es um den postmortalen Achtungsanspruch, ist dementsprechend ein beschimpfender Charakter gegeben, wenn der Täter dem Toten seine Verachtung bezeigen will und sich des beschimpfenden Charakters seiner Handlung bewußt ist (BGH NStZ 1981, 300; RGSt 39, 155, 157; RGSt 42, 145, 146; Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 9 S. 399, 400).

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    (1) Schutzgüter des § 168 Abs. 1 StGB sind jedenfalls das Pietätsgefühl der Allgemeinheit sowie der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89; RGSt 39, 155, 156; Dippel, aaO Rn. 2; BT-Drucks. IV/650, S. 346; 13/8587, S. 22 f.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Neben der Möglichkeit, über § 354 Abs. 1 StPO eine eigene Rechtsfolgenentscheidung zu treffen, haben die Revisionsgerichte seit jeher die Befugnis gehabt, von der Aufhebung eines mit einem Strafzumessungsfehler behafteten tatrichterlichen Urteils abzusehen, wenn der Zumessungsfehler keine Auswirkungen auf den Ausspruch über die Rechtsfolgen gehabt hat (vgl. bereits RGSt 39, 155 ; OLG Celle, Urteil vom 1. Dezember 1948 - Ss 524/48 -, NJW 1949, S. 600; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 -, NStZ 1992, S. 297).
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