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   RG, 03.01.1907 - III 1104/06   

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https://dejure.org/1907,440
RG, 03.01.1907 - III 1104/06 (https://dejure.org/1907,440)
RG, Entscheidung vom 03.01.1907 - III 1104/06 (https://dejure.org/1907,440)
RG, Entscheidung vom 03. Januar 1907 - III 1104/06 (https://dejure.org/1907,440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der von einem preußischen Notar auf eine Stempelmarke gesetzte Entwertungsvermerk eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 267 St.G.B.'s sein? Subjektiver Tatbestand. Verbrauch der Strafklage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Falsch beurkundet im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann", erstreckt (vgl. BGH wistra 2000, 266; BGHSt 44, 186, 187; BGHSt 22, 201, 203; bereits RGSt 39, 370, 373; BayObLG …
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    Auch bei einer von einem hierzu befugten Amtsträger aufgenommenen Urkunde erfasst die Strafbewehrung des § 348 StGB aber nicht jede Erklärung oder Tatsache, die sich in der öffentlichen Urkunde findet, sondern nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen und Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, d.h. die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann" erstreckt (so bereits RGSt 39, 370/373; BGHSt 22, 201/203; BGHSt 44, 186/187; BGHSt 47, 39/41; BGHSt 53, 34/36; zuletzt BGH NStZ 2015, 278; vgl. auch OLG Jena wistra 2010, 111, 115).
  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
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