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   RG, 11.06.1881 - 1297/81   

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https://dejure.org/1881,494
RG, 11.06.1881 - 1297/81 (https://dejure.org/1881,494)
RG, Entscheidung vom 11.06.1881 - 1297/81 (https://dejure.org/1881,494)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1881 - 1297/81 (https://dejure.org/1881,494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist dem freigesprochenen Angeklagten die Anfechtung des Urteils mittels der Revision gestattet? 2. Zur Auslegung des §. 261 St.P.O.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 4, 355
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Es genügt nicht, wenn ihn nur der Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 ff. (Freisprechung aus sachlichen Gründen); Urteil vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 76 f. (Einstellung wegen Verjährung); Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff.; Urteil vom 4. Mai 1970 - AnwSt (R) 6/69, BGHSt 23, 257, 259 (Verurteilung vor dem Ehrengericht); Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f. (Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB); Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15 (Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB); KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; OLG München NJW 1981, 2208; zuvor bereits RGSt 4, 355, 359).

    Sonstige Rechtsund Interessenverletzungen durch die Gründe der Entscheidung, die nur die "Unterlagen des Urteils' bilden (vgl. RGSt 4, 355, 359), sind der Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht demgegenüber entzogen.

    Diese Feststellungen bilden die von Gesetzes wegen notwendige "Unterlage' (vgl. RGSt 4, 355, 359 f.) der Entscheidungsformel.

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das Reichsgericht war seit jeher der Auffassung, daß diese Beschwer aus dem Entscheidungssatz selbst hervorgehen müsse, daß dagegen eine mögliche Beeinträchtigung des Angeklagten, die sich nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, nicht als Beschwer in diesem Sinne anzusehen sei und den Angeklagten daher zur Einlegung des Rechtsmittels nicht berechtige (vgl. RGSt 4, 355; 13, 324; 63, 184; 67, 317; 69, 12, 124, 157).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19

    Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und

    Sonstige Rechtsund Interessenverletzungen durch die Gründe der Entscheidung, die nur die "Unterlagen des Urteils' bilden (vgl. RGSt 4, 355, 359), sind der Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht demgegenüber grundsätzlich entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 304/15, NStZ-RR 2016, 137).
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