Rechtsprechung
RG, 23.09.1881 - 1672/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Fällt unter den Begriff der Nötigung durch Gewalt nur die vis compulsiva oder auch die vis absoluta? Gesetzeskonkurrenz zwischen Raub und Erpressung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 429
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60
Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …
Der Tatbestand der Erpressung umfaßt, wie das Reichsgericht schon in RGSt 4, 429,432 zutreffend ausgeführt hat, den Tatbestand des Raubes mit. - BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
Knebelungsmittel als sonstiges Werkzeug im Tatbestand des schweren Raubes - …
Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 249 StGB nur ein Spezialfall des weiteren Tatbestands der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) ist und diesen in den Fällen der Nötigung zur Duldung der Wegnahme in Zueignungsabsicht verdrängt (…vgl. Herdegen in LK, § 249 Rdn. 21 f. m.w.N.), kann Täter einer räuberischer Erpressung auch derjenige sein, der mit Raubmitteln eine Sache in Bereicherungsabsicht wegnimmt, ohne Zueignungsabsicht zu haben (vgl. RGSt 4, 429, 432; BGHSt 14, 386, 390; 25, 224, 228). - BGH, 29.04.1955 - 2 StR 516/54
Rechtsmittel
Die Meinung der Revision, dass sich Raub und Erpressung begrifflich ausschliessen, geht fehl (vgl RGSt 4, 429, 432; 55, 239).