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   RG, 19.02.1909 - II 1171/08   

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https://dejure.org/1909,3
RG, 19.02.1909 - II 1171/08 (https://dejure.org/1909,3)
RG, Entscheidung vom 19.02.1909 - II 1171/08 (https://dejure.org/1909,3)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1909 - II 1171/08 (https://dejure.org/1909,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Verkauf eines einzigen Exemplars einer unzüchtigen Schrift durch einen Buchhändler nach § 184 Nr. 1 St.G.B.'s strafbar sein? 2. Kann ein einziges Exemplar einer unzüchtigen Schrift im Sinne des § 184 Nr. 1 St.G.B.'s vorrätig gehalten werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Entsprechend reicht es für die Mengenverbreitung, also für die Aushändigung einer Vielzahl gleicher Exemplare an verschiedene Abnehmer, aus, wenn der Täter das erste Exemplar einer Mehrzahl von ihm zur Verbreitung bestimmter Schriften an einen einzelnen Bezieher abgegeben hat (vgl. RGSt 42, 209, 210; Lenckner aa0 § 184 Rdn. 57; Keitsch NStZ 1983, 121; strenger Franke GA 1984, 459, 477: "mindestens drei").
  • BayObLG, 06.11.2001 - 5St RR 288/01

    Vertrieb von Tonträgern mit volksverhetzendem Liedgut

    Ausreichend ist auch der Besitz eines Exemplars, mit dem eine Verbreitung durch andere ermöglicht werden soll (RGSt 42, 209/210; RGSt 62, 396; Tröndle/Fischer 184 Rn. 30; Schönke/Schröder/Lenckner/Perron StGB 26. Aufl. 184 Rn. 46).

    Bei der Mengenverbreitung, d.h. der Aushändigung einer Vielzahl gleicher Exemplare an verschiedene Abnehmer wird bereits verbreitet, wenn der Täter das erste Exemplar einer Mehrzahl von ihm zur Verbreitung bestimmter Schriften an einen einzelnen Bezieher abgegeben hat (RGSt 42, 209/210; BGH NJW 1999, 1979/1980; strenger Franke GA 1984, 459, 470. "mindestens drei").

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Vorrätighalten bedeutet den Besitz einer Sache mit der Absicht des Verkaufs (vgl. RGSt 42, 209, 210; Zipfel/ Rathke, Lebensmittelrecht D 520 § 4 AMG Rdn. 93, C 100 § 7 LBG Rdn. 13; Kloesel/Cyran AMG § 4 Rdn. 37; Horn NJW 1977, 2329).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Vielmehr muss eine entsprechende Absicht (RGSt 7, 113/115; 9, 292/294; 16, 245/246; BayObLG 51, 417/422; 79, 71) oder zumindest eine in den "Umständen des Einzelfalles begründete Vorstellung (RGSt 42, 209/211; 55, 276/277; BGHSt 19, 63/71; BayObLG 63, 37/38; BayObLG …
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 421/54

    Rechtsmittel

    Dann ist aber erforderlich, daß der Gegenstand auf diese Weise nicht nur wenigen, sondern einer größeren Zahl von Personen zugänglich werden soll (vgl RG LZ 1915, 40 und 511; RGSt 9, 292 [294]; 36, 330 [331]; 42, 209; 47, 223 [227]; 55, 276 [277]).
  • BGH, 03.08.1954 - 2 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Es kann daher unter Umständen auch ein mittelbarer Besitz nach § 868 BGB genügen, den die Strafkammer mit dem Hinweis auf den Herausgabeanspruch des Angeklagten offenbar bejahen will (RGSt 42, 209; RG Recht 1912 Nr. 951).
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