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   RG, 26.03.1909 - IV 198/09   

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https://dejure.org/1909,336
RG, 26.03.1909 - IV 198/09 (https://dejure.org/1909,336)
RG, Entscheidung vom 26.03.1909 - IV 198/09 (https://dejure.org/1909,336)
RG, Entscheidung vom 26. März 1909 - IV 198/09 (https://dejure.org/1909,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Begriffsbestimmung des Tatbestandsmerkmals der Überlegung im Sinne von § 211 St.G.B.'s.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 260
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Die Rechtsprechung nahm Überlegung an, wenn der Täter "in genügend klarer Erwägung über den zur Erreichung seines Zwecks gewollten Erfolg der Tötung, über die zum Handeln drängenden und von diesem abhaltenden Beweggründe sowie über die zur Herbeiführung des gewollten Erfolges erforderliche Tätigkeit handelt" (vgl zB RGSt 42, 260 (262)).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Die Rechtsprechung nahm Überlegung an, wenn der Täter "in genügend klarer Erwägung über den zur Erreichung seines Zwecks gewollten Erfolg der Tötung, über die zum Handeln drängenden und von diesem abhaltenden Beweggründe sowie über die zur Herbeiführung des gewollten Erfolgs erforderliche Tätigkeit entfaltet" (vgl. RGSt 42, 260, 262).
  • OLG Braunschweig, 01.11.1947 - Ss 44/47

    Erschiessung eines SA-Sturmführers, der seine SA-Uniform hatte beseitigen lassen

    Vielmehr ist auch in einem solchen Fall entscheidend, ob der Täter gleichwohl noch so weit Herr seines Denkens, Wollens und Tuns war, dass er bei der Ausführung der Tat nicht nur oder doch nicht überwiegend aus seiner Erregung heraus gefühlsmässig gehandelt hat, sondern verstandesmässigen Vorstellungen und Erwägungen zu folgen fähig war und gefolgt ist (RGSt. 42, 260; 62, 196; JW 1935, 864).
  • LG Hof, 14.06.1948 - KLs 31/47

    Erschiessung des Führers eines Fremdarbeiterlagers, der anstelle des befohlenen

    Er hat vielmehr bei Ausführung der Tat aus seiner Erregung heraus gefühlsmässig, also im Affekt gehandelt (vgl. RGSt. 42, 260; 62, 19).
  • OLG Bamberg, 18.03.1948 - Ss 6/48

    Erschiessung des Führers eines Fremdarbeiterlagers, der anstelle des befohlenen

    Der Täter muss reiflich erwogen haben, ob und wie er die Tat ausführen soll (RGSt. 42, 260; 62, 196; Olshausen StGB, 12.Aufl., § 211 Anm.7).
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