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   RG, 29.03.1909 - III 877/08   

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RG, 29.03.1909 - III 877/08 (https://dejure.org/1909,334)
RG, Entscheidung vom 29.03.1909 - III 877/08 (https://dejure.org/1909,334)
RG, Entscheidung vom 29. März 1909 - III 877/08 (https://dejure.org/1909,334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., welcher gleichzeitig Gesellschafter und schließlich einziger Gesellschafter ist, in dieser Eigenschaft durch Aufwand übermäßige Summen verbraucht hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 278
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    a) Der Bundesgerichtshof ist bislang - die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteil vom 29. März 1909 - III 877/08, RGSt 42, 278, 282; aA indes RG, Urteil vom 22. Dezember 1938 - 2 D 581/38, RGSt 73, 68, 70) fortführend - in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer einer GmbH sich wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur strafbar machen könne, wenn er die Tathandlung für die GmbH und (zumindest auch) in deren Interesse vorgenommen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81, BGHSt 30, 127, 128; vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 447/53, BGHSt 6, 314, 316 f.; vom 6. November 1986 - 1 StR 327/86, BGHSt 34, 221, 223; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207, jeweils mwN; s. auch LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 283 ff. Rn. 79 ff.; Arloth, NStZ 1990, 570 ff.).

    Dieser als "Interessentheorie" bezeichneten Ansicht liegt die Auffassung zugrunde, dass das Gesellschaftsorgan nicht in dieser Eigenschaft handele, wenn ein Bezug zum - durch den Interessenkreis bestimmten - Geschäftsbetrieb fehle (RG, Urteil vom 29. März 1909 - III 877/08, RGSt 42, 278, 282).

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auch der alleinige Gesellschafter einer GmbH kann als ihr (faktischer) Geschäftsführer Untreue zu ihrem Nachteil begehen (vgl. die oben genannten Entscheidungen sowie BGH GA 1979, 311, 313; BGH Urteil vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75; RGSt 42, 278, 283 f.; Hübner a.a.O. Rdn. 55).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Sie hatten, wie im RGSt 42, 278 (283) dargelegt ist, nach Maßgabe des § 29 GmbHG Anspruch auf Reingewinn, nicht aber auf sonstiges Vermögen der Gesellschaft, es sei denn, daß diese unter Einhaltung der dafür gegebenen Vorschriften (§§ 66 ff) liquidiert wurde.
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Die Rechtsprechung setzt voraus, daß Entnahmen in diesem Rahmen als solche keine strafbare Handlung, insbesondere keine Untreue sind (vgl. RGSt 42, 278, 283 f.; BGHSt 3, 32, 40).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    In beiden Fällen ist er nämlich mindestens auch in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer (vgl. RegE zum EGOWiG, BT-Drucks. V 1319 S. 63), d.h. mit Bezug auf das Vermögen und den Betrieb der Gesellschaft (RGSt 42, 278, 280, 282; 60, 234, 236; 73, 117, 119), und damit für sie tätig geworden, selbst wenn er sie dabei rechtswidrig an ihrem Vermögen geschädigt haben sollte.

    Das Reichsgericht hat im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal "Aufwand" im Sinne des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO a.F. und zur Abgrenzung dessen, was Handeln des Geschäftsführers "in dieser Eigenschaft" ist, auch darauf abgestellt, ob die Entnahme "zur Verwendung im Interessenkreis der Gesellschaft" erfolgte (RGSt 42, 278, 282; vgl. RGSt 73, 117, 119 f).

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Unterschlägt ein Geschäftsführer einer GmbH eigennützig Gelder der Gesellschaft, so hat er die Unterschlagung nicht "in seiner Eigenschaft" als Geschäftsführer im Sinne des § 83 GmbHGes begangen (wie RGSt 42, 278; 60, 234; 73, 117).

    Das ist nicht der Fall, wenn er sich Gesellschaftsgelder durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet (RGSt 42, 278 [282]; 60, 234 [237]).

  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Hat der Angeklagte als tatsächlicher Vorstand der AG gehandelt, so ist nur der übermäßige Aufwand tatbestandlich, den er "in dieser Eigenschaft" getrieben hat (§ 244 KO), also nur ein Aufwand für geschäftliche Zwecke (RGSt 42, 278, 280).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Dieses Einverständnis wäre zwar belanglos für die Zeit nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister; denn nach der vom Senat gebilligten RecHtsprechung des Reichsgerichts schliesst das Einverständnis der Gesellschafter eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht aus (RGSt 42, 278; 71, 353).
  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Dabei ist es unerheblich, ob der Angeklagte mit Zustimmung seiner Ehefrau handelte (vgl. RGSt 42, 278, 283; BGHSt 3, 32, 40; 6, 314; 28, 371, 372; 30, 127; BGH, Urt. v. 27. März 1979 - 5 StR 836/78; v. 11. September 1979 - 1 StR 394/79; Beschl. v. 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80).
  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73

    Strafbarkeit wegen Untreue, Unterschlagung und versuchten Betruges - Rüge des

    Hiernach handelt der Geschäftsführer einer GmbH nicht "im Interesse" der Gesellschaft, wenn er sich Gesellschaftseigentum durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet und damit Handlungen vornimmt, die nicht für die Gesellschaft wirken, sondern sogar zu ihren Lasten gehen (RGSt 42, 278, 282; 60, 234, 237; BGHSt 6, 314, 316; BGH GA 63, 307).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69

    Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80

    Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung

  • BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 602/75
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 934/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.09.1953 - 3 StR 899/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 394/52

    Rechtsmittel

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