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   RG, 01.12.1908 - V 750/08   

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RG, 01.12.1908 - V 750/08 (https://dejure.org/1908,300)
RG, Entscheidung vom 01.12.1908 - V 750/08 (https://dejure.org/1908,300)
RG, Entscheidung vom 01. Dezember 1908 - V 750/08 (https://dejure.org/1908,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung geschehen, auf Grund deren das Urteil erlassen wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 85
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Unerlässlich ist die gegenseitige Verständigung der Gerichtsmitglieder, die in einer äußerlich wahrnehmbaren Weise zu erfolgen hat, so dass etwa die bloße stillschweigende Duldung der Entscheidungsverkündung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - 4 StR 265/92, NJW 1992, 3182; RGSt 42, 85, 87).

    Allerdings ist die Verständigung an keine Form gebunden; ihre Art ist der Kritik der Prozessbeteiligten entzogen (BGH, Urteil vom 24. Juli 1990 - 5 StR 221/89, NJW 1991, 50, 52 zur Beratungsdauer; RGSt 42, 85, 87).

    Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8; Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind]; ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]).

  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Auch die Verständigung der Gerichtsmitglieder ist an keine Form gebunden (vgl. für die Urteilsberatung RGSt 42, 85, 86; BGHSt 37, 141, 143).

    Nur bei völligem Fehlen einer Verständigung unter den beteiligten Richtern vor der Entscheidung könnte von einer Nichtanhörung der Parteien gesprochen werden (vgl. RGSt 42, 85, 87); ein solcher Fall liegt hier indes erkennbar nicht vor.

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Daß die endgültige Urteilsberatung nur fünf Minuten gedauert hat, ist schon aus folgendem Grund nicht zu beanstanden: Die Mitglieder des Spruchkörpers können sich darauf verständigt haben, das in der vorausgegangenen Beratung gefundene vorläufige Beratungsergebnis, auf das zurückgegriffen werden durfte (RGSt 42, 85; BGHSt 17, 337, 339; BGH NJW 1974, 308 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73]; BGH Urteil vom 9. August 1960 - 1 StR 320/60 -), zu bestätigen.

    Schon das Reichsgericht hat betont, daß die unerläßliche Verständigung der Gerichtsmitglieder an keine Form gebunden und ihre Art der Kritik der Prozeßbeteiligten entzogen sei (vgl. RGSt 42, 85).

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Daß die Strafkammer erst nach den Schlußworten der Angeklagten endgültig beraten hat, ergibt sich aus den eingeholten richterlichen Erklärungen und war auch -anders als in dem Fall RGSt 42, 85- äußerlich daran erkennbar, daß das Urteil erst zwei Tage nach den Schlußworten verkündet worden ist.
  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Bei diesem nur mit größter Zurückhaltung anzuwendenden Verfahren (BGHSt 19, 156), das das Gericht der Notwendigkeit abermaligen Verlassens des Sitzungsraums enthebt, muß das erneute Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und es ist nur dort angängig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (Eb. Schmidt, GVG, § 193 Rdn. 8; RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195, 197; BGH, a.a.O.).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Aus der Entscheidung RGSt 42, 85 ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 03.05.1966 - 1 StR 506/65

    Kirchendiebstahl, Diebstahl und Hehlerei - Begriff "dem Gottesdienst gewidmeter"

    Wie die dienstlichen Erklärungen der beteiligten Richter ergeben, hat das Gericht über den schon vor der mündlichen Antragstellung schriftlich eingebrachten Antrag eingehend beraten und den danach mündlich gestellten Antrag nach kurzer, nach außen erkennbarer Verständigung der Gerichtsmitglieder aus den bereits vorher für richtig erkannten Gründen zurückgewiesen Dieses Verfahren kann nicht beanstandet werden (vgl. RGSt 42, 85, 86; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206; Urt. v. 19. August 1954 - 4 StR 232/54 -).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63

    Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran -

    Es mag nicht in jedem Falle erforderlich sein, daß sich das Gericht zur Beratung zurückzieht, namentlich dann nicht, wenn nach Wiedereintritt in die Verhandlung nur noch darüber zu beschließen ist, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung bleiben soll (RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195; BGH NJW 1951, 206).
  • BGH, 25.03.1955 - 2 StR 477/54

    Revision in Sachen Verfahrensverletzung und Verletzung des sachlichen Rechts im

    Dieses Vorgehen des Gerichts ist zwar nicht zu empfehlen, rechtlich nach ständiger Rechtsprechung aber nicht zu beanstanden (RGSt 42, 85 und HRR 1939 Nr. 361).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 457/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit mit

    Jede Wiederholung der Beratung wäre nunmehr eine leere Formalität gewesen, weil nach Sachlage selbst für die Frage, ob es bei dem bisherigen Ergebnis der Beratung bleiben solle (vgl. RGSt 42, 85; OGHSt 2, 193, 195; BGHSt 17, 337), keinerlei Veranlassung mehr bestand.
  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 27.77

    Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung gegen einen türkischen

  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 445/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 452/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.08.1954 - 4 StR 232/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 849/51
  • BGH, 10.07.1951 - 2 StR 245/51

    Rechtsmittel

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