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   RG, 22.11.1912 - II 820/12   

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https://dejure.org/1912,313
RG, 22.11.1912 - II 820/12 (https://dejure.org/1912,313)
RG, Entscheidung vom 22.11.1912 - II 820/12 (https://dejure.org/1912,313)
RG, Entscheidung vom 22. November 1912 - II 820/12 (https://dejure.org/1912,313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 326
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21

    Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen:

    Beide bilden eine untrennbare Einheit (vgl. RG, Urteil vom 22. November 1912 - II 820/12, RGSt 46, 326; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375, 376; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 27).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Die der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 46, 326) offenbar zugrunde liegende gegenteilige Auffassung ging zu Unrecht davon aus, daß in solchen Fällen in der neuen Hauptverhandlung eine höhere als die verkündete Strafe verhängt werden könne, die Obergrenze nur durch die in den Gründen des aufgehobenen Urteils enthaltene höhere Strafe gebildet werde (a.a.O. S. 327).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 535/64

    Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs wegen unlösbaren Widerspruchs zwischen

    Dieser Widerspruch ist unlösbar und nötigt zur Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs (vgl. RGSt 46, 326; RG GA 42, 37).
  • BGH, 19.03.1957 - 5 StR 71/57

    Rechtsmittel

    Wegen dieses unlösbaren Widerspruchs muß die Gesamtstrafe aufgehoben werden (vgl RGSt 46, 326; RG Goltd Arch 42, 37).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 3 Ss 352/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beweiskraft des Protokolls, Protokoll,

    Ein unaufklärbarer Widerspruch führt - wenn die im Tenor ausgesprochene Strafe höher ist - regelmäßig auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (RGSt 46, 326).
  • BGH, 11.09.1967 - 2 StR 342/67

    Aufhebung eines Strafausspruchs auf Grund einer fehlerhaften Angabe in den

    Daß nach dem Sitzungsprotokoll eine Strafe von einem Jahr zehn Monaten Gefängnis verkündet worden ist, beweist noch nicht, daß die Angabe in den Urteilsgründen auf einem bloßen Schreibversehen beruht (vgl. u.a. RGSt 46, 326 und BGH Urt. vom 27. Januar 1965 - 2 StR 539/64 -).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 456/62

    Formulierung der Urteilsformel

    Es liegt nicht ein Fall eines unlösbaren Widerspruchs zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen vor, der - wie im Falle der Entscheidung RGSt 46, 326 - das Revisionsgericht zur Zurückverweisung der Sache zwingen würde.
  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 628/58

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Strafkammer als Verfahrensrüge i.R.d. Revision -

    Die von der Revision angeführte Entscheidung RGSt 46, 326 betrifft einen Fall, in dem, im Gegensatz zu dem vorliegenden Fall, unklar war, an welcher Stelle ein Fehler vorliege.
  • LG Kassel, 09.05.1952 - 3a Ks 1/51

    Erschiessung und Misshandlung von Juden, unter anderem bei einem der letzten

    Es darf nicht übersehen werden, dass Urteilsformel und Urteilsgründe ein Ganzes bilden, so dass die Formel sehr wohl unter Heranziehung der Gründe ausgelegt werden kann (vgl. RGSt. 2, 379; 4, 180; 46, 326; 54, 291).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 306/51

    Rechtsmittel

    Er liegt unter Umständen auch dann vor, wenn die Gründe eines Urteils derart im Widerspruch zum Urteilssatz stehen, dass es ungewiss bleibt, welche Entscheidung das Gericht treffen wollte (RGSt 46, 326).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1947 - Ss 51/47

    Erschiessung zweier Strafgefangener wegen angeblichen Fluchtversuchs, sowie zwei

  • BGH, 06.04.1972 - 4 StR 118/72

    Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs

  • BGH, 28.08.1962 - 5 StR 218/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1957 - 1 StR 370/56

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 13.03.1951 - Ss 9/51

    Teilnahme an der Tötung von mindestens 700 Juden, vermutlich durch sog. Gaswagen,

  • OLG Hamm, 11.05.2000 - 4 Ss 325/00

    Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung, Freiheitsstrafe ohne

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